ePA (elektronische Patientenakte)

Hinweis: Die ePA für alle: Was passiert ab dem 15. Januar 2025?
  • Abschaltung der ePA 2

    Seit dem 15. Januar 2025 sind die Aktensysteme der ePA 2 durch deren Betreiber abgeschaltet. Die ePA 2 steht ab diesem Zeitpunkt daher nicht mehr zur Verfügung.

  • Start des Rollouts

    Am 29.04.2025 hat der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte für alle begonnen.

  • Stufenweise Bereitstellung

    Die ePA für alle wird schrittweise durch die Softwarehersteller über Updates ausgerollt – auch bei uns. Der Rollout erstreckt sich über mehrere Wochen.

  • charly-Update geplant

    Die ePA für alle wird im Rahmen eines späteren Updates in charly integriert – inklusive des digitalen Zahnbonushefts.

  • Nutzungspflicht ab 01.10.2025

    Die verpflichtende Nutzung der ePA gilt für Praxen ab dem 1. Oktober 2025.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Archiv für Gesundheitsdaten, das ab dem 15. Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt wird, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Sie ist ein zentraler Baustein moderner Gesundheitsversorgung und wird schrittweise in Zahnarztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen integriert.

Für weitere Informationen siehe