EBZ-KFO-Schnellanlageplan

Über einen EBZ-KFO-Schnellanlageplan können Sie ausschließlich kieferorthopädische Einzelmaßnahmen abrechnen, die Sie im Vorfeld zu einer kieferorthopädischen Behandlung, im Vertretungs- bzw. Notfalldienst oder bei einer begleitenden chirurgischen Leistung wie der chirurgischen Freilegung eines Zahnes erbringen.

 

Karteiblatt

 

Abrechnung

Im Karteireiter HKP werden grundsätzlich die Rechnungen für den prozentualen Selbstbehalt des Patienten erstellt.

Bei EBZ-KFO-Schnellanlageplänen erstellen Sie die Rechnung bei jedem Patienten einzeln im Karteireiter HKP. Der Bereich Sammelrechnung ist für Schnellanlagepläne nicht aktiv.

Die Quartalsabrechnung für KFO wird unter Rechnung > BEMA > KFO erstellt. Dort sind alle bereits erstellten KFO-Rechnungen auch für die Schnellanlagepläne aufgegliedert.

 

EBZ-KFO-Schnellanlageplan in EBZ-KFO-Plan wandeln

Wenn der EBZ-KFO-Schnellanlageplan der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden soll, haben Sie die Möglichkeit den EBZ-KFO-Schnellanlageplan in einen EBZ-KFO-Plan zu wandeln. Siehe EBZ-KFO-Schnellanlageplan in einen EBZ-KFO-Plan wandeln.
Sie können im EBZ-KFO-Plan wie gewohnt alle Daten eingeben und die geplanten Leistungen per EBZ an die Krankenkasse senden.

 

How-to-Zusammenfassung

Erstellen

Leistungen erbringen

Schnellanlageplan wandeln

Abrechnen, Stornieren

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