EBZ-PAR

Im Hauptbereich Patient > HKP > EBZ-PAR erstellen Sie den Parodontalstatus für Kassenpatienten, der das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) verwendet.

Tipp: Alle wichtigen Information rund um EBZ sind in dem Hilfetext Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) zusammengefasst.

 

Karteiblatt

Das Karteiblatt besteht aus den folgenden Bereichen:

 

PAR-Status Blatt 1 (eFormular 5a)

Der Punkt PAR-Status Blatt 1 zeigt das eFormular 5a. Zusätzlich enthält der Bereich die Möglichkeit, das Datum des Röntgenbefundes zu dokumentieren.

 

PAR-Status Blatt 2 (eFormular 5b)

Der Punkt PAR-Status Blatt 2 zeigt das eFormular 5b. Zusätzlich enthält der Bereich

 

CPT (optional) (eFormular 5c)

Der Punkt CPT (optional) zeigt das eFormular 5c zur Mitteilung über eine chirurgischen Therapie (CPT).

 

UPT-Verlängerung (eFormular 5d)

Der Punkt UPT-Verlängerung zeigt das eFormular 5d für die Beantragung einer UPT-Verlängerung.

Die erforderlichen Angaben zu der bereits erfolgten Behandlung werden in folgenden Feldern aufgeführt.

 

Abrechnung

Der Punkt Abrechnung enthält eine Übersicht der erbrachten sowie der bereits abgerechneten Leistungen. Des Weiteren enthält der Bereich Funktionalitäten zur Abrechnung des EBZ-PAR.

Im Punkt Abrechnung sind nur im HKP-Status „Genehmigt“ Änderungen möglich.

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Ablauf

Regelphase

  1. 01- und PAR-Befund anlegen
  2. EBZ-PAR erstellen
  3. eFormulare 5a und 5b für die Antragstellung bei der Krankenkasse ausfüllen
  4. EBZ-Antrag per KIM an die Krankenkasse senden
  5. EBZ-Antrag ist von der Krankenkasse genehmigt

    1. HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
    2. Erbrachte Leistungen eingeben
  6. [Optional] EBZ-Änderungsantrag erstellen
  7. Regelphase abrechnen

    1. Abrechnung durchführen
    2. [Optional] AIT-Phase ohne BEMA 4 abrechnen
    3. [Optional] Vorzeitig abrechnen und Behandlungsfall abschließen
    4. [Optional] Bei Ablehnung durch den Gutachter nur die BEMA 4 abrechnen und Behandlungsfall vorzeitig abschließen
  8. Behandlung beenden (HKP-Status „Durchgeführt“)

CPT-Phase (optional)

  1. eFormular 5c ausfüllen
  2. CPT-Mitteilung per KIM an die Krankenkasse senden
  3. Erbrachte Leistungen eingeben
  4. Abrechnung durchführen
  5. Behandlung beenden (HKP-Status „Durchgeführt“)

UPT-Verlängerung (optional)

  1. PAR-Befund der UPT-Verlängerung aktualisieren
  2. eFormular 5d ausfüllen
  3. UPT-Verlängerungsantrag per KIM an die Krankenkasse senden
  4. Erbrachte Leistungen eingeben
  5. Abrechnung durchführen
  6. Behandlung beenden (HKP-Status „Durchgeführt“)

 

CPT-Phase (optional)

Nach dem geschlossenen Vorgehen kann eine Befundevaluation ergeben, dass die zahnmedizinische Notwendigkeit besteht, an einzelnen Parodontien zusätzlich ein offenes Vorgehen durchzuführen.

Die Entscheidung über eine chirurgische Therapie (CPT) wird der Krankenkasse mit dem eFormular 5c angezeigt.

 

UPT-Verlängerung

Die PAR-Behandlungsstrecke wird mit der UPT-Phase abgeschlossen. Wenn weitere UPT-Maßnahmen nötig sind, kann nach der Erbringung der letzten UPT-Leistung eine Verlängerung beantragt werden. Der Verlängerungszeitraum der UPT beginnt mit dem Tag der Genehmigung durch die Krankenkasse, bzw. frühestens am Tag nach Ablauf der vorherigen zweijährigen UPT-Phase.

 

Abrechnung

PAR-Kostenpläne müssen zunächst im Karteireiter HKP abgerechnet werden.

Von allen im Karteireiter HKP abgerechneten PAR-Kostenplänen kann anschließend im Karteireiter Rechnung > BEMA > PAR eine PAR-Abrechnung erstellt und bei der zuständigen KZV eingereicht werden.

 

AIT-Phase ohne BEMA 4 abrechnen

Für die Abrechnung der AIT-Phase muss der PAR-Befund zwingend an das PAR-Modul übermittelt werden. Bei der Erstellung des EBZ-PAR wird daher automatisch das Datum der Befunderhebung (BEMA 4) als Behandlungsbeginn eingetragen und die BEMA 4 ins Behandlungsblatt übernommen.

Es gibt einige Anwendungsfälle, die es notwendig machen, die AIT-Phase eines EBZ-PAR mit dem erforderlichen PAR-Befund, aber ohne die BEMA 4 abzurechnen. Mögliche Gründe sind:

 

Behandlungsfall vorzeitig abschließen

Ein EBZ-PAR kann vorzeitig abgerechnet und der PAR-Behandlungsfall damit abgeschlossen werden. Mögliche Gründe für einen vorzeitigen Abschluss sind:

Beim vorzeitigen Abschließen ändert sich der HKP-Status des Planes automatisch von „Genehmigt“ in „Durchgeführt“. Weitere Leistungserbringungen und -abrechnungen sind im HKP-Status „Durchgeführt“ nicht mehr möglich.

 

Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls

Im Rahmen der Abrechnung wird das PAR-Abrechnungsmodul der KZBV aufgerufen und prüft die Leistungen. Wenn das Abrechnungsmodul einen Fehler findet, öffnet sich das Fenster PAR-Modul Fehlermeldungen.

Hinweis: Fehlermeldungen mit dem Zusatz „Kein DTA möglich“ (DTA = Datenträgeraustausch) müssen vor der Abrechnung korrigiert werden. Alle anderen Fehlermeldungen und Hinweise sollten überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit den Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls umzugehen:

 

How-to-Zusammenfassung

Erstellen

Beantragen, versenden

Genehmigen, Leistungen erbringen

CPT-Phase (optional)

UPT-Verlängerung

Abrechnen, Stornieren

HKP-Status auf „Durchgeführt“ ohne offene Leistungen

Drucken

Löschen