EBZ-PMB

Im Hauptbereich Patient > HKP > EBZ-PMB erstellen Sie die Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V für Kassenpatienten, die das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) verwendet.

Tipp: Alle wichtigen Information rund um EBZ sind in dem Hilfetext Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) zusammengefasst.

 

Karteiblatt

Das Karteiblatt besteht aus den folgenden Bereichen:

 

PAR-Status Blatt 1 (eFormular 5a)

Der Punkt PAR-Status Blatt 1 zeigt das eFormular 5a. Zusätzlich enthält der Bereich die Möglichkeit, das Datum des Röntgenbefundes zu dokumentieren.

 

PAR-Status Blatt 2 (eFormular 5e)

Der Punkt PAR-Status Blatt 2 zeigt das eFormular 5e. Zusätzlich enthält der Bereich

 

Abrechnung

Der Punkt Abrechnung enthält eine Übersicht der erbrachten sowie der bereits abgerechneten Leistungen. Des Weiteren enthält der Bereich Funktionalitäten zur Abrechnung des EBZ-PMB.

Im Punkt Abrechnung sind nur im HKP-Status „Genehmigt“ Änderungen möglich.

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Ablauf

  1. EBZ-PMB erstellen
  2. eFormular 5e zur Anzeige bei der Krankenkasse ausfüllen
  3. EBZ-Antrag per KIM an die Krankenkasse senden
  4. EBZ-Antrag wurde erfolgreich an die Krankenkasse versandt

    1. HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
    2. Erbrachte Leistungen eingeben
  5. [Optional] EBZ-Änderungsantrag erstellen
  6. Abrechnen

    1. Abrechnung durchführen
    2. [Optional] Vorzeitig abrechnen und Behandlungsfall abschließen (HKP-Status „Durchgeführt“)
  7. PAR-Behandlung beenden (HKP-Status „Durchgeführt“)

 

Abrechnung

PMB-Kostenpläne müssen zunächst im Karteireiter HKP abgerechnet werden.

Von allen im Karteireiter HKP abgerechneten PMB-Kostenplänen kann anschließend im Karteireiter Rechnung > BEMA > PAR eine PAR-Abrechnung erstellt und bei der zuständigen KZV eingereicht werden.

 

Behandlungsfall vorzeitig abschließen

Ein EBZ-PMB kann vorzeitig abgerechnet und der PAR-Behandlungsfall damit abgeschlossen werden. Mögliche Gründe für einen vorzeitigen Abschluss sind:

Beim vorzeitigen Abschließen ändert sich der HKP-Status des Planes automatisch von „Genehmigt“ auf „Durchgeführt“. Weitere Leistungserbringungen und -abrechnungen sind im HKP-Status „Durchgeführt“ nicht mehr möglich.

 

Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls

Im Rahmen der Abrechnung wird das PAR-Abrechnungsmodul der KZBV aufgerufen und prüft die Leistungen. Wenn das Abrechnungsmodul einen Fehler findet, öffnet sich das Fenster PAR-Modul Fehlermeldungen.

Hinweis: Fehlermeldungen mit dem Zusatz „Kein DTA möglich“ (DTA = Datenträgeraustausch) müssen vor der Abrechnung korrigiert werden. Alle anderen Fehlermeldungen und Hinweise sollten überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit den Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls umzugehen:

 

How-to-Zusammenfassung

Erstellen

Beantragen, versenden

Genehmigen, Leistungen erbringen

Abrechnen, Stornieren

HKP-Status „Durchgeführt“ ohne offene Leistungen

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