Neuerungen 9.34.1
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie rund um die charly-Version 9.34.1 wissen sollten.
Die Version 9.34.1 enthält die neuen Abrechnungs- und Sendemodule der KZBV für das 3. Quartal 2025. Die Module der KZBV sind abwärtskompatibel und können ebenfalls für Abrechnungen des 2. Quartals 2025 verwendet werden.
Abrechnungs-Modulversionen ab charly-Version 9.34.1:
Monatsabrechnung ab Juli 2025 | |
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KBR | Version 5.8 |
PAR | Version 5.3a |
ZE | Version 7.2 |
Quartalsabrechnung ab Q3 2025 | |
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KCH | Version 6.3 |
KFO |
Version 6.6 |
Anzeigemodul-Version: 3.1.1
Verschlüsselungsmodul-Version: 3.1.0
Neuerungen / Änderungen / Informationen
Folgendes ist in der charly-Version 9.34.1 enthalten:
Änderung der PAR-Richtlinie zum 01.07.2025
Die geänderte PAR-Richtlinie tritt zum 01.07.2025 ohne Übergangsfrist in Kraft und gilt für alle Leistungen, die ab dem 01.07.2025 erbracht werden.
Zukünftig ist es der Zahnarztpraxis überlassen, die UPT-Leistungen möglichst gleichmäßig in dem Zweijahreszeitraum zu erbringen. Dadurch wurde die Flexibilität für die Planung der systematischen Nachsorge bei einer PAR-Behandlung verbessert. Nach § 13 Absatz 3 der PAR-Richtlinie sollten die Maßnahmen innerhalb der 2 Jahre regelmäßig erbracht werden.
Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung der Bindung an die Kalenderzeiträume für die Erbringung der UPT-Leistungen. Es müssen nur noch die gesetzlichen, normierten Mindestabstände zwischen den UPT-Leistungen eingehalten werden.
Anbei die relevanten Punkte für Ihre PAR-Abrechnung:
- Ab Erbringung der ersten UPT-Leistung beträgt der UPT-Zeitraum unverändert zwei Jahre.
- Die UPT-Frequenz 2/4/6 richtet sich weiter nach dem Progressionsgrad A/B/C.
-
Entfall der Kalenderzeiträume bei den festen Mindestabstandsregeln:
- Grad A: bis zu zweimal mit einem Mindestabstand von zehn Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung.
- Grad B: bis zu viermal mit einem Mindestabstand von fünf Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung.
- Grad C: bis zu sechsmal mit einem Mindestabstand von drei Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung.
- Die festgelegten Mindestabstände gelten auch im Rahmen der UPT-Verlängerung.
- Die Erbringung der UPTg kann innerhalb der zwei Jahre einmal erfolgen.
- Die Erbringung der UPTd kann innerhalb der zwei Jahre wie bisher zweimal (Grad B) oder viermal (Grad C) erfolgen.
Abrechnungsmodule für das Quartal 3 2025
Durch die geänderte PAR-Richtlinie und die neuen Module kommt es zu folgenden Änderungen bei der PAR-Abrechnung ab dem 01.07.2025:
- Wegfall der UPT-Schrittzählung bei der UPTd
- Bei der UPTg wird das Datum der zuletzt erbrachten UPTd übermittelt
- Bei der UPTd wird das Datum der zuletzt erbrachten UPTd oder UPTg übermittelt
- Angabe, ob ein Behandler- oder Kassenwechsel vorliegt:
Die Information Behandlerwechsel/Kassenwechsel wird übermittelt, wenn seit der letzten Abrechnung der Behandler oder die Krankenkasse gewechselt wurden. In Folgeabrechnung wird es nicht mehr übermittelt, sofern nicht erneut ein Behandlerwechsel/Kassenwechsel vorliegt.
Diese Informationen werden ab dem 01.07.2025 automatisch ermittelt und an die Module übertragen.
Warnung bei fehlender Konnektor-Version in der Abrechnung
Bei jeder Quartals- oder Monats-Abrechnung unter Rechnungen > BEMA wird nun geprüft, ob die Konnektor-Version in der Abrechnung übermittelt wird.
Ist keine Konnektor-Version vorhanden, erfolgt eine erneute Abfrage an den Konnektor. Sollte auch dieser Versuch fehlschlagen, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweisdialog. Darin werden Sie informiert, dass keine Konnektor-Version ermittelt werden konnte, und es wird Ihnen die Möglichkeit geboten, die Abrechnung wahlweise auch ohne Konnektor-Version durchzuführen.
Bitte prüfen Sie im charly-Client über Hilfe > Konnektor-Operationen (TI) > Konnektorstatus testen, ob der Konnektor online und erreichbar ist und informieren Sie Ihren Systembetreuer.
Sollte die TI vorübergehend nicht erreichbar sein (z.B. wegen einer Störung), kann die Abrechnung ausnahmsweise ohne Konnektor-Version erfolgen. In diesem Fall informieren Sie jedoch bitte unverzüglich Ihre KZV.
KZV Berlin: Wegfall der Kennzeichnung fiktiver Füllungen
Im KZV-Bereich Berlin entfallen zum 01.07.2025 die Kennzeichnungen fiktiver Füllungen (0) und Inlays (1).
Bitte passen Sie, wenn Sie im KZV-Bereich Berlin Ihre Abrechnung durchführen, nach der Quartalsabrechnung für Q2 2025 entsprechend die Füllungsleistungen an.
In den Stammdaten unter Leistungen > BEMA:
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fiktive Leistungen 13a, 13b, 13c, 13d Füllungen
Ändern Sie in den Feldern Geb.Nr. und 100-Fall die Werte von z.B. 13a0 auf 13a.
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fiktive Leistungen 13a, 13b, 13c, 13d Inlays
Ändern Sie in den Feldern Geb.Nr. und 100-Fall die Werte von z.B. 13a1 auf 13a.
KI in charly
In verschiedenen Bereichen im charly-Client und in charly-Web stehen die neuen KI-Funktionen zur Verfügung, die bei der Bearbeitung von Texten unterstützen. Damit lassen sich Texte schneller und einfacher überarbeiten oder zusammenfassen.
Je nach Bereich stehen folgende Funktionen zur Auswahl:
- Korrektur von Rechtschreibung und Grammatik
- Stil-Anpassung z.B. sachlich, förmlich, kollegial
- Übersetzung zwischen Deutsch und Englisch
- Zusammenfassung mit teils wählbarem Umfang
Die KI-Funktionen stehen in den folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Im charly-Client in der Texteingabe in der Hauptzeile
- Im charly-Client im Textbearbeitungsfenster für Briefe
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In charly-Web in den Aufgaben:
Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Hilfetexten.
Dokumentation - Zusammenfassung des Behandlungsblattes (KI)
In charly-Web in der Perspektive Patient > Dokumentation > Zusammenfassung des Behandlungsblattes steht jetzt eine automatisch erstellte Übersicht zur Verfügung, die die zahnmedizinische Versorgung eines Patienten kompakt darstellt. Sie können diese auch im charly-Client im Behandlungsblatt per Klick auf den Button öffnen.
Die Zusammenfassung unterstützt Sie dabei, schnell einen Überblick über den bisherigen Behandlungsverlauf eines Patienten zu gewinnen.
Alle Inhalte basieren auf den im Behandlungsblatt dokumentierten Daten und werden bei Änderungen automatisch aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Berechtigungen für die KI-Funktionen
Im charly-Client in den Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte finden Sie die neuen Berechtigungen zu den KI-Funktionen:
- Aktivierung der KI
- Nutzung der KI
- Weitere KI-Credits buchen
Einstellungen in charly-Web für die KI-Funktionen
In charly-Web in den Einstellung „KI-Tools“ für die Praxis kann nun festgelegt werden, ob die KI-Funktionen in charly-Web und im charly-Client aktiviert oder deaktiviert sein sollen.
Sind die Funktionen aktiviert, stehen sie in charly-Web und im charly-Client zur Verfügung – vorausgesetzt, die nötigen Berechtigungen sind für den angemeldeten charly-Benutzer vergeben.
KI-Credits
Für die Nutzung der KI-Funktionen werden sogenannte KI-Credits verbraucht. KI-Credits sind eine Art „virtuelle Währung“, mit der Sie die neuen KI-Funktionen in unserer Software nutzen können. Jede Nutzung einer KI-Funktionen verbraucht eine bestimmte Anzahl an KI-Credits – abhängig davon, wie umfangreich der Text ist und welche Funktion Sie nutzen.
Jede Nutzung der KI-Funktionen erfolgt über leistungsstarke Rechenzentren. Diese Dienste verursachen laufende Kosten pro Anfrage, da hinter jeder Textverarbeitung komplexe KI-Modelle laufen, die Rechenleistung beanspruchen.
Um die Kosten für Sie transparent zu gestalten, arbeiten wir mit einem KI-Credit-System. In der Menüleiste von charly-Web können Sie jederzeit einsehen, wie viele KI-Credits für Ihre Praxis noch zur Verfügung stehen.
Zu Beginn eines jeden Monats steht Ihrer Praxis ein festes Kontingent von 250 KI-Credits zur Verfügung. Wenn das Kontingent aufgebraucht oder fast verbraucht ist, können zusätzliche KI-Credits direkt über charly-Web kostenpflichtig nachbestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
AI-Gateway-Service
In charly-Web kann in der Perspektive Administration > Systemstatus > Services über den Eintrag AI-Gateway-Service geprüft werden, ob die KI-Funktionen bereitstehen.
Wenn Sie die KI-Funktionen nutzen, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten:
- Sie dürfen die KI nur so verwenden, wie es in der Anleitung und Dokumentation beschrieben ist. Sie dürfen nichts am System verändern und die KI nicht für andere Zwecke nutzen.
- Wenn Sie die KI anderweitig nutzen, könnten Sie selbst als Anbieter gelten und hätten dadurch zusätzliche Pflichten.
- Sie sind dafür verantwortlich, die Regeln der KI-Verordnung einzuhalten, besonders was das nötige Wissen im Umgang mit KI angeht. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden, bevor diese die KI einsetzen.
- Die KI wird datenschutzkonform in Europa betrieben. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung muss vor der Nutzung unterschrieben sein, um rechtskonform die KI nutzen zu können.
- Sie müssen die betroffenen Personen über die Nutzung der KI informieren und die Schweigepflicht beachten.
- Die Ergebnisse der KI müssen immer von qualifiziertem Personal geprüft werden, weil Fehler oder sogenannte „Halluzinationen“ möglich sind. Für solche Fehler haftet der Anbieter nicht.
- Ihre Daten werden nicht zum Training der KI verwendet.
Kurz gesagt: Nutzen Sie die KI nur wie vorgesehen, prüfen Sie die Ergebnisse immer selbst, halten Sie sich an den geltenden Datenschutz und informieren Sie die Betroffenen.
Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten
Um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen, werden die eingegebenen Daten, die an die KI gesendet werden, bei allen KI-Funktionen bestmöglich pseudonymisiert.
Beispielhafter Ablauf für die Pseudonymisierung von Daten:
Weiterführende Informationen, wie genau die Daten pseudonymisiert werden und worauf Sie achten müssen, finden Sie hier.
E-Rezept
Im Erstellformular wird in der Dropdownliste Medikament & Packungsgröße beim Mouseover auf ein Medikament jetzt ein Tooltipp mit der zugehörigen Dosieranweisung angezeigt. Der Tooltipp erscheint nur, wenn eine Dosieranweisung zu dem Medikament hinterlegt ist.
ePA für alle (ePA 3)
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Elektronisches Zahnbonusheft
- Zugriff über ePA-Übersicht: Sie erreichen das elektronische Zahnbonusheft direkt über die ePA-Übersicht eines Patienten.
- Vorhandene Einträge einsehen: Bereits dokumentierte Untersuchungen werden in der Übersicht angezeigt.
- Neue Einträge hinzufügen: Neue zahnärztliche Untersuchungen oder Maßnahmen zur Individualprophylaxe können für das aktuelle Kalenderjahr eingetragen werden.
- Papier-Zahnbonusheft nachtragen: Frühere Untersuchungen aus einem Papier-Zahnbonusheft können nachträglich eingetragen werden – für eine lückenlose Dokumentation.
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Elektronische Medikationsliste (eML)
Die elektronische Medikationsliste (eML) öffnet sich jetzt in einer Tabellen-Übersicht.
- Navigation und Zugriff:
- Sie finden die eML in der Perspektive Patient. Klicken Sie dort auf den Button Verordnungen. Im Verordnungsbereich finden Sie nun den neuen Navigationspunkt Medikationsliste.
- Im charly-Client wurde im Reiter Patient im Bereich Elektronische Patientenakte der Button für das Öffnen der eML in Medikationsliste öffnen umbenannt.
- Schnellfilter: Mit den Schnellfiltern können Sie Inhalte gezielt filtern.
- Zusätzliche Spalten: Sie können zusätzliche Spalten einblenden und durchsuchen.
- Herunterladen / Drucken: Sie können das PDF der eML weiterhin aus der PDF-Vorschau herunterladen und drucken. Sie öffnen die Vorschau, in dem Sie in der Medikationsliste auf den Button eML klicken.
- Navigation und Zugriff:
Informationen zum ePA-Rollout
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Start des Rollouts
Am 29.04.2025 hat der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte für alle begonnen.
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Stufenweise Bereitstellung
Die ePA für alle wird schrittweise durch die Softwarehersteller über Updates ausgerollt – auch bei uns. Der Rollout erstreckt sich über mehrere Wochen.
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charly-Update geplant
Die ePA für alle wird im Rahmen eines späteren Updates in charly integriert – inklusive des digitalen Zahnbonushefts.
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Nutzungspflicht ab 01.10.2025
Die verpflichtende Nutzung der ePA gilt für Praxen ab dem 1. Oktober 2025.
ncjs-idea-Service im ncjs-azt-Service
Der ncjs-azt-Service umfasst ab dieser Version die Funktionalitäten der vorherigen ncjs-Services differ und idea. Durch diese Zusammenführung sowie die Aktualisierung auf den neuesten technologischen Stand wird der Ressourcenverbrauch reduziert.
ncjs-solutio-Service - Erweiterung der Datenübertragung
Der ncjs-solutio-Service überträgt relevante Informationen über einen gesicherten Kanal zwischen der Praxis und der solutio GmbH & Co. KG.
Ab der charly-Version 9.34.1 werden weitere Daten ermittelt und übertragen.
Folgende Daten werden für Statistiken über den Fortschritt und den Erfolg eines Update-Rollouts, für die Entscheidungsfindung der Kündigung von veralteter PostgreSQL-Versionen und zur Unterstützung des Support-Prozesses herangezogen:
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charly-Version und charly-Buildnummer
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PostgreSQL-Version
Für weitere Informationen siehe Systeminformation.
Datei-Export aus der charly-Ablage
Beim Export von Dateien aus der Ablage (Patient > Ablage) wird nun automatisch der Dateiname übernommen. Dabei merkt sich charly die ursprüngliche Dateiendung der Originaldatei, damit die Datei nach dem Speichern direkt geöffnet werden kann.
Gelöste Auffälligkeiten
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EBZ-PAR Abrechnung
Bei der EBZ-PAR Abrechnung konnte es vorkommen, dass das EBZ-Kennzeichen oder die EBZ-Antragsnummer nicht korrekt ermittelt und übertragen wurde. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
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EBZ-ZE - Ablaufende Genehmigung
EBZ-ZE Kostenpläne werden nun auch im Widget "Ablaufende EBZ-Genehmigungen" angezeigt, wenn schon Leistungen erbracht wurden. -
ncjs-azt-Service blockiert Port 8080
Der neue ncjs-azt-Service startete automatisch per default auf Port 8080. Mit dieser Version verwendet er wie anderen ncjs-Services einen freien, zufälligen Port.
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ncjs-solutio-Service Störung
Der ncjs-solutio-Service meldete eine Störung in charly-Web und konnte die Betriebssystem-Informationen nicht abrufen. Dieses Verhalten wurde korrigiert. -
„Hallo charly“ (Sprachsteuerung)
Bei der Spracheingabe über „Hallo charly“ konnte es vorkommen, dass beim Erfassen des PA-Befundes nach jeder Spracheingabe ein Speichern angefordert wurde. Dieses Verhalten wurde geändert. Ein Speichern wird nur noch beim Verlassen der PA-Befundseite angefordert.
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Patientenübergreifende E-Rezept-Übersicht
Die patientenübergreifenden E-Rezept-Übersicht konnte in einigen Fällen nicht aufgerufen werden, weil das Abholen der Daten zu lange dauerte. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
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E-Rezept-Erstellung
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Die E-Rezept-Erstellung funktionierte in bestimmten Fällen nicht, wenn in der Praxis eine SMC-B-Karte der Generation 2.0 verwendet wurde.
Aufgrund eines Fehlers wurde bei diesen Karten nicht korrekt auf das alternative Schlüsselformat (RSA) umgeschaltet, wenn kein ECC-Schlüssel vorhanden war. Dadurch konnte die notwendige Authentisierung am IDP-Server nicht erfolgen und die E-Rezept-Erstellung schlug fehl. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
- Im E-Rezept-Erstellformular funktionierte die Suche nach Medikamenten nicht, wenn in den Medikamentenstammdaten ein oder mehrere Einträge durch Verdopplung erzeugt wurden. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
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Wie wird ein charly-Update (nativ) installiert?
- Checkliste – Installation von charly-Updates
- charly-Update (nativ) installieren
- Aktuell unterstützte Hardware: Auf unserer Homepage finden Sie in den Systemvoraussetzungen unsere aktuell unterstützte Hardware.
- Java-Version: Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zur aktuell freigegebenen Java-Version für die neueste charly-Version.
Wie wird ein charly-Update (Container) installiert?
- Windows: Anleitung charly-Update installieren (Container)
- Mac: Anleitung charly-Update installieren (Container)
- Aktuell unterstützte Hardware: Auf unserer Homepage finden Sie in den Systemvoraussetzungen unsere aktuell unterstützte Hardware.
Archiv charly-Versionen
Ältere charly-Versionen finden Sie hier: Archiv charly-Versionen.