Kassenwechsel

Ein Kassenwechsel liegt vor, wenn sich ein Patient in einer laufenden Behandlung befindet und seine Krankenkasse wechselt. In diesem Fall muss die Praxis den EBZ-Antrag des dazugehörigen Kostenplans per KIM an die neue Krankenkasse senden. Die Krankenkasse muss den Kassenwechsel-Antrag genehmigen und antwortet entsprechend per KIM mit einer Genehmigung oder Ablehnung.

Hinweis: Ein Kassenwechsel für die Kostenplanart EBZ-PMB ist nicht genehmigungspflichtig. Nach dem erfolgreichen KIM-Versand erhält der EBZ-Antrag daher automatisch den EBZ-Status „Vorgelegt“.

Die vorherige Krankenkasse informiert die Praxis über den Kassenwechsel, in dem sie per KIM eine Nachricht mit dem Inhalt „Beendigung einer Genehmigung durch die Krankenkasse wegen Ende des Leistungsanspruchs“ für den entsprechenden EBZ-Antrag versendet.

Die Praxis rechnet die bis zum Kassenwechsel erbrachten Leistungen mit derjenigen Krankenkasse ab, welche die Genehmigung erteilt hat (Ausnahme EBZ-ZE). Ein Ausgleich von Kosten ist Sache der Krankenkassen untereinander.

Ein Kassenwechsel steht laut Spezifikation bei den folgenden EBZ-Kostenplanarten zur Verfügung:

 

Kassenwechsel zeitlich nach Behandlerwechsel mit Planübernahme

Wechselt ein Patient in einer laufenden Behandlung die Zahnarztpraxis und setzt die neue Zahnarztpraxis die Behandlung wie geplant fort, liegt ein Behandlerwechsel mit Planübernahme vor. Der EBZ-Behandlerwechsel Antrag wird per KIM an die Krankenkasse übermittelt und muss genehmigt werden.

Wechselt der Patient im Anschluss seine Krankenkasse, liegt ein so genannter "Kassenwechsel zeitlich nach einem Behandlerwechsel mit Planübernahme" vor.

Dieser wird von charly automatisch erkannt und identisch wie ein reiner Kassenwechsel per KIM an die Krankenkasse versendet. Für weitere Informationen siehe Ablauf Kassenwechsel in charly.

Hinweis: Bei dieser EBZ-Antragsart, wird nicht der komplette EBZ-Kostenplan an die neue Krankenkasse übermittelt, sondern nur die notwendigen Informationen für die neue Krankenkasse wie beispielsweise das Institutionskennzeichen der vorherige Krankenkasse und die mit der vorherigen Krankenkasse abgerechneten Abschläge oder Leistungen beider Zahnarztpraxen.

Ein Kassenwechsel zeitlich nach einem Behandlerwechsel mit Planübernahme steht laut Spezifikation für die folgenden EBZ-Kostenplanarten zur Verfügung:

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Ablauf

  1. Widerruf des Leistungsanspruchs per KIM
    Die vorherige Krankenkasse sendet über KIM einen Antwortdatensatz „Beendigung einer Genehmigung durch die Krankenkasse wegen Ende des Leistungsanspruchs“. Enthalten ist das „Endedatum“ des Leistungsanspruchs. Öffnen Sie die EBZ-Nachrichten, um die Antwort der Krankenkasse einzusehen.

    Hinweis: Mit aktiver EBZ-Notizfunktion erhalten Sie eine Notiz, für welchen Patienten und EBZ-Kostenplan die Antwort der Krankenkasse eingegangen ist.
  2. Automatische Erkennung des Kassenwechsels
    Wenn für einen Patienten ein EBZ-Kostenplan mit EBZ-Status „Genehmigt“ , „Vorgelegt“ oder "Ersatzverfahren" existiert und über ein neues Versichertenverhältnis eine neue Krankenkasse vorliegt, erkennt charly den Kassenwechsel automatisch. Bei der Erfassung wird die neue Krankenkasse in charly angezeigt.

    Hinweis: Sie werden über eine Notiz darüber informiert, für welchen Patienten und für welchen EBZ-Kostenplan ein Kassenwechsel vorliegt. Informationen zur Verwendung und Aktivierung der Notizfunktion für EBZ finden Sie unter EBZ-Benachrichtigungen über das Notizsystem.
  3. [Optional] Leistungen abrechnen
    Rechnen Sie in den EBZ-Kostenplanarten EBZ-PAR, EBZ-PMB und EBZ-KFO alle bisher erbrachten Leistungen ab.
  4. Übermittlung des EBZ-Antrags
    Versenden Sie den EBZ-Antrag für den Kostenplan mit allen nötigen Informationen des Kassenwechsels an die neue Krankenkasse, indem Sie im EBZ-Kostenplan in charly auf den Button Senden klicken. Der Kassenwechsel kann in der EBZ-Antrags-Vorschau überprüft werden.

 

How-to-Zusammenfassung