Wichtige Anwendungen im Praxisalltag
Von EBZ bis E-Rezept: So nutzen Sie die wichtigsten TI-Anwendungen direkt in Ihrer Praxis.
Versichertenstammdaten (VSDM)
Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) werden die Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) mit dem aktuellen Datenbestand der Krankenkasse abgeglichen. Ziel ist, dass Ihre Praxis stets mit den aktuellen Versichertendaten arbeitet.
Warum ist der VSDM-Abgleich wichtig?
- Der Abgleich ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 291 SGB V)
- Er verhindert Fehler durch veraltete Daten (z.B. Adresse, Versicherungsstatus)
- Nur mit VSDM gilt der Patient als gültig versichert
So funktioniert der VSDM in charly
- Stecken Sie die eGK des Patienten in das Kartenterminal.
-
Starten Sie die eGK-Kartenlesung.
- Der Abgleich des VSDMs mit der Krankenkasse erfolgt über die Telematikinfrastruktur.
- Änderungen werden automatisch in die Patientenstammdaten von charly übernommen.
Was tun bei VSDM-Störung?
- Wenn der VSDM nicht durchgeführt werden kann (z.B. wegen TI-Störung), dürfen Sie den Patienten trotzdem behandeln.
- Führen Sie ein Ersatzverfahren durch.
- Der Abgleich muss nachträglich erfolgen, sobald die TI wieder verfügbar ist.
In charly wird ein Hinweis angezeigt, wenn der VSDM fehlschlägt. Sie können den Vorgang später erneut starten.
Weiterführende Hilfe in charly
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM ist der sichere E-Mail-Dienst in der Telematikinfrastruktur (TI). Darüber können medizinische Dokumente wie EBZ-Anträge oder die eAU datenschutzkonform versendet und empfangen werden.
Voraussetzungen in Ihrer Praxis
- TI-Anbindung mit funktionierender SMC-B-Karte
-
Einrichtung einer oder mehrerer KIM-Adressen (z.B. Praxiskonto, optional Behandlerkonto) bei einem KIM-Provider
Tipp: KIM-Adressen können Sie wie eine E-Mail-Adresse verwenden, aber ausschließlich innerhalb der TI. - „KIM4charly-Modul in charly aktiviert
- Karten mit gültigen Zertifikaten (SMC-B-Karte oder HBA-Karte, je nach Kontotyp)
Welche Inhalte werden über KIM versendet?
- EBZ-Anträge und Antworten der Krankenkasse (Genehmigung oder Ablehnung)
- eAU-Bescheinigungen an Krankenkassen
- Rückmeldungen der Krankenkassen
- Weitere medizinische Dokumente (z.B. Röntgenbilder im PDF-Format)
Arten von KIM-Konten
| Kontotyp | Verknüpft mit | Typische Nutzung | Versand erfolgt mit |
|---|---|---|---|
| Praxiskonto | SMC-B-Karte der Praxis | Standardversand (z.B. EBZ, eAU) | SMC-B-Karte |
| Behandlerkonto | HBA-Karte der Zahnärztin/des Zahnarztes | z.B. für direkte KIM-Nachricht an einen anderen Zahnarzt | HBA-KArte |
Erläuterung
- Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) - also die Unterschrift des Zahnarztes - wird immer auf dem Dokument selbst durchgeführt (z.B. eAU, EBZ-Antrag).
- Die QES erfolgt immer mit der HBA-Karte – unabhängig vom verwendeten KIM-Kontotyp.
- Die KIM-Nachricht selbst (Transporthülle) wird nicht zusätzlich signiert.
-
Der Versand erfolgt je nach KIM-Konto:
- über das Praxiskonto mit der SMC-B-Karte
- über das Behandlerkonto mit der HBA-Karte
Beispiel zur Verdeutlichung
- Eine eAU wird in charly erstellt und mit der HBA-Karte qualifiziert signiert.
- Sie wird anschließend über das Praxiskonto, das mit der SMC-B-Karte verknüpft ist, per KIM an die Krankenkasse gesendet.
- Die Nachricht selbst trägt keine Signatur – die QES ist ausschließlich im Anhang (XML-Dokument mit AU-Daten) enthalten.
Weiterführende Hilfe in charly
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)
Mit dem EBZ reichen Sie Heil- und Kostenpläne (HKPs) elektronisch bei der Krankenkasse ein – direkt aus charly heraus. Die Antwort der Krankenkasse kommt ebenfalls digital per KIM zurück.
Welche Pläne können über das EBZ übermittelt werden?
Folgende Kostenpläne können über das EBZ digital per KIM übermittelt werden:
- EBZ-KB – Kieferbruch
- EBZ-KFO – Kieferorthopädie
- EBZ-KGL – Kiefergelenkserkrankungen
- EBZ-PAR – Parodontalstatus
- EBZ-PMB – Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V
- EBZ-ZE – Zahnersatz
Voraussetzungen in Ihrer Praxis
- TI-Anbindung mit funktionierender SMC-B-Karte
- Gültige HBA-Karte zur qualifizierten elektronischen Signatur
- KIM-Adresse (Praxiskonto) für den Versand eingerichtet
- „EBZ“-Modul für die jeweilige Behandlungsart in charly aktiviert
So funktioniert das EBZ in charly
- Öffnen Sie den jeweiligen EBZ-Plan im Bereich HKP.
- Starten Sie den Versandprozess.
- Signieren Sie den EBZ-Antrag mit der HBA-Karte des Zahnarztes, der den EBZ-Antrag erstellt hat (Komfortsignatur empfohlen).
- Der Plan wird über KIM an die Krankenkasse übermittelt.
- Die Antwort der Kasse wird automatisch in charly abgelegt.
Was tun bei Störungen?
- Bei technischen Störungen (keine Verbindung zur TI oder nicht funktionierendes KIM), können Sie den Antrag über das Ersatzverfahren ausdrucken und postalisch an die Krankenkasse versenden.
- Falls eine Signatur mit der HBA-Karte nicht möglich ist (z.B. bei Defekt), kann in Ausnahmefällen auch mit der SMC-B-Karte signiert werden.
Der Versand erfolgt in der Regel über das KIM-Praxiskonto der Praxis.
Weiterführende Hilfe in charly
E-Rezept (elektronisches Rezept)
Mit dem E-Rezept verordnen Sie Arzneimittel vollständig digital – ohne das bisherige Muster 16. Die Verordnung wird elektronisch signiert und über die Telematikinfrastruktur (TI) sicher übermittelt.
Voraussetzungen in Ihrer Praxis
- TI-Anbindung mit funktionierender SMC-B-Karte
- Gültige HBA-Karte zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
- „E-Rezept“-Modul in charly aktiviert
So erstellen Sie ein E-Rezept in charly
- Erstellen Sie in charly-Web in der Perspektive Patient unter Verordnungen > E-Rezepte (Patient) das E-Rezept.
- Signieren Sie das E-Rezept mit der HBA-Karte des Zahnarztes, der das E-Rezept ausgestellt hat (Komfortsignatur empfohlen).
- Das signierte E-Rezept wird im E-Rezept-Fachdienst (TI) bereitgestellt.
- Drucken Sie optional den Rezept-Code für den Patienten aus.
Wie wird das E-Rezept übermittelt?
- Das Rezept wird nach der Signatur automatisch über die TI an den zentralen E-Rezept-Fachdienst gesendet.
- Patientinnen und Patienten können das E-Rezept entweder in der E-Rezept-App ihrer Krankenkasse abrufen oder mit ihrer eGK bzw. dem Ausdruck zur Apotheke gehen.
- Apotheken rufen das E-Rezept elektronisch ab – es ist kein Papierbeleg mehr notwendig.
Was tun bei Störungen?
- Falls das E-Rezept technisch nicht erstellt oder signiert werden kann (z.B. TI-Fehler, HBA-Karte nicht verfügbar), darf in der Übergangszeit weiterhin ein Papier-Rezept (Muster 16) verwendet werden.
Weiterführende Hilfe in charly
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Mit der eAU übermitteln Sie Krankmeldungen digital an die Krankenkassen. Der Patient erhält nur noch einen Ausdruck zur Information – die Übermittlung an die Kasse erfolgt über die Telematikinfrastruktur (TI).
Voraussetzungen in Ihrer Praxis
- TI-Anbindung mit funktionierender SMC-B-Karte
- Gültige HBA-Karte zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
- KIM-Adresse (Praxiskonto) für den Versand eingerichtet
- „eAU“-Modul in charly aktiviert
So erstellen Sie eine eAU in charly
- Erstellen Sie die eAU im Behandlungsblatt über den Button AU.
- Starten Sie den Versandprozess.
- Drucken Sie den Ausdruck für den Patienten (z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) optional aus.
- Signieren Sie die eAU mit der HBA-Karte des Zahnarztes, der die eAU ausgestellt hat (Komfortsignatur empfohlen).
- Die eAU wird über KIM an die Krankenkasse übermittelt.
- Die Fehler-Antwort der Kasse wird automatisch in charly abgelegt.
Wer bekommt was?
| Empfänger | Was? |
|---|---|
| Krankenkasse | Ausfertigung Krankenkasse → elektronische Übermittlung via KIM |
| Patient | Ausfertigung Versicherter → Ausdruck zur Information (optional) |
| Arbeitgeber | Ausfertigung Arbeitgeber → Holt die AU-Daten direkt bei der Krankenkasse ab |
Was tun bei Störungen?
- Falls die TI nicht verfügbar ist oder die Signatur nicht möglich ist, dürfen Sie die AU vorübergehend als Papierformular erstellen.
- Verwenden Sie dafür das eAU-Stylesheet in charly (eFormular 1).
Weiterführende Hilfe in charly
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Archiv für Gesundheitsdaten, das seit dem 15. Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt wird – es sei denn, sie haben der Anlage widersprochen. Sie ist ein zentraler Baustein der modernen Gesundheitsversorgung und wird zunehmend in Zahnarztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen genutzt.
Voraussetzungen in Ihrer Praxis
- TI-Anbindung mit funktionierender SMC-B-Karte
- „ePA“-Modul in charly aktiviert
Was können Sie in die ePA einstellen?
- Befunde oder Berichte (z.B. Röntgenbefunde)
- Zahnbonusheft (in strukturierter Form – MIO)
- Weitere gesetzlich vorgesehene Dokumente aus der zahnärztlichen Behandlung
So greifen Sie auf die ePA zu
- Stecken Sie die eGK des Patienten in das Kartenterminal.
- charly verbindet sich automatisch mit dem ePA-Aktenanbieter und erstellt eine Befugnis.
- Öffnen Sie in charly-Web in der Perspektive Patient den Bereich ePA-Übersicht.
- Sie können dort Dokumente einsehen oder neue hochladen.
Elektronische Medikationsliste (eML)
Die elektronische Medikationsliste (eML) ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte und gehört zum digital gestützten Medikationsprozess (dgMp).
Sie wird automatisiert aus den Informationen im E-Rezept-Fachdienst erzeugt und zeigt die aktuellen Medikamente eines Patienten. Eine manuelle Pflege ist nicht vorgesehen.
Die eML ergänzt den elektronischen Medikationsplan (eMP), ersetzt ihn aber nicht.
Datenschutz & Rechte
- Die ePA unterliegt strengen Datenschutzvorgaben.
- Zugriffe sind ausschließlich im Behandlungskontext erlaubt (§ 341 Abs. 1 SGB V).
- Patienten können auf Wunsch Zugriffe nachträglich einsehen oder Einschränkungen festlegen.
- Jede Aktion in der ePA wird protokolliert.
Weiterführende Hilfe in charly
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) enthält Informationen über alle aktuellen Medikamente eines Patienten – einschließlich Wirkstoffe, Dosierung und Einnahmehinweise. Sie können den eMP in charly einsehen, wenn er auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert ist.
Voraussetzungen in Ihrer Praxis
- TI-Anbindung mit funktionierender SMC-B-Karte
- E-Health-Kartenterminal zur Auslesung der eGK
- „eMP“-Modul in charly aktiviert
So zeigen Sie den eMP in charly an
- Stecken Sie die eGK des Patienten in ein stationäres Kartenterminal.
- Öffnen Sie in charly über Bearbeiten > Elektronischer Medikationsplan (eMP) den eMP.
- charly ruft die Medikationsdaten ab und zeigt sie an.
Weiterführende Hilfe in charly
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Auf Wunsch der Versicherten können medizinisch relevante Notfalldaten direkt auf der eGK gespeichert werden. Zahnarztpraxen dürfen diese Daten lesen – z.B. Allergien, Diagnosen oder Medizingeräte –, wenn der Zugriff medizinisch notwendig ist.
Voraussetzungen in Ihrer Praxis
- TI-Anbindung mit funktionierender SMC-B-Karte
- E-Health-Kartenterminal zur Auslesung der eGK
- „NFDM“-Modul in charly aktiviert
So lesen Sie Notfalldaten in charly aus
- Stecken Sie die eGK in ein Kartenterminal.
- Öffnen Sie in der Patientenkartei den NFDM.
- charly ruft die Notfalldaten ab (z.B. Allergien, Diagnosen, Ansprechpartner) und zeigt sie an.
Weiterführende Hilfe in charly
Weitere Informationen
- So funktioniert der Zugriff auf die TI – Schritt für Schritt
- Karten, Zertifikate & Sicherheit
- Die TI ist gestört – was nun?
- Datenschutz & Sicherheit – einfach erklärt