(Sonder-)Vereinbarungen in Kostenplänen
Wenn Sie mit einem Patienten eine (Sonder-)Vereinbarung treffen, z.B. über eine Verlangensleistung, müssen Sie diese Leistungen kennzeichnen. Der folgende Hilfetext beschreibt die Kennzeichnung von Vereinbarungen in einem Kostenplan.
Vereinbarungen und ihre Kennzeichen
Je nach Vereinbarung löst die Kennzeichnung in charly unterschiedliche Funktionen aus, z.B. bei der Verlangensleistung den Druck der abweichenden Vereinbarung nach GOZ § 2 Abs. 3.
Leistungen, für die Sie mit dem Patienten eine Vereinbarung getroffen haben, können Sie im Karteireiter HKP in den folgenden Kostenplan-Arten kennzeichnen:
- Alle HKP Privat
- HKP Kasse ZE
- HKP Kasse KFO im Bereich AVL
Für die Vereinbarungen zeigt charly folgende Kürzel in der Hauptzeile der Leistung(en). Die jeweils verfügbaren Vereinbarungen hängen von der Kostenplan-Art sowie der Versicherungsart des Patienten ab (Privat oder Kasse):
- A → Abweichende Vereinbarung lt. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
- V → Verlangensleistung lt. § 2 Abs. 3
- P → Privatvereinbarung
- S → Minderung bei stationärer Behandlung lt. § 7 GOZ 2012
- MK → KFO-Mehrkostenvereinbarung
Sie können die Kennzeichen miteinander kombinieren, z.B. „PV“. In der Hauptzeile können jedoch maximal zwei Zeichen auf einmal dargestellt werden. charly berücksichtigt dennoch alle aktivierten Kennzeichen. Um alle aktivierten Kennzeichen einer Hauptzeile zu sehen, öffnen Sie das Fenster für die Vereinbarungen.
How-to-Zusammenfassung
Allgemein
Voraussetzungen
- Der Kostenplan befindet sich im HKP-Status Eingabe.
- Sie sehen das grafische Zahnschema mit der darunter liegenden Liste der Leistungen. Für weitere Informationen siehe Grafisches Zahnschema.
Vorgehensweise
- Markieren Sie die Hauptzeile, die zur Leistung bzw. dem Leistungskomplex gehört.
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Klicken Sie in der Fußzeile unterhalb der Liste auf den Button S („Sondervereinbarung“).
- Das Fenster für die Vereinbarungen öffnet sich.
Voraussetzungen
- Der Kostenplan befindet sich im HKP-Status Eingabe.
- Sie sehen das grafische Zahnschema mit der darunter liegenden Liste der Leistungen. Für weitere Informationen siehe Grafisches Zahnschema.
Vorgehensweise
-
Halten Sie die Shift-Taste gedrückt und markieren Sie alle Hauptzeilen, denen Sie dasselbe bzw. dieselben Abrechnungsmerkmale zuweisen möchten.
Tipp: In der Mehrfachmarkierung eines HKP Kasse ZE dürfen BEMA-Leistungen enthalten sein. charly ignoriert bei den BEMA-Leistungen das Kennzeichen und weist die BEMA-Leistungen automatisch dem HKP zu. -
Klicken Sie in der Fußzeile unterhalb der Liste auf den Button S („Sondervereinbarung“).
- Das Fenster für die Vereinbarungen öffnet sich.
- Aktivieren Sie die Checkbox(en).
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
- Die Hauptzeilen der markierten Leistungen sind mit den Buchstaben der gewünschten Abrechnungsmerkmale gekennzeichnet.
- Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
Voraussetzungen
- Der Kostenplan befindet sich im HKP-Status Eingabe.
- Sie sehen das grafische Zahnschema mit der darunter liegenden Liste der Leistungen. Für weitere Informationen siehe Grafisches Zahnschema.
Vorgehensweise
- Markieren Sie die Hauptzeile, bei der Sie ein oder mehrere Abrechnungsmerkmale ändern möchten.
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Klicken Sie in der Fußzeile unterhalb der Liste auf den ButtonS („Sondervereinbarung“).
- Das Fenster für die Vereinbarungen öffnet sich.
- Ändern Sie die Kennzeichnung, indem Sie die entsprechenden Checkboxen aktivieren bzw. deaktivieren.
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
- Die Abrechnungsmerkmale sind bei der Hauptzeile geändert.
- Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
Voraussetzungen
- Der Kostenplan befindet sich im HKP-Status Eingabe.
- Sie sehen das grafische Zahnschema mit der darunter liegenden Liste der Leistungen. Für weitere Informationen siehe Grafisches Zahnschema.
Vorgehensweise
- Markieren Sie die Hauptzeile, bei der Sie ein oder mehrere Abrechnungsmerkmale entfernen möchten.
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Klicken Sie in der Fußzeile unterhalb der Liste auf den Button S („Sondervereinbarung“).
- Das Fenster für die Vereinbarungen öffnet sich.
- Deaktivieren Sie die Checkbox(en).
-
Schließen Sie das Fenster mit OK.
- Die deaktivierten Abrechnungsmerkmale sind bei der Hauptzeile entfernt.
- Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
Kennzeichen
charly erstellt automatisch eine abweichende Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ, sobald Sie die in der Gebührenordnung für Zahnärzte definierten Honorargrenzen überschritten haben.
Wenn Sie eine abweichende Vereinbarung für Positionen unterhalb der in der GOZ definierten Honorargrenzen wünschen, müssen Sie diese entsprechend kennzeichnen.
Voraussetzungen
- Das Fenster für die Vereinbarungen ist geöffnet. Siehe Fenster für Vereinbarungen öffnen.
- Gilt für alle Patienten (Kasse oder Privat) in allen HKP Privat, HKP Kasse ZE und HKP Kasse KFO im Bereich AVL.
Vorgehensweise
- Aktivieren Sie in dem Fenster für die Vereinbarungen die Checkbox Abweichende Vereinbarung lt. § 2 Abs. 1 und 2.
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
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Die Hauptzeile(n) der markierten Leistung(en) sind mit einem „A“ gekennzeichnet.
Alle Leistungen, die dieser Hauptzeile zugeordnet sind, werden in die abweichende Vereinbarung aufgenommen und zusammen mit dem Kostenplan ausgedruckt.
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- Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
Leistungen, die auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2 und § 2 Abs. 3), müssen nach § 10 GOZ als solche bezeichnet werden.
Bei aktivierter Checkbox werden sämtliche Leistungen automatisch mit einem „V“ für „Verlangensleistung lt. § 2 Abs. 3“ gekennzeichnet, sobald Sie diese im Karteireiter HKP unter Maßnahmen eingeben. Der HKP Privat KFO V2 muss sich dazu im HKP-Status Eingabe befinden.
Voraussetzungen
- Das Fenster für die Vereinbarungen ist geöffnet. Siehe Fenster für Vereinbarungen öffnen.
- Gilt für alle Patienten (Kasse oder Privat) in allen HKP Privat, HKP Kasse ZE und HKP Kasse KFO im Bereich AVL.
Vorgehensweise
- Aktivieren Sie in dem Fenster für die Vereinbarungen die Checkbox Verlangensleistung lt. § 2 Abs. 3.
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
-
Die Hauptzeile(n) der markierten Leistung(en) sind mit einem „V“ gekennzeichnet.
Alle Leistungen, die dieser Hauptzeile zugeordnet sind, werden in die abweichende Vereinbarung aufgenommen und zusammen mit dem Kostenplan ausgedruckt.
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- Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
Voraussetzungen
- Das Fenster für die Vereinbarungen ist geöffnet. Siehe Fenster für Vereinbarungen öffnen.
- Gilt nur bei Kassenpatienten und Patienten der Sonstigen Kostenträger in einem HKP Kasse ZE (FZ).
Vorgehensweise
- Aktivieren Sie in dem Fenster für die Vereinbarungen die Checkbox Privatvereinbarung.
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
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Die Hauptzeile(n) der markierten Leistung(en) sind mit einem „P“ gekennzeichnet.
Hinweis: GOZ und sonstige Leistungen, die einer solchen Hauptzeile zugeordnet sind, werden als private Vereinbarung außerhalb des Heil- und Kostenplanes bearbeitet. Die private Vereinbarung ist ein gesonderter Anhang zum Heil- und Kostenplan und wird auch bei der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
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- Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
Falls Sie privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen einer vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären Behandlung erbracht haben, müssen diese gemindert und auf dem GOZ 2012-Rechnungsformular ausgewiesen werden.
Grundsätzlich gibt es für die stationäre Behandlung lt. § 7 GOZ 2012 zwei Minderungssätze:
- 15 % → Der Leistungserbringer ist niedergelassener Zahnarzt bzw. Belegarzt.
- 25 % → Der Leistungserbringer ist ein im Krankenhaus angestellter Zahnarzt.
Den Minderungssatz für die Berechnung des Minderungsbetrags definieren Sie in den Stammdaten > Praxis > Praxis > Zahnarzt im Bereich Abrechnung.
Damit die Minderung ausgewiesen werden kann, müssen die entsprechenden Leistungen gekennzeichnet werden.
Voraussetzungen
- Das Fenster für die Vereinbarungen ist geöffnet. Siehe Fenster für Vereinbarungen öffnen.
- Gilt für alle Patienten (Privat oder Kasse) und für alle HKP Privat (außer KFO).
Vorgehensweise
- Aktivieren Sie in dem Fenster für die Vereinbarungen die Checkbox Stationäre Behandlung lt. § 7.
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
- Die Hauptzeile(n) der markierten Leistung(en) sind mit einem „S“ gekennzeichnet.
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Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
- Durch die Kennzeichnung wird während der Rechnungserstellung im Hauptbereich Patient > Rechnung > Offene Positionen automatisch der Minderungsbetrag errechnet und auf dem GOZ 2012-Rechnungsformular ausgewiesen.
In einigen kieferorthopädischen Leistungen sind bereits die Material- und Laborkosten für Standardmaterialien enthalten. Falls Sie in Ihrem KFO-Plan hochwertige Materialien verwenden, können Sie die Materialmehrkosten gesondert berechnen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Einwilligung des Zahlungspflichtigen.
Voraussetzungen
- Das Fenster für die Vereinbarungen ist geöffnet. Siehe Fenster für Vereinbarungen öffnen.
- In den Stammdaten > Material > Zahnarzt ist bei den hochwertigen Materialien jeweils das Standardmaterial zugeordnet.
- Gilt für alle Patienten (Privat oder Kasse) generell für KFO (HKP Kasse KFO, HKP Privat KFO und HKP Privat KFO V2).
Vorgehensweise
- Aktivieren Sie in dem Fenster für die Vereinbarungen die Checkbox KFO-Mehrkostenvereinbarung.
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
- Die Hauptzeile(n) der markierten Leistung(en) sind mit einem „MK“ gekennzeichnet.
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Um die Änderung zu übernehmen, klicken Sie auf den Button Speichern.
- Die KFO-Mehrkostenvereinbarung wird automatisch mit dem Kostenplan ausgedruckt.