E-Rezept-Erstellformulare (Arzneimittelverordnung / DiGA-Verordnung)
Im Bereich E-Rezepte erstellen Sie für den gewählten Patienten je nach Verordnungsart entweder klassische Arzneimittelverordnungen als auch Verordnungen für die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Nach erfolgreicher Erstellung erscheint das E-Rezept in der Übersicht E-Rezepte (Praxis), wo Sie alle Verordnungen zentral verwalten.
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Ihr charly-Benutzer verfügt über die Mindest-Zugriffsberechtigungen für das E-Rezept-Erstellformular. Siehe Rechte.
-
Sie haben in charly einen Kassenpatienten aufgerufen.
Hinweis: Ab dem 01.01.2026 können E-Rezepte für Versicherte der Bundespolizei erstellt werden. Die Freischaltung hierfür erfolgt automatisch ab diesem Datum, sofern mindestens die Version 9.37.1 installiert ist. - Die eGK-Karte des Kassenpatienten ist eingelesen oder es wurde ein Ersatzverfahren durchgeführt. Die Kartenlesung muss aus dem aktuellen Quartal oder dem Vorquartal stammen.
Vorgehensweise
-
Klicken Sie im charly-Client auf den Button charly-Web
rechts neben den Hauptbereichen.- Ein Browser-Tab öffnet sich in der Perspektive Patient.
- Rufen Sie den Patienten auf.
- Klicken Sie rechts oben im Arbeitsbereich auf den Button , um die Verordnungen zu öffnen.
-
Klicken Sie im Navigationsbereich auf E-Rezepte .
Hinweis: Jeder charly-Benutzer sieht beim ersten Öffnen des Erstellformulars oder der E-Rezept-Übersicht die Information zur „Einwilligung“. Dort muss der charly-Benutzer einmalig seine Einwilligung in die Nutzung der E-Rezept-Anwendung geben. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Die Einwilligung wird pro charly-Benutzer gespeichert. -
Wählen Sie die Verordnungsart:
Arzneimittelverordnung
-
Klicken Sie auf den Button Arzneimittelverordnung
- Das Formular zur Arzneimittelverordnung öffnet sich.
DiGA-Verordnung
- Über das Dropdown-Menü oben rechts wählen Sie die DiGA-Verordnung.
-
Klicken Sie auf den Button DiGA-Verordnung.
- Das Formular zur DiGA-Verordnung öffnet sich.
-
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Ihr charly-Benutzer verfügt über die Mindest-Zugriffsberechtigungen für das E-Rezept-Erstellformular. Siehe Rechte.
-
Sie haben in charly einen Kassenpatienten aufgerufen.
Hinweis: Ab dem 01.01.2026 können E-Rezepte für Versicherte der Bundespolizei erstellt werden. Die Freischaltung hierfür erfolgt automatisch ab diesem Datum, sofern mindestens die Version 9.37.1 installiert ist. - Die eGK-Karte des Patienten ist eingelesen oder es wurde ein Ersatzverfahren durchgeführt. Die Kartenlesung muss aus dem aktuellen Quartal oder dem Vorquartal stammen.
Vorgehensweise
- Navigieren Sie im charly-Client in den Hauptbereich Patient > Beh.Blatt.
-
Klicken Sie im Behandlungsblatt auf den Button E-Rp..
-
Das Arzneimittelformular öffnet sich in charly-Web in der Perspektive Patient in den Verordnungen > E-Rezepte.
Hinweis: Jeder charly-Benutzer sieht beim ersten Öffnen des Erstellformulars oder der E-Rezept-Übersicht die Information zur „Einwilligung“. Dort muss der charly-Benutzer einmalig seine Einwilligung in die Nutzung der E-Rezept-Anwendung geben. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Die Einwilligung wird pro charly-Benutzer gespeichert.
-
-
DiGA-Verordnung
- Schließen Sie das Fenster über das X.
- Über das Dropdown-Menü oben rechts wählen Sie, ob eine Arzneimittelverordnung oder eine DiGA-Verordnung erstellt werden soll.
- Klicken Sie auf den Button DiGA-Verordnung.
Rechte
Es werden folgende Berechtigungen benötigt, um E-Rezepte erstellen zu können:
| Aktion | Recht | Einzelrecht | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Lesen | Ändern | Löschen | Neu | ||
| E-Rezept-Erstellformular im Behandlungsblatt über E-Rp.-Button öffnen | Behandlungsblatt Rezept | ||||
| E-Rezept erstellen | Behandlungsblatt Rezept | ||||
Die Zugriffsberechtigungen definieren Sie in den Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte.
Allgemeine Voraussetzungen
- Die grundlegenden Voraussetzungen sind erfüllt. Für weitere Informationen siehe Voraussetzungen.
-
In den Stammdaten > Praxis > Praxis > Praxis …
- sind im Bereich KZV die Adresse der KZV sowie die KZV-Nummer hinterlegt.
-
ist in der Dropdownliste Kassenstempel eine der folgenden Einstellungen gewählt und der Vertragsstempel an der entsprechenden Stelle hinterlegt:
- mit Zeilenvorgabe → Karteireiter Zahnarzt im Bereich Kassenstempel.
- Layout → Karteireiter Praxis unter dem Button Format festlegen.
- Layout pro abr. Zahnarzt → Karteireiter Zahnarzt unter dem Button Format festlegen.
Hinweis: Abhängig von der Organisationsform der Praxis müssen die Stempeldaten für alle abrechnenden Behandler gemeinsam (Gemeinschaftspraxis) oder pro abrechnendem Behandler (Praxisgemeinschaft/Einzelpraxis) hinterlegt sein.Zu den Pflichtangaben gehören:
- Straßenname der Praxis
- Hausnummer der Praxis
- Ortsname der Praxis
- Telefonnummer der Praxis
-
Wohnsitzländercode der Praxis
Hinweis: Das Länderkennzeichen muss gemäß dem “Gemeinsamen Rundschreiben DEÜV Anlage 08” angegeben werden. Für Deutschland ist dies ein „D“. Weitere Informationen finden Sie im DEÜV - Gemeinsames Rundschreiben in dem PDF Anlage 08.
-
In den Stammdaten > Praxis > Beschäftigte sind bei Behandlern, die ein E-Rezept ausstellen, folgende Angaben hinterlegt:
- Vor- und Nachname des Behandlers
- Die jeweilige personenbezogene Zahnarztnummer (ZANR)
- In den Stammdaten > Sonstiges > Vorgaben Allg. > Medikamente sind Arzneimittel hinterlegt.
Aufbau der E-Rezept-Erstellformulare
Das Fenster zur Erstellung einer Arzneimittelverordnung / DiGA-Verordnung führt schrittweise durch den Prozess: Im ersten Schritt werden die Angaben zur Verordnung erfasst, im zweiten Schritt werden der Behandler und die Signaturkarte zur Signierung gewählt.
Schritt 1a: Arzneimittelverordnung (Freitextverordnung)
Im Schritt Freitextverordnung erfassen Sie die allgemeinen Angaben zur Verordnung und wählen das Arzneimittel.
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Checkbox Gebührenfrei |
Setzt das Kennzeichen „Gebührenfrei“. Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen ein E-Rezept ausstellen, ist die Checkbox Gebührenfrei unter den folgenden Voraussetzungen automatisch aktiviert:
|
| Checkbox noctu | Setzt das Kennzeichen „noctu“. |
| Checkbox Impfstoff | Setzt das Kennzeichen „Impfstoff“. |
| Checkbox Ersatzverordnung (max. 1 Arzneimittel) | Setzt das Kennzeichen „Ersatzverordnung“ und die Checkbox „Gebührenfrei“.. Gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V darf bei einer Ersatzverordnung nur das zu ersetzende Arzneimittel verordnet werden. |
| Checkbox SER (Soziales Entschädigungsrecht) | Setzt das Kennzeichen „SER“ und die Checkbox „Gebührenfrei“. |
Unterhalb der allgemeinen Angaben wählen Sie das Arzneimittel. Es muss mindestens ein Arzneimittel gewählt werden.
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Arzneimittelzeile |
Zeigt pro Arzneimittel die Angaben, bestehend aus:
Alle Angaben können über die Felder und die Checkbox geändert werden. |
|
Arzneimittel hinzufügen |
Fügt eine neue leere Arzneimittelzeile hinzu. Über das Feld Arzneimittel & Packungsgröße kann das gewünschte Arzneimittel gesucht und gewählt werden. Oberhalb der Arzneimittelliste kann zusätzlich eine Behandlungsart gewählt werden. Bei Auswahl einer Behandlungsart werden nur die zugeordneten Arzneimittel angezeigt. Suchbegriff und Behandlungsart wirken gemeinsam auf die Trefferliste. Gibt es keine passenden Treffer, wird Keine Einträge gefunden angezeigt. |
| Button | Entfernt die Arzneimittelzeile. Ist nur aktiv, wenn mindestens zwei Arzneimittelzeilen vorhanden sind. |
Schritt 1b: DiGA-Verordnung
Im Schritt DiGA-Verordnung erfassen Sie die allgemeinen Angaben zur Verordnung.
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Checkbox SER (Soziales Entschädigungsrecht) | Setzt das Kennzeichen „SER“. |
Unterhalb der Checkbox SER geben Sie den Namen und die PZN der entsprechenden DiGA ein. Es muss mindestens eine DiGA erfasste werden.
So finden Sie die PZN einer DiGA:
- Klicken Sie bei der gewünschten DiGA auf Weitere Informationen zur DiGA.
- Klicken Sie auf Informationen für Fachkreise.
- Scrollen Sie etwas nach unten bis zu einer Tabelle. Dort finden Sie die PZN.
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Name |
Name der DiGA |
| PZN |
PZN der DiGA |
| Button | Entfernt die Zeile. Ist nur aktiv, wenn mindestens zwei Zeilen vorhanden sind. |
Schritt 2: Signatur
Im Schritt Signatur wählen Sie den ausstellenden Verordner und dessen Signaturkarte (HBA), anschließend starten Sie den Erstell-Prozess.
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Dropdownliste Verordner |
Behandler, der das E-Rezept ausstellt. Standardmäßig ist der Hauptbehandler des Patienten gewählt. Wenn der angemeldete charly-Benutzer ein Behandler mit einer HBA-Signaturkarte ist, wird sein Name automatisch in der DropdownlisteVerordner eingetragen. |
| Dropdownliste Signaturkarte |
Signaturkarte (HBA) des Behandlers, der das E-Rezept ausstellt. Hinweis: Die ausstellende Person (Verordner) und die in der Signaturkarte hinterlegte Person (Signaturkarte) müssen identisch sein.
Standardmäßig ist der HBA des Behandlers eingetragen, der in der DropdownlisteVerordner gewählt ist. Bei der Auswahl der Signaturkarte im E-Rezept werden gesteckte HBA-Karten direkt in der Auswahlliste mit dem aus charly-Web bekannten grünen Symbol gekennzeichnet. Dadurch ist auf einen Blick erkennbar, welche Karten aktuell verfügbar sind, sodass die passende Signaturkarte schneller ausgewählt werden kann. Nicht gesteckte HBA-Karten werden ohne grünes Symbol angezeigt. |
Die Fußzeile enthält folgende Elemente:
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Button Später signieren |
Startet den Erstell-Prozess für das ausgefüllte E-Rezept. Nach erfolgreicher Erstellung muss der Signier-Prozess durch den ausstellenden Behandler manuell in der Signaturmappe veranlasst werden. |
| Button Signieren |
Startet den Erstell-Prozess und - nach erfolgreicher Erstellung - direkt im Anschluss den Signier-Prozess. Der Button steht nur zur Verfügung, wenn der angemeldete charly-Benutzer ein Behandler ist und über eine HBA-Signaturkarte verfügt. |
Unterschiede zwischen den Buttons Später signieren und Signieren
Im E-Rezept-Erstellformular gibt es zwei Buttons: Später signieren und Signieren. Je nach Rolle des angemeldeten charly-Benutzers unterscheiden sich die Funktionen dieser Buttons:
-
Der charly-Benutzer ist kein Behandler:
- Es kann nur Später signieren gewählt werden.
- Das E-Rezept wird erstellt, aber noch nicht signiert. Ein Signaturauftrag wird automatisch in die Signaturmappe des zuständigen Behandlers gelegt.
-
Der charly-Benutzer ist Behandler mit einer HBA-Signaturkarte:
- Es können beide Optionen – Später signieren und Signieren – gewählt werden.
- Wenn der charly-Benutzer Signieren wählt, wird das E-Rezept erstellt und der Signiervorgang direkt gestartet. Der Umweg über die Signaturmappe entfällt.
Unterschied Komfortsignatur:
- Wenn eine Komfortsignatur-Sitzung bereits gestartet ist, erscheint ein Hinweis, den der charly-Benutzer bestätigen muss, um die Komfortsignatur für die E-Rezept-Signierung zu nutzen.
- Anschließend wird immer ein Vorschaufenster mit den E-Rezepten angezeigt.
Signier-Prozess:
- Ohne Komfortsignatur: Der charly-Benutzer klickt in dem Vorschaufenster auf Signieren und gibt die PIN.QES am Kartenterminal ein. Danach wird das signierte E-Rezept im E-Rezept-Fachdienst bereitgestellt.
- Mit Komfortsignatur: Der charly-Benutzer klickt auf Komfortsignieren. In diesem Fall ist keine weitere PIN-Eingabe nötig, und das E-Rezept wird nach der Signierung automatisch im E-Rezept-Fachdienst bereitgestellt.
How-to-Zusammenfassung
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Ihr charly-Benutzer verfügt über die Mindest-Zugriffsberechtigungen für das E-Rezept-Erstellformular. Siehe Rechte.
-
Sie haben in charly einen Kassenpatienten aufgerufen.
Hinweis: Ab dem 01.01.2026 können E-Rezepte für Versicherte der Bundespolizei erstellt werden. Die Freischaltung hierfür erfolgt automatisch ab diesem Datum, sofern mindestens die Version 9.37.1 installiert ist. - Die eGK-Karte des Kassenpatienten ist eingelesen oder es wurde ein Ersatzverfahren durchgeführt. Die Kartenlesung muss aus dem aktuellen Quartal oder dem Vorquartal stammen.
Vorgehensweise
-
Klicken Sie im charly-Client auf den Button charly-Web
rechts neben den Hauptbereichen.- Ein Browser-Tab öffnet sich in der Perspektive Patient.
- Rufen Sie den Patienten auf.
- Klicken Sie rechts oben im Arbeitsbereich auf den Button , um die Verordnungen zu öffnen.
-
Klicken Sie im Navigationsbereich auf E-Rezepte .
Hinweis: Jeder charly-Benutzer sieht beim ersten Öffnen des Erstellformulars oder der E-Rezept-Übersicht die Information zur „Einwilligung“. Dort muss der charly-Benutzer einmalig seine Einwilligung in die Nutzung der E-Rezept-Anwendung geben. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Die Einwilligung wird pro charly-Benutzer gespeichert. -
Wählen Sie die Verordnungsart:
Arzneimittelverordnung
-
Klicken Sie auf den Button Arzneimittelverordnung
- Das Formular zur Arzneimittelverordnung öffnet sich.
DiGA-Verordnung
- Über das Dropdown-Menü oben rechts wählen Sie die DiGA-Verordnung.
-
Klicken Sie auf den Button DiGA-Verordnung.
- Das Formular zur DiGA-Verordnung öffnet sich.
-
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Ihr charly-Benutzer verfügt über die Mindest-Zugriffsberechtigungen für das E-Rezept-Erstellformular. Siehe Rechte.
-
Sie haben in charly einen Kassenpatienten aufgerufen.
Hinweis: Ab dem 01.01.2026 können E-Rezepte für Versicherte der Bundespolizei erstellt werden. Die Freischaltung hierfür erfolgt automatisch ab diesem Datum, sofern mindestens die Version 9.37.1 installiert ist. - Die eGK-Karte des Patienten ist eingelesen oder es wurde ein Ersatzverfahren durchgeführt. Die Kartenlesung muss aus dem aktuellen Quartal oder dem Vorquartal stammen.
Vorgehensweise
- Navigieren Sie im charly-Client in den Hauptbereich Patient > Beh.Blatt.
-
Klicken Sie im Behandlungsblatt auf den Button E-Rp..
-
Das Arzneimittelformular öffnet sich in charly-Web in der Perspektive Patient in den Verordnungen > E-Rezepte.
Hinweis: Jeder charly-Benutzer sieht beim ersten Öffnen des Erstellformulars oder der E-Rezept-Übersicht die Information zur „Einwilligung“. Dort muss der charly-Benutzer einmalig seine Einwilligung in die Nutzung der E-Rezept-Anwendung geben. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Die Einwilligung wird pro charly-Benutzer gespeichert.
-
-
DiGA-Verordnung
- Schließen Sie das Fenster über das X.
- Über das Dropdown-Menü oben rechts wählen Sie, ob eine Arzneimittelverordnung oder eine DiGA-Verordnung erstellt werden soll.
- Klicken Sie auf den Button DiGA-Verordnung.
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Sie haben das Erstellformular für die Arzneimittelverordnung / DiGA-Verordnung geöffnet. Siehe E-Rezept-Erstellformular öffnen (über charly-Web).
- Ihr charly-Benutzer verfügt über die Mindest-Zugriffsberechtigungen für das Erstellen eines E-Rezepts. Siehe Rechte.
Vorgehensweise
-
Füllen Sie im Schritt Freitextverordnung die allgemeinen Angaben aus.
Tipp: Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen ein E-Rezept ausstellen, ist die Checkbox Gebührenfrei unter den folgenden Voraussetzungen automatisch aktiviert:- der Patient ist GKV-versichert.
- der Patient hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
-
Geben Sie das Arzneimittel / die Arzneimittel ein:
-
Klicken Sie in der leeren Arzneimittelzeile in das Feld Arzneimittel & Packungsgröße.
- Beim ersten Klick öffnet sich eine Liste und zeigt alle Arzneimittel, die in den Stammdaten erfasst sind.
-
Beginnen Sie den Namen des gewünschten Arzneimittels in das Feld Arzneimittel & Packungsgröße einzutippen.
- Mit jeder Eingabe verkürzt sich die Liste dynamisch.
-
Sobald das gewünschte Arzneimittel erscheint, wählen Sie es mit einem Klick.
- Das Arzneimittel wird in die Arzneimittelzeile übernommen.
-
[Optional] Passen Sie bei dem hinzugefügten Arzneimittel die Angaben an.
Tipp: Wie fülle ich die Angaben zu einem Arzneimittel korrekt aus?-
Arzneimittel & Packungsgröße: Dieses Feld enthält Angaben zum Wirkstoff, zur Wirkstärke, zur Wirkstärkeneinheit, zur Darreichungsform sowie zur Packungsgröße.
Beispiele:
- Amoclav 400 + 57mg / 5ml, Trockensaft, 70ml
- Clindamycin, 600mg, Tabletten, 12 Stück
-
Dosieranweisung: In diesem Feld gibt der Arzt genaue Anweisungen zur Dosierung des Arzneimittels. Diese Hinweise sind entscheidend, um eine korrekte und sichere Einnahme des Arzneimittels zu gewährleisten.
Beispiel: 3x tägl. 1 Tablette vor dem Essen
-
[Optional] Abgabehinweis: Dieses Feld enthält über die Dosierung hinausgehende / sonstige Abgabehinweise an die Apotheke.
Beispiel: Packungsgröße 50 Stück, keine Teilverpackung abgeben.
-
- [Optional] Aktivieren Sie die Checkbox aut idem.
-
[Optional] Um ein weiteres Arzneimittel hinzuzufügen, klicken Sie auf den Arzneimittel hinzufügen-Button.
- Eine neue leere Arzneimittelzeile wird hinzugefügt und Sie können über das Feld Arzneimittel & Packungsgröße nach dem gewünschten Arzneimittel suchen.
-
- [Optional] Aktivieren Sie die Checkbox SER.
- Sie können den Name + PZN per Copy&Paste übernehmen.
-
[Optional] Um eine weitere DiGA hinzuzufügen, klicken Sie auf den DiGA-Verordnung hinzufügen-Button.
- Eine neue leere Zeile wird hinzugefügt.
Signatur
- Um zum Schritt Signatur zu gelangen, klicken Sie auf den Weiter-Button.
- In der Dropdownliste Verordner ist standardmäßig der Hauptbehandler des Patienten gewählt. Wenn der angemeldete charly-Benutzer ein Behandler mit einer HBA-Signaturkarte ist, wird automatisch dessen Name gewählt. Falls ein anderer Behandler das E-Rezept ausstellt, wählen Sie diesen aus der Dropdownliste.
-
In der Dropdownliste Signaturkarte ist standardmäßig der Heilberufsausweis (HBA) des Behandlers gewählt, der in der Dropdownliste Verordner eingetragen ist.
Hinweis: Wählen Sie in der Dropdownliste Signaturkarte den HBA des Behandlers, den Sie in der Dropdownliste Verordner (Ersteller des E-Rezeptes) eingetragen haben. Eine Signatur mit dem HBA eines Kollegen ist nicht möglich, da dies zur Ablehnung des E-Rezepts in der Apotheke führt. -
Um den Erstell-Prozess zu starten, klicken Sie auf den Später signieren-Button.
Das E-Rezept wird auf Vollständigkeit geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird das E-Rezept an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt.
-
Erfolgsfall
- Die E-Rezept-Übersicht öffnet sich und zeigt dort das erstellte E-Rezept so lange mit dem Status In Erstellung, bis der E-Rezept-Fachdienst den Rezeptcode übermittelt und das E-Rezept dadurch in den Status In Signatur übergeht.
- Für das E-Rezept wird in der Signaturmappe des Behandlers ein Signaturauftrag zu der Liste der anstehenden Signaturaufträge hinzugefügt.
- Das E-Rezept wird in das Behandlungsblatt übernommen. Bei einer DiGA steht in der Leistungszeile der Zusatz „eVDGA“ (elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen).
-
Fehlerfall
- Das E-Rezept wird in der E-Rezept-Übersicht mit dem Status Erstellung fehlgeschlagen gelistet. Sie können die Übermittlung erneut manuell veranlassen. Siehe Erstell-Pozess für einzelnes E-Rezept im Status „Erstellung fehlgeschlagen” wiederholen.
-
Nächste Schritte
- Signieren Sie das E-Rezept in der Signaturmappe.
Voraussetzungen
- Siehe Allgemeine Voraussetzungen.
- Sie haben das Fenster E-Rezept -Erstellformular für die Arzneimittelverordnung geöffnet. Siehe E-Rezept-Erstellformular öffnen (über charly-Web).
- Ihr charly-Benutzer verfügt über die Mindest-Zugriffsberechtigungen für das Erstellen eines E-Rezeptes. Siehe Rechte.
Vorgehensweise
- Füllen Sie im Schritt Freitextverordnung die allgemeinen Angaben aus.
-
Aktivieren Sie die Checkbox Ersatzverordnung (max. 1 Arzneimittel).
- Die Checkbox Gebührenfrei wird automatisch aktiviert.
-
Geben Sie das Arzneimittel / die Arzneimittel ein:
-
Klicken Sie in der leeren Arzneimittelzeile in das Feld Arzneimittel & Packungsgröße.
- Beim ersten Klick öffnet sich eine Liste und zeigt alle Arzneimittel, die in den Stammdaten erfasst sind.
-
Beginnen Sie den Namen des gewünschten Arzneimittels in das Feld Arzneimittel & Packungsgröße einzutippen.
- Mit jeder Eingabe verkürzt sich die Liste dynamisch.
-
Sobald das gewünschte Arzneimittel erscheint, wählen Sie es mit einem Klick.
- Das Arzneimittel wird in die Arzneimittelzeile übernommen.
- [Optional] Passen Sie bei dem hinzugefügten Arzneimittel die Angaben an.
- [Optional] Aktivieren Sie die Checkbox aut idem.
-
- Um zum Schritt Signatur zu gelangen, klicken Sie auf den Weiter-Button.
- In der Dropdownliste Verordner ist standardmäßig der Hauptbehandler des Patienten gewählt. Wenn der angemeldete charly-Benutzer ein Behandler mit einer HBA-Signaturkarte ist, wird automatisch dessen Name gewählt. Falls ein anderer Behandler das E-Rezept ausstellt, wählen Sie diesen aus der Dropdownliste.
-
In der Dropdownliste Signaturkarte ist standardmäßig der Heilberufsausweis (HBA) des Behandlers gewählt, der in der Dropdownliste Verordner eingetragen ist.
Hinweis: Wählen Sie in der Dropdownliste Signaturkarte den HBA des Behandlers, den Sie in der Dropdownliste Verordner (Ersteller des E-Rezeptes) eingetragen haben. Eine Signatur mit dem HBA eines Kollegen ist nicht möglich, da dies zur Ablehnung des E-Rezepts in der Apotheke führt. -
Klicken Sie auf den Button Später signieren.
- Ein Fenster öffnet sich.
- [Wenn mehrere Aufrufkontexte hinterlegt sind]: Wählen Sie über die Dropdownliste Aufrufkontexte, in welchem Kontext die Signatur erfolgen soll.
-
Um das E-Rezept zu erstellen, klicken Sie auf den Später signieren-Button.
-
Das E-Rezept wird auf Vollständigkeit geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird das E-Rezept an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt.
-
Erfolgsfall
- Die E-Rezept-Übersicht öffnet sich und zeigt dort das erstellte E-Rezept so lange mit dem Status In Erstellung, bis der E-Rezept-Fachdienst den Rezeptcode übermittelt und das E-Rezept dadurch in den Status In Signatur übergeht.
- Für das E-Rezept wird in der Signaturmappe des Behandlers ein Signaturauftrag zu der Liste der anstehenden Signaturaufträge hinzugefügt.
- Das E-Rezept wird in das Behandlungsblatt übernommen. Bei einer DiGA steht in der Leistungszeile der Zusatz „eVDGA“ (elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen).
-
Fehlerfall
- Das E-Rezept wird in der E-Rezept-Übersicht mit dem Status Erstellung fehlgeschlagen gelistet. Sie können die Übermittlung erneut manuell veranlassen. Siehe Erstell-Pozess für einzelnes E-Rezept im Status „Erstellung fehlgeschlagen” wiederholen.
-
-
Nächste Schritte
- Signieren Sie das E-Rezept in der Signaturmappe.
Vorgehensweise
-
Klicken Sie am Ende der Zeile, die Sie entfernen möchten, auf den Entfernen-Button .
- Die Zeile wird aus der Liste entfernt.
Ersatzverfahren
Wenn keine Verbindung zur TI möglich ist (z.B. bei Heim- und Hausbesuchen oder bei technischen Störungen), können Sie bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln das Muster 16 als Ersatzverfahren verwenden.
Voraussetzungen
-
Das E-Rezept befindet sich in einem der folgenden Status:
- Erstellung fehlgeschlagen
- Signierung fehlgeschlagen
- Bereitstellung fehlgeschlagen
- Das E-Rezept wurde in der E-Rezept-Übersicht gelöscht. Siehe E-Rezept-Erstellformulare (Arzneimittelverordnung / DiGA-Verordnung).
Vorgehensweise
-
Klicken Sie im Behandlungsblatt auf den Rp.-Button.
- Das Fenster für die Verordnungen öffnet sich und zeigt den Reiter Rezept.
-
Stellen Sie das Rezept aus und drucken Sie das Muster 16 für den Patienten.
Für weitere Informationen siehe Muster 16 als Ersatzverfahren für das E-Rezept verwenden.