EBZ-ZE

Im Hauptbereich Patient > HKP > EBZ-ZE erstellen Sie ab dem 01.01.2023 den Kostenplan für Zahnersatz (ZE), der das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) verwendet.

Tipp: Alle wichtigen Information rund um EBZ sind in dem Hilfetext Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) zusammengefasst.

 

Karteiblatt

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Ablauf

  1. EBZ-ZE erstellen
  2. eFormular 3 für die Antragstellung ausfüllen

    1. Befund eingeben/ändern

      Wenn Sie einen neuen EBZ-ZE erstellen, übernehmen Sie den Anfangsbefund wahlweise aus dem 01-Befund oder dem Behandlungsblatt. Bei Bedarf können Sie den Befund ändern.

    2. Regelversorgung eingeben/ändern

      Bei Bedarf können Sie die Regelversorgung auf Basis des aktuellen Befunds neu ermitteln. Anschließend können Sie die Regelversorgung ggf. ändern.

    3. Therapieplanung eingeben/ändern

    4. [Optional] Therapieschritte, Bemerkungen, weitere Angaben eingeben

    5. Festzuschüsse und Leistungen ermitteln

      Hinweis: In den ZE-Richtlinien (ZE-RILI) 36a und 36b des Gemeinsamen Bundesausschusses sind die Ausnahmefälle für implantologische Leistungen definiert. Für weitere Informationen siehe Ausnahmefälle für implantologische Leistungen (ZE-RILI 36).
    6. [Optional] Festzuschüsse ändern/ergänzen/löschen
    7. Leistungen eingeben und ändern
    8. Laborleistungen eingeben und ändern
    9. Material eingeben und ändern
    10. Gesamtplanung prüfen und drucken
    11. Kostenvoranschlag drucken
  3. EBZ-Antrag per KIM an die Krankenkasse senden
  4. EBZ-Antrag wurde von der Krankenkasse genehmigt

    1. HKP-Status des EBZ-ZE in „genehmigt“ ändern
    2. Leistungen eingeben
    3. Material eingeben
    4. Labor eingeben
  5. [Optional] Änderungantrag erstellen
  6. [Optional] EBZ-Kostenplan duplizieren
  7. EBZ-ZE abrechnen

 

Festzuschüsse und Leistungen

Ausnahmefälle für implantologische Leistungen (ZE-RILI 36)

In den ZE-Richtlinien (ZE-RILI) 36a und 36b des Gemeinsamen Bundesausschusses sind die Ausnahmefälle für implantologische Leistungen definiert.

charly prüft und unterstützt in den Ausnahmefällen gemäß der ZE-RILI 36 wie folgt:

Hinweis: Entsprechend der ZE-RILI schlägt charly den Ausnahmefall nur bei zahnlosen Kiefern mit den Befundkürzeln f und ew vor. Wenn es sich um einen atrophierten Kiefer mit den Befundkürzeln x, sw und/oder ix handelt, liegt die Entscheidung für den Ausnahmefall beim behandelnden Zahnarzt. charly bringt keinen Hinweis und in der Folge müssen Sie die gesamte Leistungsberechnung selbst durchführen.

 

Beantragung des Austauschs eines Primär- oder Sekundärteils nach BEMA-Nr. 91d

Wenn über die Gebührennummer 91d der Austausch eines Primär- oder Sekundärteils beantragt (91d halbe) wird, muss gemäß der EBZ-Spezifikation im Antrag bei der Anzahl der Wert 0,5 eingetragen werden. Wenn der Austausch für zwei oder mehr Primär- oder Sekundärteile beantragt wird, muss die Gebührennummer „91d“ zweimal bzw. mehrmals separat und jeweils mit der Anzahl 0,5 im Antragsdatensatz angegeben werden.

In charly kann in der Beantragung und in der Abrechnung keine Anzahl 0,5 in der Oberfläche eingegeben werden. Um die „91d halbe“ zu beantragen und abzurechnen, ermittelt charly daher die BEMA 91d/h. Diese entspricht der 91d mit der Anzahl 0,5. Bei der Ermittlung werden standardmäßig mehrere Primärteile pro Kiefer zusammengefasst.

Um in diesem Fall für den EBZ-Antrag die 91d korrekt zu übergeben, müssen Sie im Bereich Leistungen des EBZ-ZE die 91d/h für jeden Zahn einzeln eingeben.

Im EBZ-Antrag wird die 91d dadurch für jeden Zahn separat und jeweils mit der Anzahl 0,5 übermittelt.

 

Teilleistungen

Teilleistungen kommen dann zum Einsatz wenn der Patient seinen Zahnersatz nicht oder nur teilweise eingesetzt bekommt.
Gründe dafür können sein dass der Patient den Zahnersatz doch nicht möchte oder vor dem Eingliederungstermin verstorben ist.
Eine korrekte Abrechnung setzt eine genaue Zuordnung der Gebührennummern für die Teilleistungen zu den Nummern in charly voraus.

Informieren Sie sich bei Ihrer KZV welche Leistungen sie zum Teil abrechnen dürfen und zu vielen Teilen (50% oder 75%).

Beispiel:
  • Eine OK-Prothese wurde eingegliedert, die UK-Prothese dagegen nicht.
  • Ein Stiftaufbau nach 18a mit FZ 1.4 wurde bereits durchgeführt, die präparierte und vielleicht bereits hergestellte Krone kann jedoch nicht mehr eingesetzt werden.

Für weitere Informationen siehe Eingabe und Abrechnung von Teilleistungen.

 

Abrechnung

ZE-Heil- und Kostenpläne müssen zunächst im Karteireiter HKP abgerechnet werden.

Von allen im Karteireiter HKP abgerechneten ZE-Heil- und Kostenpläne kann anschließend im Karteireiter Rechnung > BEMA > ZE eine ZE-Abrechnung erstellt und bei der zuständigen KZV eingereicht werden.

 

Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls

Im Rahmen der Abrechnung wird das ZE-Abrechnungsmodul der KZBV aufgerufen und prüft die Leistungen. Wenn das Abrechnungsmodul einen Fehler findet, öffnet sich das Fenster ZE-Modul Fehlermeldungen.

Hinweis: Fehlermeldungen mit dem Zusatz „Kein DTA möglich“ (DTA = Datenträgeraustausch) müssen vor der Abrechnung korrigiert werden. Alle anderen Fehlermeldungen und Hinweise sollten überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit den Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls umzugehen:

 

Direktabrechnung (gleichartige Versorgung)

Bei der Direktabrechnung wird die gesamte Rechnung an den Versicherten gestellt. Dieser holt sich seinen Festzuschuss von der Krankenkasse. Direkt abgerechnete Heil- und Kostenpläne gehen nicht in die ZE-Abrechnung zur KZV.

Bei einer Regelversorgung ist keine Direktabrechnung möglich. Der Festzuschuss wird über die KZV abgerechnet.

Bei der gleichartigen Versorgung können Sie die Direktabrechnung aktivieren, sofern die Voraussetzungen für eine Direktabrechnung erfüllt sind.

Bei der andersartigen Versorgung wird automatisch direkt abgerechnet, wenn die Kennzeichnung „D“ im Bereich der Abrechnung eingetragen ist.

Eine geplante Direktabrechnung ist, sowohl bei einer gleichartigen als auch einer andersartigen Versorgung, mit dem EBZ-Antrag bei der Krankenkasse zu beantragen. Markieren Sie hierzu die CheckboxDirektabrechnung“ und versenden Sie den EBZ-Antrag per KIM an die Krankenkasse.

 

How-to-Zusammenfassung

Erstellen

Befund eingeben/ändern

Regelversorgung eingeben/ändern

Therapieplanung eingeben/ändern

Therapieschritte, Bemerkungen, weitere Angaben eingeben

Festzuschüsse und Leistungen ermitteln

Festzuschüsse anzeigen/ändern/ergänzen/löschen

Leistungen eingeben und ändern

Laborleistungen eingeben und ändern

Material eingeben und ändern

Herstellungsort / Herstellungsland Zahnersatz angeben

Prüfen, drucken

Beantragen, versenden

Genehmigen

Leistungen erbringen

Laborleistungen erbringen

Abrechnen, Stornieren

Drucken

Löschen