Fehlermeldungen bei der Prüfung der eGK (TI)
Wenn Sie bei angebundener E-Health-Telematikinfrastruktur (TI) eine eGK-Kartenlesung vornehmen, werden automatisch die Versichertenstammdaten des Patienten abgeglichen und ggf. aktualisiert – das sogenannte „Versichertenstammdatenmanagement“ (VSDM).
Bei der Kartenlesung können Fehlermeldungen und Warnungen auftreten. Im Folgenden finden Sie die Fehlercodes, deren Auslöser sowie Hinweise zur Behebung.
Bei der Kartenlesung erhalten Sie einen der folgenden Fehlercodes:
Fehlercode | Auslöser | Lösung |
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106 | Das Zertifikat des Versicherten auf der eGK wurde nach der Online-Prüfung gesperrt. |
In allen vier Fällen ist die vorliegende eGK kein gültiger Leistungsanspruchsnachweis. Fragen Sie den Versicherten, ob er von seiner Krankenkasse bereits eine neue eGK erhalten hat. Falls ja, bitten Sie den Versicherten, die neue eGK vorzulegen. Wenn der Versicherte keine gültige eGK vorlegen kann, darf die Vertragszahnärztin oder der Vertragszahnarzt eine Privatvergütung für die entsprechende Behandlung verlangen. Legt der Versicherte innerhalb von 10 Tagen eine gültige eGK oder einen anderen gültigen Anspruchsnachweis vor, muss die entrichtete Privatvergütung zurückgezahlt werden. Hinweis: Keinesfalls ist hier das Ersatzverfahren anzuwenden!
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107 |
Das Zertifikat des Versicherten der eGK wurde durch die Offline-Prüfung als ungültig erkannt. Es handelt sich hierbei um das Ergebnis aller Zertifikatsprüfungen, die offline ausgeführt werden können, z.B. der Ablauf der Gültigkeit des Authentifizierungszertifikats. |
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113 | Die eGK ist veraltet (älter als Generation G1+). | |
114 |
Die Gesundheitsanwendung auf der eGK ist gesperrt. Die Sperrung der Gesundheitsanwendung der eGK wird ausgeführt, wenn das Online-Zertifikat gesperrt ist. |
Folgende Gründe können ursächlich für die Fehlercodes sein:
- Gültigkeitsablauf des Zertifikats der eGK
- Alle Zertifikate von Smartcards in der TI (eGK, SMC-B, HBA) sind gemäß Sicherheitsanforderung der gematik maximal fünf Jahre gültig.
- Ungültigkeit einer gesamten Generation von Smartcards (z.B. G1), etwa aufgrund von Festlegungen in der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
- Verlust- oder Diebstahlmeldung der eGK durch den Versicherten bei seiner Krankenkasse
- Ende des Versicherungsschutzes (z.B. bei einem Krankenkassenwechsel, Abmeldung durch Wegzug ins Ausland oder Tod)
- Änderung des Aufdrucks auf der eGK, z.B. der Name des Versicherten aufgrund von Heirat.
Bei der Kartenlesung erhalten Sie einen der folgenden Fehlercodes:
Fehlercode | Auslöser | Lösung |
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3001 | Technisches Problem, z.B. eine beschädigte Karte des Versicherten oder ein zuvor fehlgeschlagenes Update, wodurch die Daten auf der eGK inkonsistent geworden sind | Lesen Sie die eGK erneut ein. Falls dieser Fehler weiterhin auftritt, verweisen Sie den Versicherten an seine Kasse. |
3039 + 3040 | Problem mit dem Zugriff auf den Prüfungsnachweis. Eine erneute Online-Prüfung der eGK ist notwendig. | Lesen Sie die eGK erneut ein. |
3041 | SMC-B muss entsperrt werden | Geben Sie die PIN für die SMC-B ein. |
3042 | HBA muss entsperrt werden | Geben Sie die PIN für den HBA ein. |
4001 – 4052, 4094 | Fehlerhafte Konfiguration oder ein Defekt des Konnektors | In diesen Fällen sollte der EDV-Dienstleister vor Ort hinzugezogen werden. Sobald das Problem behoben ist, die eGK – sofern noch möglich – erneut einlesen. |
4056 + 12105 | eGK wurde während des Einlesens bzw. während der Aktualisierung zu früh gezogen | Lesen Sie die eGK erneut ein und warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist. |
In allen anderen Fällen, in denen es aufgrund von technischen Fehlern beim Lesen der Versichertenstammdaten zum Abbruch kommt, kontaktieren Sie bitte den Support der solutio GmbH & Co. KG unter der Telefonnummer 07031 4618-800. Notieren Sie dazu den Fehlercode der Fehlermeldung!
Bei der Kartenlesung erhalten Sie eine der folgenden Warnungen („Ergebnisse“) im Prüfungsnachweis (PN):
Fehlercode | Auslöser | Lösung |
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3 |
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Die eGK ist ein gültiger Leistungsanspruchsnachweis. Bei einem weiteren Besuch im Quartal muss eine erneute Onlineprüfung durchgeführt werden. Tipp: Damit Sie die erneute eGK-Kartenlesung nicht übersehen, erinnert Sie charly mit einer dauerhaften Patientennotiz an die erneute eGK-Kartenlesung. charly zeigt die Patientennotiz, sobald Sie den Patienten aufrufen. Für weitere Informationen siehe Patientennotiz die Beschreibung „Patientennotiz aufgrund von Warnung im Prüfungsnachweis (Ergebnis 3, 5 oder 6)“.
Wenn der Fehler häufiger auftritt, sollte dies mit dem detaillierten Fehlercode an den Support der solutio GmbH & Co. KG unter der Telefonnummer 07031 4618-800 kommuniziert werden. |
4 |
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Die vorliegende eGK ist kein gültiger Leistungsanspruchsnachweis. Fragen Sie den Versicherten, ob er von seiner Krankenkasse bereits eine neue eGK erhalten hat. Falls ja, bitten Sie den Versicherten, die neue eGK vorzulegen. Wenn der Versicherte keine gültige eGK vorlegen kann, darf die Vertragszahnärztin oder der Vertragszahnarzt eine Privatvergütung für die entsprechende Behandlung verlangen. Legt der Versicherte innerhalb von 10 Tagen eine gültige eGK oder einen anderen gültigen Anspruchsnachweis vor, muss die entrichtete Privatvergütung zurückgezahlt werden. Hinweis: Keinesfalls ist hier das Ersatzverfahren anzuwenden!
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5 |
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Die eGK ist ein gültiger Leistungsanspruchsnachweis. Bei einem weiteren Besuch im Quartal muss eine erneute Onlineprüfung durchgeführt werden. Tipp: Damit Sie die erneute eGK-Kartenlesung nicht übersehen, erinnert Sie charly mit einer dauerhaften Patientennotiz an die erneute eGK-Kartenlesung. charly zeigt die Patientennotiz, sobald Sie den Patienten aufrufen. Für weitere Informationen siehe Patientennotiz die Beschreibung „Patientennotiz aufgrund von Warnung im Prüfungsnachweis (Ergebnis 3, 5 oder 6)“.
Wenn der Fehler häufiger auftritt, sollte dies mit dem detaillierten Fehlercode an den Support der solutio GmbH & Co. KG unter der Telefonnummer 07031 4618-800 kommuniziert werden. |
6 |
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Problem
Nach dem erfolgreichen Einlesen der Versichertenstammdaten im Praxisverwaltungssystem wird bei der fachlichen Prüfung festgestellt, dass die Karte kein gültiger Leistungsanspruchsnachweis ist (Versicherungsbeginn in der Zukunft oder Versicherungsende in der Vergangenheit).
Lösung
Die Vertragszahnärztin oder der Vertragszahnarzt darf eine Privatvergütung für die entsprechende Behandlung verlangen. Legt der Versicherte innerhalb von 10 Tagen eine gültige eGK oder einen anderen gültigen Anspruchsnachweis vor, muss die entrichtete Privatvergütung zurückgezahlt werden.