FAQs zur ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) wurde im Januar 2025 zunächst in den TI-Modellregionen eingeführt. Der bundesweite Rollout begann am 29. April 2025 – seither stellen die PVS-Hersteller die ePA-Funktionalitäten schrittweise bereit. Auch in charly stehen die ePA-Funktionen zur Verfügung.

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Zahnarztpraxen gesetzlich verpflichtet, bestimmte Inhalte in die ePA einzustellen – sofern die Patientin oder der Patient dem nicht widersprochen hat.

Diese FAQs beantworten häufige Fragen zur Nutzung der ePA in charly – insbesondere zu Abläufen, technischen Voraussetzungen und zur Befüllung der ePA.

Weiterführende Grundlagen-Informationen

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Grundlage, zur Struktur der ePA sowie zu Rechten und Pflichten für Zahnarztpraxen finden Sie auch hier:

Technik

Informationspflichten

Dokumentationspflichten

Widerspruchsrechte

Befüllung

Abrechnung & Leistungserfassung

Zahnbonusheft

Medikationsliste

Integration in Behandlungsablauf & Benutzerführung

Verantwortung & Haftung

Fehlerbehebung & Statusprüfung