Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)
Mit dem elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) werden zu genehmigende Behandlungspläne für die Beantragung elektronisch an die Krankenkasse versendet.
Über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)
Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) werden zu genehmigende Behandlungspläne der Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankung (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR/PMB) und Zahnersatz (ZE) für die Beantragung elektronisch an die Krankenkasse versendet. Die Krankenkasse sendet ihre Antwort ebenfalls elektronisch an die Zahnarztpraxis zurück.
Für die Übermittlung von der Zahnarztpraxis zur Krankenkasse und zurück wird der Telematikdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) eingesetzt. In charly wird dafür die Komponente KIM4charly verwendet.
Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei technischen Störungen, darf auf das bisherige Papierverfahren („Ersatzverfahren“) zurückgegriffen werden. Die Anwendung des Papierverfahrens muss auf dem Behandlungsplan begründet werden.
Workflow aus Anwendersicht
Das folgende Diagramm zeigt den grundsätzlichen Workflow für EBZ in charly in vereinfachter Form.
- Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter erstellt im Karteireiter HKP einen EBZ-Behandlungsplan und füllt ihn aus.
- Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter startet für die Beantragung bei der Krankenkasse den mehrstufigen Versand-Prozess.
- Der EBZ-Antragsdatensatz wird erstellt und für die Signierung vorbereitet.
- Der Zahnarzt öffnet die Signaturmappe und startet dort den Signier-Prozess für den EBZ-Antrag mit seinem Heilberufsausweis (HBA). In KIM4charly wird eine neue KIM-Nachricht für die Krankenkasse mit dem signierten EBZ-Antrag als Anhang erstellt.
- Der EBZ-Antrag wird über den KIM-Dienst an die Krankenkasse versendet. Je nach gewähltem KIM-Konto wird die KIM-Nachricht automatisch (Praxiskonto) oder manuell (Behandlerkonto) versendet.
-
Die Krankenkasse sendet ihren EBZ-Antwortdatensatz über den KIM-Dienst an die Praxis. Dort erhält der EBZ-Antrag des EBZ-Behandlungsplanes automatisch anhand der Antwort einen der drei folgenden EBZ-Status:
- Genehmigt
- Abgelehnt
- Fehlerhaft
Hinweis: Im Falle des EBZ-KB und des EBZ-PMB dient der EBZ-Antrag lediglich als Anzeige für die Krankenkasse zur Kenntnisnahme. Die Krankenkasse sendet keine Antwortnachricht und somit auch keine Genehmigung. Nach dem erfolgreichen KIM-Versand erhält der EBZ-Antrag daher automatisch den EBZ-Status „Vorgelegt“.
Nach der Genehmigung des EBZ-Antrags, sind alle weiteren Schritte wie bisher:
- Den HKP-Status des EBZ-Behandlungsplanes auf „Genehmigt“ setzen
- Genehmigungsdatum eintragen
- [EBZ-ZE] Festzuschuss und ggf. Härtefall übernehmen
- [EBZ-ZE] Festzuschüsse prüfen
- Leistungen erbringen und ins Behandlungsblatt übernehmen
- Leistungen abrechnen
- Fälle im Rahmen der monatlichen Abrechnung bzw. Quartalsabrechnung abrechnen
Allgemeine Voraussetzungen
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Sie haben eine kostenpflichtige Lizenz der solutio GmbH & Co. KG für mindestens eine der folgenden Module erworben und in charly eingerichtet:
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Eine kostenfreie Lizenz der solutio GmbH & Co. KG für E-Health (Anbindung Telematikinfrastruktur) ist vorhanden und in charly eingerichtet.
Folgende Komponenten sind für EBZ notwendig:
- E-Health-Konnektor (ab Version PTV3).
- Elektronischer Praxisausweis (SMC-B).
- Elektronischer Heilberufsausweis (HBA).
- Stationäres E-Health-Kartenterminal.
- Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter (auch „KIM-Provider“). Von diesem erhält die Praxis eine KIM-E-Mail-Adresse.
- KIM-Clientmodul (Software) Ihres KIM-Anbieters. Die Software muss auf dem Server der Praxis installiert sein.
- Eintrag als identitätsgeprüfter KIM-Teilnehmer im Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur.
- Mindestens ein „Praxiskonto“ ist in KIM4charly eingerichtet und mit einem SMC-B verknüpft. Für weitere Informationen siehe Kontoverwaltung.
- Um den EBZ-Antrag mit dem Heilberufsausweis (HBA) eines Behandlers qualifiziert elektronisch signieren (QES) zu können, muss der HBA in der Signaturverwaltung konfiguriert sein. Für weitere Informationen siehe Signaturverwaltung.
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In den Stammdaten > Praxis > Beschäftigte sind bei Behandlern, die einen EBZ-Antrag erstellen, folgende Angaben hinterlegt:
- Vor- und Nachname des Behandlers
- Die jeweilige personenbezogene Zahnarztnummer (ZANR).
- Der charly-Benutzer verfügt über das Recht EBZ. In diesem Fall sind mindestens die folgenden Zugriffsberechtigungen nötig: Lesen, Neu
- Für die Erstellung und Abrechnung des EBZ-Behandlungsplanes greifen die üblichen Rechte im Bereich HKP.
-
Für den Patient wurde im Karteireiter HKP ein Behandlungsplan mit einer der folgenden Behandlungsplan-Arten erstellt:
EBZ-Antrag an die Krankenkasse senden
Die Zahnarztpraxis sendet den EBZ-Antrag über KIM4charly elektronisch an die Krankenkasse. Der Versand-Prozess besteht aus mehreren Schritten, die teilweise automatisiert durchgeführt werden:
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- [Optional] EBZ-Antrag als Entwurf speichern.
- EBZ-Antrag für Versand signieren.
- KIM-Nachricht mit signiertem EBZ-Antrag an die Krankenkasse senden.
Gemäß der Spezifikation darf der Name im Kassenstempel beim EBZ-Antrag aus maximal 45 Zeichen bestehen und enthält folgende Information: „Name der Praxis (Nachname des Zahnarztes oder Praxisname) oder Einrichtung“.
Um den Namen im Kassenstempel des EBZ-Antrags möglichst vollständig anzuzeigen, geht charly wie folgt vor:
Nach Möglichkeit wird der Name ausgegeben, der in charly im Kassenstempel hinterlegt ist.
Wenn der Name im Kassenstempel zu lang ist, wird der Titel und der Nachname des Hauptbehandlers übernommen.
Wenn der Titel und Nachname des Hauptbehandlers zu lang sind, wird nur der Nachname des Hauptbehandlers übernommen.
Versand-Prozess starten
Den mehrstufigen Versand-Prozess starten Sie jeweils im Karteireiter HKP über den Senden-Button des jeweiligen EBZ-Behandlungsplans.
[Optional] EBZ-Antrag als Entwurf speichern
Anstatt den EBZ-Antrag direkt zu signieren und an die Krankenkasse zu versenden, können Sie ihn zunächst als Entwurf speichern. In diesem Status kann der EBZ-Antrag noch bearbeitet werden.
Um einen EBZ-Antrag als Entwurf zu speichern, starten Sie zunächst den normalen Versand-Prozess.
EBZ-Antrag für Versand signieren
Alle anstehenden elektronischen Signieraufträge werden in der Signaturmappe gelistet.
Ein EBZ-Antrag muss mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des ausstellenden Behandlers unterschrieben werden. Dazu benötigt der Behandler seinen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Die Signatur mit dem Praxisausweis (SMC-B) ist laut Spezifikation nur in Ausnahmefällen vorgesehen, wenn z.B. eine Signierung mit den Komponenten der TI aus technischen Gründen nicht möglich ist.
In diesem Fall müssen Sie die Signatur-PIN nur einmal für alle gewählten Dokumente eingeben und nicht pro Dokument, das signiert werden soll.
Gemäß der Spezifikation können mit einer Stapelsignatur aktuell maximal 250 Dokumente mit einer Gesamt-Dateigröße von maximal 250 MB signiert werden. Die Stapelsignatur muss im Konnektor freigeschaltet werden.
KIM-Nachricht mit signiertem EBZ-Antrag an die Krankenkasse senden
Nach der erfolgreichen Signierung wird im KIM-Konto des zuvor gewählten Absenders automatisch eine neue KIM-Nachricht mit der signierten EBZ-Antrag-XML als Anhang erzeugt. In diesem Moment wechselt der EBZ-Status in „An KIM übertragen“.
Der Empfänger der KIM-Nachricht ist die Krankenkasse des Patienten. Sie wird anhand des Institutionskennzeichens (IK-Nummer) aus der Versichertenkarte des Patienten bzw. dem Ersatzverfahren übernommen.
Die KIM-Nachricht befindet sich mit dem Status „ausstehend“ im Postausgang. Der Betreff ist bei einem EBZ-Antrag vorgegeben und beginnt mit „EEBZ0_“ gefolgt von einer eindeutigen Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer ist die Antragsnummer.
Von dort wird die KIM-Nachricht versendet:
- Bei einem Praxiskonto i.d.R. automatisch beim nächsten automatischen Synchronisierungsvorgang.
- Bei einem Behandlerkonto muss der Versand ggf. manuell gestartet werden, weil dazu der HBA des Behandlerkontos gesteckt und verifiziert sein muss.
Antwort von der Krankenkasse erhalten
Die Krankenkasse sendet für die folgenden EBZ-Arten ihre Antwort auf den EBZ-Antrag in Form einer KIM-Nachricht zurück an die Zahnarztpraxis:
- EBZ-KGL
- EBZ-KFO
- EBZ-PAR
- EBZ-ZE
Der Antwortdatensatz ist eine signierte XML-Datei (*.p7s) im Anhang der KIM-Nachricht.
Die Antwort der Krankenkasse ist an folgenden Stellen in charly zu finden:
- In KIM4charly im Posteingang des KIM-Kontos, über das der EBZ-Antrag ursprünglich an die Krankenkasse versendet wurde.
- Im Karteireiter HKP im entsprechenden EBZ-Behandlungsplan des Patienten unter HKP-M > EBZ-Nachrichten.
Der Antwortdatensatz der Krankenkasse enthält …
- einen Vermerk, ob der EBZ-Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde bzw. ob er fehlerhaft ist.
- das Datum der Leistungsentscheidung der Krankenkasse.
- ggf. weitere Angaben (z.B. Festzuschussbeträge beim Zahnersatz).
Gleichen Sie den Antwortdatensatz mit Ihrem beantragten EBZ-Behandlungsplan ab und ändern Sie diesen ggf. aufgrund der Antwort der Krankenkasse (z.B. Bonus und Festzuschüsse beim EBZ-ZE). Den Antwortdatensatz finden Sie im HKP-M > EBZ-Nachrichten, indem Sie bei dem EBZ-Antrag auf den Historie-Button klicken.
Entsprechend der Antwort der Krankenkasse ändert sich automatisch der EBZ-Status des EBZ-Behandlungsplanes. Folgende Statusänderungen kann es aufgrund der Antwort der Krankenkasse geben:
- Genehmigt
- Abgelehnt
- Fehlerhaft
EBZ-Benachrichtigungen über das Notizsystem
Das Notizsystem erstellt automatisch die Notizgruppe EBZ-Benachrichtigung, die aktiv wird, sobald eine Antwort von einer Krankenkasse eingeht. Mitarbeiter müssen der Gruppe zugeordnet werden, um Benachrichtigungen zu erhalten. Löschen oder umbenennen der Notizgruppe führt zur automatischen Neuanlage beim Eingang von neuen EBZ-Benachrichtigungen.
Für weitere Informationen siehe EBZ-Benachrichtigungen über das Notizsystem.
Nächste Schritte
Sofern der EBZ-Antrag von der Krankenkasse genehmigt wurde, setzen Sie den EBZ-Behandlungsplan in den HKP-Status „Genehmigt“. Anschließend können Sie die beantragten Leistungen für den EBZ-Behandlungsplan erbringen. Siehe …
- EBZ-KGL → HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
- EBZ-KFO → HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
- EBZ-PAR → HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
- EBZ-ZE → HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
- EBZ-KB → HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
- EBZ-PMB → HKP-Status in „Genehmigt“ ändern
EBZ-Änderungsantrag senden
Um einen bereits von der Krankenkasse genehmigten EBZ-Behandlungsplan zu ändern, muss ein EBZ-Änderungsantrag eingereicht werden. Wie bei dem ursprünglichen EBZ-Antrag sendet die Krankenkasse auch hier einen Antwortdatensatz, in dem sie die beantragte Änderung entweder genehmigt oder ablehnt. Bei einer Genehmigung sendet die Krankenkasse einen zusätzlichen Antwortdatensatz mit einem Endedatum für den ursprünglichen EBZ-Behandlungsplan.
Der Workflow für einen EBZ-Änderungsantrag besteht aus den folgenden Schritten:
- Im Karteireiter HKP den EBZ-Behandlungsplan aufrufen, für den ein EBZ-Änderungsantrag erstellt werden soll.
- Den EBZ-Behandlungsplan über den Button Status auf „Eingabe“ setzen.
- Änderungen vornehmen und speichern.
- Versand-Prozess starten. Siehe Versand-Prozess starten.
Voraussetzungen
Der ursprüngliche EBZ-Behandlungsplan befindet sich im EBZ-Status „Genehmigt“, bzw. EBZ-Status „Vorgelegt“ bei EBZ-KB und EBZ-PMB.
EBZ-Ersatzverfahren einleiten
Der EBZ-Ersatzverfahren-Prozess kommt nur im Störfall zum Einsatz, falls die Datenübermittlung an die Krankenkasse zum Zeitpunkt der Ausstellung des Behandlungsplans technisch nicht möglich ist. Für den Ausdruck wird das entsprechende Stylesheet nach Anlage 14c des BMV-Z verwendet.
Für weitere Informationen siehe Wie führe ich das EBZ-Ersatzverfahren durch?
How-to
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten ist eingelesen.
- [Optional] Falls die eGK nicht eingelesen werden konnte: Es ist ein Ersatzverfahren unter Angabe des 9-stelligen Institutionskennzeichens (IK-Nummer) der Krankenkasse durchgeführt.
- Im Karteireiter HKP sind alle Pflichtfelder des EBZ-Behandlungsplanes ausgefüllt und alle Leistungen hinzugefügt, die für die Behandlung beantragt werden sollen.
-
Für den EBZ-Behandlungsplan gibt es entweder noch keinen EBZ-Antrag oder der EBZ-Antrag befindet sich in einem der folgenden EBZ-Status:
- Entwurf
- Signatur fehlgeschlagen
- KIM-Versand fehlgeschlagen
- Abgelehnt
- Fehlerhaft
- Verworfen
- Gelöscht (wird nicht als EBZ-Status angezeigt)
In allen anderen EBZ-Status ist der Senden-Button
in der Werkzeugleiste deaktiviert.
- [Nur bei einem Änderungsantrag]: Der ursprüngliche EBZ-Antrag befindet sich im EBZ-Status „Genehmigt“.
Vorgehensweise
- Öffnen Sie im Karteireiter HKP den EBZ-Behandlungsplan des Patienten.
-
Klicken Sie in der Werkzeugleiste auf den Senden-Button
.
- Das „Antrag versenden“-Fenster öffnet sich. In dem Fenster ist die Krankenkasse des Versicherten bereits als Empfänger eingetragen.
- Wählen Sie in der Dropdownliste Signierer den Heilberufsausweis (HBA) des Behandlers, der den EBZ-Antrag signieren wird.
-
Wählen Sie in der Dropdownliste Absender das KIM-Konto, über das der EBZ-Antrag an die Krankenkasse versendet werden soll.
Tipp: Für den Versand empfiehlt es sich, ein Praxiskonto zu verwenden. Da der verknüpfte Praxisausweis (SMC-B) i.d.R. dauerhaft im Kartenterminal steckt und verifiziert ist, kann der EBZ-Antrag mit einem Praxiskonto automatisiert versendet werden. -
Um den Signier-Prozess für den EBZ-Antrag zu starten, klicken Sie auf den Button Senden.
- Der EBZ-Antrag wird automatisch in der Signaturmappe zu der Liste der anstehenden Signaturaufträge hinzugefügt. In diesem Fenster wird die Signierung durchgeführt.
-
Im Status-Fenster des EBZ-Behandlungsplanes …
- bleibt der HKP-Status auf „Eingabe“.
- wird zusätzlich der EBZ-Status mit „Signatur ausstehend“ angezeigt.
- [Nur bei einem Änderungsantrag]: Im HKP-M wird der EBZ-Änderungsantrag im Punkt EBZ-Nachrichten eingerückt unterhalb das ursprünglichen Antrags dargestellt.
Nächste Schritte
Vorgehensweise
- Öffnen Sie im Karteireiter HKP den EBZ-Behandlungsplan des Patienten.
-
Klicken Sie in der Werkzeugleiste auf den Senden-Button
.
- Das „Antrag versenden“-Fenster öffnet sich. In dem Fenster ist die Krankenkasse des Versicherten bereits als Empfänger eingetragen.
- Wählen Sie in der Dropdownliste Signierer den Heilberufsausweis (HBA) des Behandlers, der den EBZ-Antrag signieren wird.
-
Wählen Sie in der Dropdownliste Absender das KIM-Konto, über das der EBZ-Antrag an die Krankenkasse versendet werden soll.
Tipp: Für den Versand empfiehlt es sich, ein Praxiskonto zu verwenden. Da der verknüpfte Praxisausweis (SMC-B) i.d.R. dauerhaft im Kartenterminal steckt und verifiziert ist, kann der EBZ-Antrag mit einem Praxiskonto automatisiert versendet werden. -
Um den EBZ-Antrag als Entwurf zu speichern, klicken Sie auf den Button Abbrechen.
-
Im Status-Fenster des EBZ-Behandlungsplanes …
- bleibt der HKP-Status auf „Eingabe“.
- wird zusätzlich der EBZ-Status mit „Entwurf“ angezeigt.
-
Nächste Schritte
- Bearbeiten Sie den EBZ-Antrag und starten Sie den Versand-Prozess im Karteireiter HKP oder im HKP-M > EBZ-Nachrichten jeweils über den Senden-Button
erneut. Siehe Versand-Prozess starten.
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Sie haben Ihren Heilberufsausweis (HBA) zur Hand.
- Sie haben für die PIN-Eingabe Zugriff auf das Kartenterminal.
- Der Versandprozess für den EBZ-Behandlungsplan wurde im Karteireiter HKP gestartet und der EBZ-Antrag befindet sich im EBZ-Status „Signatur ausstehend“.
Vorgehensweise
-
Klicken Sie im feststehenden Bereich auf den charly-Button
rechts neben den Hauptbereichen.
- Die Signaturmappe öffnet sich im Browser.
- Wählen Sie die Signaturkarte, mit der Sie eine Signatur durchführen möchten.
- Markieren Sie die Signaturaufträge, die Sie signieren möchten.
-
Klicken Sie auf den Signieren-Button.
- Der Signiervorgang startet. Sobald er erfolgreich abgeschlossen ist, wird der EBZ-Antrag aus der Liste der Signaturaufträge entfernt.
- Nach der erfolgreichen Signierung des EBZ-Antrags ändert sich dessen EBZ-Status in „Signatur erfolgreich“.
Tipp: Den aktuellen EBZ-Status des EBZ-Antrags können Sie im Statusfenster (siehe HKP-Status) oder im HKP-Management nachvollziehen.
Nächste Schritte
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Die SMC-B-Karte bzw. die HBA-Karte des Sendekontos steckt im TI-Kartenterminal und hat den PIN-Status „verified“.
- Im KIM-Konto des zuvor gewählten Absenders befindet sich eine KIM-Nachricht mit der signierten EBZ-Antrag-XML als Anhang.
Vorgehensweise
-
Klicken Sie in der Menüleiste auf Bearbeiten > KIM4charly.
- Ein Fenster öffnet sich.
- Wählen Sie den Postausgang.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste Konto das KIM-Konto, das Sie synchronisieren möchten.
-
Klicken Sie auf den Synchronisieren-Button.
-
Die Synchronisierung für das gewählte KIM-Konto startet. Sofern die benötigten SMC-B- und/oder HBA-Karten im TI-Kartenterminal stecken, werden bei diesem Vorgang …
- neue KIM-Nachrichten vom KIM-Server heruntergeladen und im Posteingang angezeigt.
- KIM-Nachrichten versendet, die mit dem Status „ausstehend“ im Postausgang liegen.
- Nach dem erfolgreichen Versand des EBZ-Antrags ändert sich dessen EBZ-Status in „KIM-Versand erfolgreich“.
Tipp: Den aktuellen EBZ-Status des EBZ-Antrags können Sie im Statusfenster (siehe HKP-Status) oder im HKP-Management nachvollziehen. -
Nächste Schritte