EBZ-KGL

Im Hauptbereich Patient > HKP > EBZ-KGL erstellen Sie ab dem 01.01.2023 den Kostenplan für Kiefergelenkserkrankungen (KGL), der das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) verwendet.

Tipp: Alle wichtigen Information rund um EBZ sind in dem Hilfetext Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) zusammengefasst.

 

Karteiblatt

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Ablauf

  1. EBZ-KGL erstellen
  2. eFormular 2 für die Antragstellung ausfüllen
  3. EBZ-Antrag per KIM an die Krankenkasse senden
  4. EBZ-Antrag wurde von der Krankenkasse genehmigt

    1. HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
    2. Erbrachte Leistungen eingeben
    3. Material eingeben
    4. Labor eingeben
  5. [Optional] EBZ-Änderungsantrag erstellen
  6. EBZ-KGL abrechnen

 

Abrechnung

KGL-Kostenpläne müssen zunächst im Karteireiter HKP abgerechnet werden.

Von allen im Karteireiter HKP abgerechneten KGL-Kostenplänen kann anschließend im Karteireiter Rechnung > BEMA > KBR eine KBR-Abrechnung erstellt und bei der zuständigen KZV eingereicht werden.

 

Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls

Im Rahmen der Abrechnung wird das KBR-Abrechnungsmodul der KZBV aufgerufen und prüft die Leistungen. Wenn das Abrechnungsmodul einen Fehler findet, öffnet sich das Fenster KBR-Modul Fehlermeldungen.

Hinweis: Fehlermeldungen mit dem Zusatz „Kein DTA möglich“ (DTA = Datenträgeraustausch) müssen vor der Abrechnung korrigiert werden. Alle anderen Fehlermeldungen und Hinweise sollten überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, mit den Fehlermeldungen des Abrechnungsmoduls umzugehen:

 

How-to-Zusammenfassung

Erstellen

Beantragen, versenden

Genehmigen, Leistungen erbringen

Abrechnen, Stornieren

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