E-Health-Telematikinfrastruktur (TI)
In den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > E-Health-Telematikinfrastruktur stellen zertifizierte Systembetreuer (sogenannte „Professionelle endnutzernahe Dienstleister“ - kurz „PED“) die Verbindung zwischen charly und der Telematikinfrastruktur (TI) her.
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Das Gesetz wurde beschlossen, um sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zu gewährleisten (kurz: E-Health-Gesetz). Es soll eine sichere digitale Infrastruktur (Telematikinfrastruktur) geschaffen werden, an die alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Versicherten angeschlossen sind. Das E-Health-Gesetz will die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft schaffen.
In den Arzt- und Zahnarztpraxen Deutschlands sind Gesundheitskarten im Einsatz. Auf der Gesundheitskarte können Daten gespeichert werden (neben den Daten der Versicherten, z.B. Notfalldaten, Medikationspläne). Das kann im Notfall Leben retten und lebensgefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindern.
Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Patienten bekommen zudem erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten - z.B. aus Fitnesstrackern oder sogenannten Wearables - dem Arzt zu übermitteln. Dies schafft Transparenz und sorgt für einen gesicherten Informationsfluss zwischen Akteuren im Gesundheitswesen.
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens.
Mit der Telematikinfrastruktur soll eine digitale Verbindung der IT-Systeme mit höchsten Sicherheitsstandards erreicht werden. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen.
Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Ausweis Zugang erhalten.
Das benötigen Sie für E-Health:
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Konnektor
Der Konnektor sorgt für eine sichere und systemübergreifende Verbindung, indem er das Praxisverwaltungssystem mit neuen netzwerkfähigen Kartenterminals vernetzt. Er ist mit den stationären Kartenterminals und dem Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhausinformationssystem verbunden und schafft den Zugang zur TI-Plattform. Er dient zugleich als Firewall, die das lokale IT-System und die zentrale Plattform gleichermaßen schützt. Dabei stellt der Konnektor u.a. Verschlüsselungsfunktionen zur Verfügung.
Es dürfen nur von der gematik zugelassene Konnektoren verwendet werden.
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Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) dient der elektronischen Identitätsprüfung von Heilberuflern.
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist der eHBA nicht verpflichtend, sondern wird erst für spätere medizinische Anwendungen der Telematikinfrastruktur benötigt (zum Beispiel: die elektronische Signatur). Zuständig für die Herausgabe der elektronischen Zahnarztausweise sind die jeweiligen Landeszahnärztekammern.
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VPN-Zugangsdienst
Ein VPN-Zugangsdienst, der für die Telematikinfrastruktur zugelassen ist, kann für eine sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur verwendet werden. Er stellt die Verbindung zwischen dezentraler Umgebung der Leistungserbringer und zentraler TI-Plattform her.
Beim VPN-Zugangsdienst endet der VPN-Tunnel, der vom Konnektor aufgebaut wird. Dabei werden nur VPN-Verbindungen mit registrierten Konnektoren zugelassen.
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Stationäres Kartenterminal
Ähnlich wie für den Konnektor gelten auch bei den Kartenterminals höchste Ansprüche an Sicherheit und Funktionalität. (Zahnarzt-)praxen benötigen für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur neue Kartenterminals, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der gematik zugelassen sind.
Über das TI-fähige Kartenterminal wird die eGK wie gewohnt eingelesen - mit dem Unterschied, dass die Daten des Versicherten online mit den vorhandenen Daten der Krankenkasse abgeglichen werden. Bei Abweichungen werden die Daten der Krankenkasse auf die eGK gespeichert und direkt in das Praxisverwaltungssystem übernommen.
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Elektronischer Praxisausweis (SMC-B)
Damit der Konnektor an die Telematikinfrastruktur angebunden werden kann, benötigen Praxen pro Standort einen elektronischen Praxisausweis (SMC-B). Dieser autorisiert die Praxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur und der eGK. Eine solche Identifizierung ist aus Gründen des Datenschutzes für den Umgang mit sensiblen Patientendaten zwingend notwendig.
Der elektronische Praxisausweis kann als Schlüssel zur Installation der Telematik-Technik angesehen werden.
Die Installation der Komponenten erfolgt in der Regel durch zertifizierte Systembetreuer (sogenannte „Professionelle endnutzernahe Dienstleister“ - kurz „PED“).
Dazu empfehlen wir folgende Schritte:
- Legen Sie in den Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte eine neue Rechtegruppe an, über die Sie den erlaubten Bereich freischalten. Für weitere Informationen siehe Beispiel 5: Für die Konfiguration der E-Health-Telematikinfrastruktur sollen professionelle endnutzernahe Dienstleister (PED) ausschließlich Zugriff auf den Karteireiter E-Health-Telematikinfrastrukur haben und keine Patientendaten sehen.
- Legen Sie den PED in den Stammdaten > Praxis > Beschäftigte als Beschäftigten an und definieren Sie für ihn einen Login-Namen und ein Passwort.
- Weisen Sie dem PED die Rechtegruppe zu, die Sie zuvor für den PED angelegt hatten.
Um die Verbindung zwischen charly und der Telematikinfrastruktur herzustellen, müssen folgende Schritte vorgenommen werden:
- Schritt 1: Konnektor anlegen und konfigurieren
- Schritt 2: Aufrufkontext anlegen
- Schritt 3: Dem Aufrufkontext einen oder mehrere Computer zuweisen
- Schritt 4: Den neu angelegten Konnektor mit seinem Aufrufkontext testen
- Schritt 5: Den elektronischen Praxisausweis (SMC-B) mit der Abrechnungsnummer des Zahnarztes bzw. der Gemeinschaftspraxis verknüpfen
Nachdem die Verbindung zwischen charly und der Telematikinfrastruktur hergestellt ist, können Sie für Karten der Telematikinfrastruktur PIN-Operationen durchführen.
Weitere Informationen finden Sie In den Hilfetexten der jeweiligen Karteireiter.
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Konnektor (TI)
In den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > E-Health-Telematikinfrastruktur > Konnektor (TI) werden die Konnektoren angelegt und konfiguriert.
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Aufrufkontext (TI)
In den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > E-Health-Telematikinfrastruktur > Aufrufkontext (TI) werden pro Konnektor die Aufrufkontexte angelegt. Anschließend kann einem Aufrufkontext ein oder mehrere Computer zugewiesen werden.
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SMC-B (TI)
In den Stammdaten > Praxis > Praxis > Zahnarzt wird der elektronische Praxisausweis (SMC-B) mit der Abrechnungsnummer des Zahnarztes bzw. der Gemeinschaftspraxis verknüpft.
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Konnektor-Operationen (TI)
In der Menüleiste unter Hilfe > Konnektor-Operationen (TI) können Sie bei Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI) den Status testen und das Dienstverzeichnis neu verbinden.
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PIN-Operationen (TI)
In den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > E-Health-Telematikinfrastruktur > PIN-Operationen (TI) können PIN-Operationen für Karten der Telematikinfrastruktur durchgeführt werden (z.B. eine PIN-Änderung für eine SMC-B).
Für die E-Health-Telematikinfrastruktur gibt es ein eigenes Einzelrecht. Die Zugriffsberechtigungen für dieses Einzelrecht definieren Sie in den Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte.
Vorgehensweise
- Gehen Sie in die Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte.
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Wählen Sie in der Rechteliste das Recht, bei dem Sie die Einzelrechte ändern möchten.
Hinweis: Die Änderung gilt für alle Beschäftigten, denen das markierte Recht in den Stammdaten > Praxis > Beschäftigte zugeordnet ist. -
Aktivieren Sie in der Liste Benutzerrechte bei den folgenden Einzelrechten mindestens die Zugriffsberechtigung Lesen:
- Stammdaten
- Stammdaten Sonstiges
- Stammdaten Einstellungen
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Aktivieren Sie in der Liste »Benutzerrechte« bei dem Einzelrecht Stammdaten E-Health die Zugriffsberechtigungen Lesen, Ändern, Neu und Löschen.
- Klicken Sie auf OK, um die Änderungen zu speichern.
- Starten Sie charly neu.
FAQ
Ja, an charly können grundsätzlich beliebig viele TI-fähige Kartenterminals und Konnektoren angebunden werden.
Die tatsächliche Anzahl der Kartenterminals pro Konnektor ist durch den jeweiligen Konnektor vorgegeben. Eventuell besteht hier eine Begrenzung seitens des Konnektors.
Ja, charly kann grundsätzlich mehrere Konnektoren verwalten und ansprechen. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass ein charly-Arbeitsplatz (Computer) nur einem Aufrufkontext (Konnektor-Arbeitsplatz-Anbindung) zugeordnet sein kann.
Infolgedessen werden gegebenenfalls an der Anmeldung zwei Computer benötigt - für jeden Aufrufkontext ein zugeordneter Computer.
Wenn die Zahnarztpraxis über ein charly-Mandantensystem verfügt, kann das Szenario über einen Computer abgebildet werden. Der Wechsel zu dem jeweiligen Konnektor erfolgt in diesem Fall automatisch mit dem Mandantenwechsel in charly.
Praxisgemeinschaften benötigen grundsätzlich pro Abrechnungsnummer eine SMC-B. Wenn die Praxisgemeinschaft OHNE charly-Mandanten arbeitet, gibt es mehrere Szenarien:
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Szenario 1
Pro SMC-B (Abrechnungsnummer) gibt es einen separaten Konnektor mit mindestens einem Aufrufkontext.
In jedem Konnektor wird mindestens ein Aufrufkontext (Konnektor-Arbeitsplatz-Anbindung) konfiguriert, dem dann wiederum der charly-Arbeitsplatz (Computer) zugewiesen wird, z.B. ein Computer an der Rezeption für die Karteneinlesungen.
Da ein Computer immer nur einem Aufrufkontext zugewiesen sein kann, wird pro Konnektor (Abrechnungsnummer) ein separater Computer mit eigener charly-Installation für die Karteneinlesung benötigt.
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Szenario 2
Mehrere SMC-B (Abrechnungsnummer) sind in einem Konnektor eingebunden.
In jedem Konnektor wird mindestens ein Aufrufkontext (Konnektor-Arbeitsplatz-Anbindung) konfiguriert und die verschiedenen SMC-B werden eingebunden. Dem Aufrufkontext wird dann wiederum der charly-Arbeitsplatz (Computer) zugewiesen, z.B. ein Computer an der Rezeption für die Karteneinlesungen.
Die E-Health-Anbindung in charly ist charly-mandantenspezifisch. Die Konfiguration des Konnektors und des Aufrufkontextes (Konnektor-Arbeitsplatz-Anbindung) muss für jeden charly-Mandanten einzeln vorgenommen werden.
Dabei ist es durchaus möglich, dass in jedem charly-Mandaten derselbe Konnektor verwendet wird. In diesem Fall ist es empfehlenswert, pro charly-Mandant einen eigenen Aufrufkontext im Konnektor zu konfigurieren.
charly-Mandant | Aufrufkontext (Mandant/Client/Arbeitsplatz) |
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Mandant 1 | 001 / charly/ Empfang |
Mandant 2 | 002 / charly/ Empfang |
Für die Arbeitszeiterfassung mit einer Versichertenkarte können nur herkömmliche Kartenlesegeräte verwendet werden.
Grund: Für die Telematikinfrastruktur (TI) dürfen ausschließlich spezielle, netzwerkfähige Kartenterminals verwendet werden. Diese Kartenterminals sind nicht mehr direkt an einen charly-Arbeitsplatz angeschlossen, d.h., sie werden auch nicht mehr in den Stammdaten von charly angelegt.
Bei jeder Kartenlesung über die netzwerkfähigen Kartenterminals werden die Versichertenstammdaten mit der gesetzlichen Krankenkasse abgeglichen. Eine Trennung nach „nur zur Arbeitszeiterfassung“ und „der Mitarbeiter ist tatsächlich Patient“ ist nicht möglich.
Sobald die TI in der Zahnarztpraxis eingerichtet ist, ist eine Arbeitszeiterfassung über eine Versichertenkarte daher nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Für die Arbeitszeiterfassung wird ein herkömmliches Kartenlesegerät verwendet (kein netzwerkfähiges E-Health-Kartenterminal).
- Das Kartenlesegerät ist an einen Arbeitsplatz angeschlossen, der keinem Konnektor zugeordnet ist.