Behandlerwechsel

Ein Behandlerwechsel liegt vor, wenn sich ein Patient in einer Zahnarztpraxis mit einem genehmigten Kostenplan in Behandlung befindet und die Behandlung in einer anderen Zahnarztpraxis fortsetzen möchte.

Die Krankenkasse des Patienten muss über den Behandlerwechsel informiert werden. Dazu sendet die neue Zahnarztpraxis einen EBZ-Antrag mit Behandlerwechsel für den EBZ-Kostenplan per KIM an die Krankenkasse. Die Krankenkasse muss den Behandlerwechsel-Antrag genehmigen und antwortet entsprechend per KIM mit einer Genehmigung oder Ablehnung.

Im Falle einer Genehmigung informiert die Krankenkasse zusätzlich die vorherige Zahnarztpraxis über den Behandlerwechsel des Patienten, in dem sie per KIM eine Nachricht mit dem Inhalt „Beendigung der Genehmigung durch die Krankenkasse wegen Behandlerwechsel“ versendet.

Hinweis: Ein Behandlerwechsel-Antrag für die Kostenplanart EBZ-PMB ist nicht genehmigungspflichtig. Nach dem erfolgreichen KIM-Versand erhält der EBZ-Antrag daher automatisch den EBZ-Status „Vorgelegt“.

Im Falle einer Praxisübernahme durch einen neuen Zahnarzt muss kein Antrag mit Behandlerwechsel an die Krankenkassen gesendet werden. Der Patient hat sich nicht aktiv zu einem Wechsel des Zahnarztes entschlossen.

Bei einem Behandlerwechsel hat die neue Zahnarztpraxis die folgenden Möglichkeiten die Behandlung des Patienten fortzusetzen:

Hinweis: In beiden Fällen muss die Krankenkasse von der Zahnarztpraxis über den Behandlerwechsel informiert werden.

 

Ein Behandlerwechsel mit Neuplanung steht laut Spezifikation bei den folgenden EBZ-Kostenplanarten zur Verfügung:

Ein Behandlerwechsel mit Planübernahme steht laut Spezifikation bei den folgenden EBZ-Kostenplanarten zur Verfügung:

Hinweis: Bei dieser EBZ-Antragsart, wird nicht der komplette EBZ-Kostenplan an die Krankenkasse übermittelt, sondern nur die notwendigen Informationen wie beispielsweise die geplanten Leistungen der neuen Zahnarztpraxis und die EBZ-Antragsnummer der vorherigen Zahnarztpraxis.

 

Gleichzeitiger Behandler- und Kassenwechsel

Ein gleichzeitiger Behandler- und Kassenwechsel liegt vor, wenn ein Patient sich in einer Zahnarztpraxis mit einem genehmigten Kostenplan in Behandlung befindet, bei Krankenkasse A versichert war und die Behandlung in einer anderen Zahnarztpraxis fortsetzen möchte, nun jedoch bei Krankenkasse B versichert ist.

Auch hier hat die neue Zahnarztpraxis die Möglichkeit die Behandlung des Patienten mit einer Neuplanung oder mit einer Planübernahme des EBZ-KFO-Kostenplans fortzusetzen.

Ein gleichzeitiger Behandler- und Kassenwechsel ist laut Spezifikation nur für die Kostenplanart EBZ-KFO möglich.

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Ablauf

  1. EBZ-Kostenplan erstellen
    Erstellen Sie für den Patienten den EBZ-Kostenplan wie gewohnt im Karteireiter HKP und tragen Sie alle relevanten Informationen ein.

    Hinweis: Bei einem Behandlerwechsel mit Planübernahme legen Sie den Plan exakt wie die vorherige Zahnarztpraxis an.
  2. Behandlerwechsel eintragen
    Klicken Sie im Plan auf den Button Behandlerwechsel. Wählen Sie zwischen „mit Neuplanung“ oder „mit Planübernahme“ und tragen Sie alle relevanten Informationen ein.

    Hinweis: Bei einer Planübernahme erhalten Sie alle nötigen Informationen von der vorherigen Zahnarztpraxis .
  3. Übermittlung des EBZ-Antrags
    Versenden Sie den EBZ-Antrag für den Kostenplan mit allen nötigen Informationen des Behandlerwechsels an die Krankenkasse. Klicken Sie hiefür im EBZ-Kostenplan in charly auf den Button Senden . Der Behandlerwechsel kann in der EBZ-Antrags-Vorschau überprüft werden.

 

How-to-Zusammenfassung

EBZ-KFO

EBZ-PAR

EBZ-PMB

EBZ-ZE