Außervertragliche Leistungen (AVL) bei KFO

Im KFO-Kostenplan können Sie Mehrleistungen, Zusatzleistungen und andere Leistungen (im Folgenden unter „AVL = außervertragliche Leistungen“ zusammengefasst) mit dem Kassenpatienten vereinbaren.

 

Über den Vordruck 4d

Ab dem 01.10.2023 wird für die AVL-Leistungen der Vordruck 4d „Vereinbarung und Erklärung zu Mehr- und Zusatzleistungen bei der KFO-Behandlung gemäß § 29 Abs. 7 SGB V“ verwendet.

Tipp: Die Mehr- oder Zusatzleistungen ergeben sich aus dem „Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung eines Katalogs kieferorthopädischer Mehrleistungen und Zusatzleistungen“. Unter der Kategorie „Andere Leistungen“ sind z.B. die Funktionsanalyse oder die Bracketumfeldversiegelung zu erfassen.

Den „Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung eines Katalogs kieferorthopädischer Mehrleistungen und Zusatzleistungen“ können Sie von der Homepage der KZBV herunterladen.

 

Einstellungen in den Stammdaten

Tipp: Sehen Sie dazu unser Video an: AVL in den Stammdaten.

Damit der Vordruck 4d mit den Leistungen befüllt und die Leistungen im Anschluss korrekt abgerechnet werden können, müssen Sie diese in den Stammdaten konfigurieren.

 

Ablauf

Tipp: Sehen Sie dazu unser Video an: AVL im KFO-Kostenplan.

 

Planung

Die AVL-Leistungen planen Sie im Punkt Maßnahmen über den Button AVL (außervertragliche Leistungen). Sie können die AVL-Leistungen sowohl im HKP-Status „Eingabe“ als auch im HKP-Status „Genehmigt“ planen.

Nachdem Sie die Planung vorgenommen haben, drucken Sie die Vereinbarung auf dem Vordruck 4d „Vereinbarung und Erklärung zu Mehr- und Zusatzleistungen bei der KFO-Behandlung gemäß § 29 Abs. 7 SGB V“ für den Patienten aus. Im HKP-Status „Eingabe“ müssen Sie den Druck manuell starten, im HKP-Status „Genehmigt“ wird der Druck automatisch ausgelöst.

 

Erbringung

Sie haben folgende Möglichkeiten, die erbrachten AVL-Leistungen in das Behandlungsblatt zu übernehmen:

  1. Über den AVL-Plan
  2. Über den Behandlungsstand

 

Abrechnung

Die AVL-Leistungen rechnen Sie in zwei Schritten ab:

  1. Erstellen Sie im Punkt Behandlungsstand des KFO-Kostenplans eine KFO-Rechnung, um die fiktiven BEMA-Leistungen abzurechnen.
  2. Erstellen Sie im Karteireiter Rechnung > Offene Positionen die GOZ-Rechnung für den Eigenanteil des Patienten. Die fiktiven BEMA-Leistungen werden ausgewiesen und in der Anlage „Erstattung“ aufgeführt.

 

How-to-Zusammenfassung

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Ändern

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Erbringen

Abrechnen