Verordnungen

In diesem Fenster stellen Sie Rezepte, Heilmittelverordnungen sowie Krankenbeförderungen aus. Das Fenster öffnen Sie im Karteiblatt Behandlungsblatt.

 

Karteiblatt

Das Fenster besteht aus den folgenden Karteiblättern:

 

Übersicht Rezept / Übersicht Heilmittelverordnung / Übersicht Krankenbeförderung

Die Übersichten bieten Ihnen jeweils folgende Funktionen:

 

 

Um eine der Übersichten zu öffnen, haben sie folgende Möglichkeiten:

 

Druckeinstellung in den Stammdaten

 

E-Rezept

Das elektronische Rezept („E-Rezept“) dient der Übermittlung ärztlicher Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form. Das E-Rezept löst bei gesetzlich Versicherten das bisherige Verfahren mit dem Papierrezept (Muster 16) ab. In charly sind ausschließlich E-Rezepte als Freitextverordnung möglich.

Weil das E-Rezept stufenweise eingeführt wird, bleibt das Muster 16 für diverse Anwendungsfälle zunächst erhalten:

Des Weiteren kommt das Muster 16 als sogenanntes „Ersatzverfahren“ für das E-Rezept zum Einsatz, wenn z.B. keine Verbindung zur TI oder keine Signierung mittels HBA möglich ist.

In charly stellen Sie E-Rezepte in dem Fenster E-Rezept aus. Das Fenster öffnen Sie bei einem gesetzlich Versicherten im Behandlungsblatt über den Button E-Rp. Für weitere Informationen siehe E-Rezept-Erstellformular.

Für die Verwendung des E-Rezepts benötigen Sie die kostenpflichtige Lizenz der solutio GmbH & Co. KG für die Schnittstelle E-Rezept.

 

Muster 16 als Ersatzverfahren für das E-Rezept

Um ein E-Rezept ausstellen zu können, ist eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) zur vollständigen Übermittlung notwendig. Ist das nicht möglich, sehen die Regelungen vor, dass das Papierrezept (Muster 16) als sogenanntes „Ersatzverfahren“ zum Einsatz kommt.

Das Ersatzverfahren gilt in folgenden Fällen:

 

How-to-Zusammenfassung