EBZ-KFO

Im Hauptbereich Patient > HKP > EBZ-KFO erstellen Sie den KFO-Kostenplan, der das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) verwendet.

Tipp: Alle wichtigen Information rund um EBZ sind in dem Hilfetext Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) zusammengefasst.

 

Karteiblatt

Das Karteiblatt besteht aus den folgenden Bereichen:

 

Maßnahmen

Der Punkt Maßnahmen zeigt den Ausschnitt zu Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen des eFormulars 4a. Des Weiteren erstellen Sie hier die Mitteilungen zum KFO-Plan und haben Zugriff auf die Historie.

 

AVL (Mehrleistungen, Zusatzleistungen und andere Leistungen)

Über den Button AVL (außervertragliche Leistungen) vereinbaren Sie die Mehrleistungen, Zusatzleistungen und anderen Leistungen.

Ab dem 01.10.2023 wird dazu der Vordruck 4d „Vereinbarung und Erklärung zu Mehr- und Zusatzleistungen bei der KFO-Behandlung gemäß § 29 Abs. 7 SGB V“ verwendet.

Tipp: Im Hilfetext Außervertragliche Leistungen (AVL) bei KFO haben wir alle Informationen rund um die Mehrleistungen, Zusatzleistungen und anderen Leistungen für Sie zusammengefasst.

 

Historie

Im Punkt Maßnahmen öffnen Sie über den Button Historie die Historie des KFO-Kostenplans.

In der Historie wird Folgendes dokumentiert:

Im Falle der Verlängerungen, der Nachträge sowie der Therapieänderungen können Sie den jeweiligen Zustand des KFO-Plans vor einer Änderung ansehen (z.B. „KFO-Plan vor Nachtrag“).

Über den Drucken-Button und über den Löschen-Button kann ein markiertes Dokument gedruckt bzw. gelöscht werden.

 

Behandlungsstand

Der Punkt Behandlungsstand zeigt den aktuellen Stand der KFO-Behandlung und enthält Funktionalitäten zur Abrechnung des EBZ-KFO.

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Ablauf

Hauptplan

  1. EBZ-KFO Kostenplan erstellen
  2. [Optional] Mitteilung zur KIG-Einstufung mit Grad I oder II senden
  3. eFormular 4a für die Antragstellung ausfüllen

    1. Befund eingeben/ändern
    2. Therapie eingeben/ändern
    3. Maßnahmen eingeben/ändern
  4. EBZ-Antrag per KIM an die Krankenkasse senden
  5. EBZ-Antrag wurde von der Krankenkasse genehmigt

    1. HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
    2. [Optional] Erbrachte Leistungen im EBZ-KFO eingeben
    3. [Optional] Erbrachtes Material eingeben
    4. [Optional] Erbrachtes Labor eingeben
    5. [Optional] Leerquartal eingeben
  6. [Optional] Mitteilung für Nachtrag (Zusätzliche Leistungen) per KIM an die Krankenkasse senden
  7. [Optional] Mitteilungen zur Behandlung per KIM4charly an die Krankenkasse senden
  8. Rechnung erstellen
  9. Behandlung beenden (Behandlungsabschluss)

Therapieänderung

Verlängerung 1 & 2

Retention

 

Therapieänderung

Eine Therapieänderung beantragen Sie im Punkt Maßnahmen des laufenden KFO-Plans des Patienten. Therapieänderungen müssen durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Hinweis: Sobald sich der EBZ-Antrag für die Therapieänderung im Signier-Prozess befindet, sind alle Angaben aus der Therapieänderung in die Punkte Befund, Therapie, Maßnahmen und Behandlungsstand übernommen. Den KFO-Hauptplan können Sie im Punkt Maßnahmen über den Button Historie einsehen. Er ist dort mit dem Zusatz „KFO-Plan vor Therapieänderung“ archiviert.

Im Punkt Maßnahmen steht die Kennzeichnung „KFO-Therapieänderung“.

Auf dem eFormular 4a ist die Therapieänderung vermerkt.

Der versendete Antrag kann im HKP-M > EBZ-Nachrichten jederzeit angesehen werden.

Nach der Genehmigung der Therapieänderung durch die Krankenkasse übernehmen Sie das Genehmigungsdatum in den KFO-Plan. Das weitere Vorgehen ist analog der Vorgehensweise bei einem KFO-Hauptplan:

 

Verlängerung

Wenn die beantragte Behandlungsdauer nicht ausreicht, können Sie einen Verlängerungsantrag stellen. Die erste Verlängerung beantragen Sie im Punkt Verlängerung. Nach der ersten Verlängerung haben Sie die Möglichkeit einen weiteren Verlängerungsantrag zu stellen. Die zweite Verlängerung beantragen Sie im Punkt Verlängerung 2.

Hinweis: Den KFO-Hauptplan können Sie im Punkt Maßnahmen über den Button Historie einsehen. Er ist dort mit dem Zusatz „KFO-Plan vor Verlängerung“ archiviert.

Im Punkt Maßnahmen steht die Kennzeichnung „KFO-Verländerung“.

Auf dem eFormular 4a ist die Verlängerung vermerkt.

Im Behandlungsblatt werden Hauptzeilen, die zu einer KFO-Verlängerung gehören, mit einem „v“ gekennzeichnet (z.B. „KFOv 874“).

Der versendete Antrag kann im HKP-M > EBZ-Nachrichten jederzeit angesehen werden.

Nach der Genehmigung der Verlängerung durch die Krankenkasse übernehmen Sie das Genehmigungsdatum in den KFO-Plan. Das weitere Vorgehen ist analog der Vorgehensweise bei einem KFO-Hauptplan:

 

Retention

Wenn sich der Patient in der Retentionsphase befindet, geben Sie die Leistungen über den Punkt Behandlungsstand ein. Dort erstellen Sie eine oder mehrere neue Hauptreihen für das Behandlungsblatt und übernehmen die Leistungen.

Hinweis: Im Behandlungsblatt werden Hauptzeilen, die zu einer KFO-Retention gehören, mit einem „r“ gekennzeichnet (z.B. „KFOr 874“).

Anschließend geben Sie die erbrachten Materialien, und/oder Laborleistungen sowie Mehrleistungen, Zusatzleistungen und andere Leistungen (AVL) ein und erstellen die Rechnung.

Hinweis: Falls Sie Laborleistungen über den Karteireiter Labor eingeben, kennzeichnen Sie diese mit „KFO Retention“ bzw. „KFO AVL Retention“.

 

Abrechnung

Im Reiter HKP werden grundsätzlich die Rechnungen für den prozentualen Selbstbehalt des Patienten erstellt. Gleichzeitig wird die quartalsmäßige KFO-Kassen-Abrechnung durchgeführt, damit sie dann im Reiter Rechnung > BEMA > KFO über die KFO-Quartalsabrechnung an die KZV übermittelt werden kann.

Sie haben folgende Möglichkeiten die Rechnungen zu erstellen:

  • Einzelrechnung

    Erstellen Sie direkt im Karteireiter HKP pro Patient eine KFO-Einzelrechnung. Siehe Rechnung erstellen.

  • Sammelrechnung

    Erstellen Sie im Karteireiter Rechnung > BEMA > KFO-Sammelrechnung für sämtliche Patienten auf einmal die KFO-Rechnungen.

Hinweis: Mehrleistungen, Zusatzleistungen und andere Leistungen (AVL) müssen im Karteireiter Rechnung > Offene Positionen in Rechnung gestellt werden. Hier werden dann ggf. die fiktiven BEMA-Leistungen in Abzug gebracht.

 

Außerplanmäßige Leistungen

KFO-Planleistungen, die außerplanmäßig abgerechnet werden, müssen mit dem Kennzeichen „AP“ an das KFO-Abrechnungsmodul weitergereicht werden.

Einstellungen in den Stammdaten

Um die KFO-Planleistungen 126a, 126b, 127a, 128a, 128b 130, 131a-c mit dem Kennzeichen „AP“ an das KFO-Abrechnungsmodul zu übergeben, müssen diese in den Stammdaten gesondert angelegt werden.

Hinweis: Die KFO-Planleistungen 125, 126c und 129 werden grundsätzlich mit dem Kennzeichen „AP“ weitergereicht. Für sie sind keine Anpassungen in den Stammdaten notwendig.

Über diese Verdopplung und Kennzeichnung wird gewährleistet, dass z.B. die 126a im KFO-Plan bei der Berechnung berücksichtigt wird, die 126aRep hingegen nicht. Die 126aRep wird lediglich mit dem KFO-Plan abgerechnet.

 

Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls

Im Rahmen der Abrechnung wird das KFO-Abrechnungsmodul der KZBV aufgerufen und prüft die Leistungen. Wenn das Abrechnungsmodul einen Fehler findet, öffnet sich das Fenster KFO-Modul Fehlermeldungen.

Hinweis: Fehlermeldungen mit dem Zusatz „Kein DTA möglich“ (DTA = Datenträgeraustausch) müssen vor der Abrechnung korrigiert werden. Alle anderen Fehlermeldungen und Hinweise sollten überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit den Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls umzugehen:

 

How-to-Zusammenfassung

Erstellen

eFormular 4a für die Antragstellung ausfüllen

Beantragen, versenden

Genehmigen, Leistungen erbringen

Mitteilung zur Behandlung versenden

Abrechnen, Stornieren

Therapieänderung

Verlängerung 1 & 2

Retention

Drucken

Löschen