Kasse PAR-Status

Im Hauptbereich Patient > HKP > Kasse PAR-Status erstellen Sie ab dem 01.07.2021 den Parodontalstatus für Kassenpatienten im Papierverfahren (ohne EBZ).

 

Karteiblatt

Das Karteiblatt besteht aus den folgenden Bereichen:

 

PAR-Status Blatt 1 (Vordruck 5a)

Der Punkt PAR-Status Blatt 1 zeigt den Vordruck 5a. Zusätzlich enthält der Bereich die Möglichkeit, das Datum des Röntgenbefundes zu dokumentieren.

 

PAR-Status Blatt 2 (Vordruck 5b)

Der Punkt PAR-Status Blatt 2 zeigt den Vordruck 5b. Zusätzlich enthält der Bereich

 

CPT (optional)

Der Punkt CPT (optional) zeigt den Vordruck 5c zur Mitteilung über eine chirurgischen Therapie (CPT).

 

UPT-Verlängerung

Der Punkt UPT-Verlängerung zeigt den Vordruck 5d für die Beantragung einer UPT-Verlängerung.

Die erforderlichen Angaben zu der bereits erfolgten Behandlung werden in folgenden Feldern aufgeführt.

 

Abrechnung

Der Punkt Abrechnung enthält eine Übersicht der erbrachten sowie der bereits abgerechneten Leistungen. Des Weiteren enthält der Bereich Funktionalitäten zur Abrechnung des Kasse PAR-Status.

Im Punkt Abrechnung sind nur im HKP-Status „Genehmigt“ Änderungen möglich.

 

Ablauf

Regelphase

  1. Kasse PAR-Status erstellen
  2. Vordrucke 5a und 5b für die Antragstellung bei der Krankenkasse ausfüllen
  3. Antrag für die Krankenkasse drucken
  4. HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
  5. Erbrachte Leistungen eingeben
  6. Abrechnung durchführen
  7. [Optional] AIT-Phase ohne BEMA 4 abrechnen
  8. [Optional] Vorzeitig abrechnen und Behandlungsfall abschließen
  9. [Optional] Bei Ablehnung durch den Gutachter nur die BEMA 4 abrechnen und Behandlungsfall vorzeitig abschließen
  10. Behandlung beenden (HKP-Status „Durchgeführt“)

CPT-Phase (optional)

  1. Vordruck 5c ausfüllen
  2. Vordruck 5c für die Krankenkasse drucken
  3. Erbrachte Leistungen eingeben
  4. Abrechnung durchführen
  5. Behandlung beenden (HKP-Status „Durchgeführt“)

UPT-Verlängerung (optional)

  1. PAR-Befund aktualisieren
  2. Kasse PAR-Status Kostenplan in EBZ-PAR umwandeln
  3. Vordruck 5d ausfüllen
  4. Vordruck 5d für die Krankenkasse drucken
  5. Erbrachte Leistungen eingeben
  6. Abrechnung durchführen
  7. Behandlung beenden (HKP-Status „Durchgeführt“)

 

CPT-Phase (optional)

Nach dem geschlossenen Vorgehen kann eine Befundevaluation ergeben, dass die zahnmedizinische Notwendigkeit besteht, an einzelnen Parodontien zusätzlich ein offenes Vorgehen durchzuführen.

Die Entscheidung über eine chirurgische Therapie (CPT) wird der Krankenkasse mit dem Vordruck 5c angezeigt.

 

UPT-Verlängerung

Die PAR-Behandlungsstrecke wird mit der UPT-Phase abgeschlossen. Wenn weitere UPT-Maßnahmen nötig sind, kann nach der Erbringung der letzten UPT-Leistung eine Verlängerung beantragt werden. Der Verlängerungszeitraum der UPT beginnt mit dem Tag der Genehmigung durch die Krankenkasse, bzw. frühestens am Tag nach Ablauf der vorherigen zweijährigen UPT-Phase.

Der UPT-Verlängerungsantrag muss per EBZ bei der Krankenkasse beantragt werden. Auch die Genehmigung erfolgt per EBZ.

 

Abrechnung

PAR-Kostenpläne müssen zunächst im Karteireiter HKP abgerechnet werden.

Von allen im Karteireiter HKP abgerechneten PAR-Kostenplänen kann anschließend im Karteireiter Rechnung > BEMA > PAR eine PAR-Abrechnung erstellt und bei der zuständigen KZV eingereicht werden.

 

AIT-Phase ohne BEMA 4 abrechnen

Für die Abrechnung der AIT-Phase muss der PAR-Befund zwingend an das PAR-Modul übermittelt werden. Bei der Erstellung des Kasse PAR-Status wird daher automatisch das Datum der Befunderhebung (BEMA 4) als Behandlungsbeginn eingetragen und die BEMA 4 ins Behandlungsblatt übernommen.

Es gibt einige Anwendungsfälle, die es notwendig machen, die AIT-Phase eines Kasse PAR-Status mit dem erforderlichen PAR-Befund, aber ohne die BEMA 4 abzurechnen. Mögliche Gründe sind:

 

Behandlungsfall vorzeitig abschließen

Ein Kasse PAR-Status kann vorzeitig abgerechnet und der PAR-Behandlungsfall damit abgeschlossen werden. Mögliche Gründe für einen vorzeitigen Abschluss sind:

Beim vorzeitigen Abschließen ändert sich der HKP-Status des Planes automatisch von „Genehmigt“ in „Durchgeführt“. Weitere Leistungserbringungen und -abrechnungen sind im HKP-Status „Durchgeführt“ nicht mehr möglich.

 

Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls

Im Rahmen der Abrechnung wird das PAR-Abrechnungsmodul der KZBV aufgerufen und prüft die Leistungen. Wenn das Abrechnungsmodul einen Fehler findet, öffnet sich das Fenster PAR-Modul Fehlermeldungen.

Hinweis: Fehlermeldungen mit dem Zusatz „Kein DTA möglich“ (DTA = Datenträgeraustausch) müssen vor der Abrechnung korrigiert werden. Alle anderen Fehlermeldungen und Hinweise sollten überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit den Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls umzugehen:

 

How-to-Zusammenfassung

Erstellen, Beantragen

Importieren, Nacherfassen

Genehmigen, Leistungen erbringen

CPT-Phase (optional)

UPT-Verlängerung

Abrechnen, Stornieren

HKP-Status „Durchgeführt“ ohne offene Leistungen

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