Zahnbonusheft (ePA)

Das medizinischen Informationsobjekt (MIO) „Zahnärztliches Bonusheft“ ist ein Teil der elektronischen Patientenakte und dient als digitaler Ersatz des bisherigen Papier-Bonushefts.

Das digitale zahnärztliche Bonusheft setzt sich aus der Summe aller einzeln in die ePA hochgeladenen Einträge zusammen und wird dann als Gesamtdokument zur Ansicht gebracht.

 

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Rechte

Es werden folgende Berechtigungen benötigt:

Aktion Recht Einzelrecht
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Zahnbonusheft öffnen ePA      
Zahnärztliche Untersuchung / Lückenlose Dokumentation eintragen ePA  

Die Zugriffsberechtigungen definieren Sie in den Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte.

 

Zahnbonusheft im MIO-Format

Das Zahnbonusheft liegt in der elektronischen Patientenakte (ePA) in strukturierter Form als sogenanntes medizinisches Informationsobjekt (MIO) vor.

MIOs sind standardisierte digitale Dokumente, die von der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) entwickelt und gepflegt werden. Sie ermöglichen eine einheitliche, maschinenlesbare Darstellung medizinischer Informationen – unabhängig davon, welches Praxisverwaltungssystem oder welche ePA-App verwendet wird.

Im Gegensatz zu klassischen PDFs bestehen MIOs aus strukturierten Daten im XML-Format. Diese Daten lassen sich gezielt auswerten, weiterverarbeiten oder in andere Systeme übertragen.

Für das Zahnbonusheft bedeutet das:

Da die Anzeige strukturierter MIOs technisch anspruchsvoller ist, können sie nicht immer in der gewohnten Vorschau angezeigt werden. In charly wird deshalb keine Vorschau für MIO-Dokumente wie das Zahnbonusheft angeboten. Stattdessen werden die enthaltenen Einträge tabellarisch im Verlauf dargestellt, der sich in der ePA-Übersicht über den Button Zahnbonusheft öffnet.

 

Eintragsarten im Zahnbonusheft

Im digitalen Zahnbonusheft können verschiedene Arten von Einträgen erfasst werden – etwa die jährliche zahnärztliche Untersuchung oder die lückenlose Dokumentation zur Übertragung bestehender Papiernachweise. Die zugrunde liegende MIO-Struktur legt fest, welche Informationen in standardisierter Form übermittelt werden.

Zahnärztliche Untersuchung / Invidiualprophylaxe

Diese Eintragsart wird verwendet, um eine durchgeführte Vorsorgemaßnahme im digitalen zahnärztlichen Bonusheft zu dokumentieren.

Die Auswahl erfolgt automatisch anhand des Alters der Patientin bzw. des Patienten.

Jeder Eintrag dokumentiert genau eine durchgeführte Maßnahme – also entweder eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung oder eine Individualprophylaxe.

Es können beliebig viele einzelne Einträge erstellt werden, z.B. wenn im selben Jahr mehrere Maßnahmen durchgeführt wurden. Jeder Eintrag wird separat in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen und im digitalen Bonusheft angezeigt.

 

Lückenlose Dokumentation

Mit der Eintragsart Lückenlose Dokumentation können Einträge aus dem bisherigen Papier-Bonusheft in das digitale zahnärztliche Bonusheft übertragen werden.

Dabei werden die vorhandenen Untersuchungen nicht einzeln eingetragen. Stattdessen wird ein einziger Eintrag mit dem Datum des frühesten nachgewiesenen Jahres erstellt, ab dem eine lückenlose Folge jährlicher Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert ist.

Mit diesem Eintrag wird bestätigt, dass die Vorsorgeuntersuchungen gemäß des Bundesmantelvertrags-Zahnärzte (BMV-Z) lückenlos erfolgt sind.

Der Eintrag kann unabhängig von einer aktuellen Untersuchung vorgenommen werden. Das bedeutet: Auch wenn zum Zeitpunkt der Eintragung keine neue Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird, kann eine lückenlose Dokumentation aus der Vergangenheit erfasst werden.

Was bedeutet „lückenlos“?

Lückenlos bedeutet, dass für jedes Kalenderjahr innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums ein Nachweis über eine Vorsorgeuntersuchung vorliegt – bis einschließlich des letzten vollständig abgeschlossenen Jahres.

Das aktuelle Jahr (in dem der Eintrag vorgenommen wird) wird nicht mitgezählt, da es noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Beispiel: Ein Zahnarzt erstellt im Jahr 2025 eine lückenlose Dokumentation für eine Patientin.

Im Papier-Bonusheft sind für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 Einträge vorhanden.

Da in jedem dieser Jahre eine Untersuchung dokumentiert ist, gilt der Zeitraum ab 2021 als lückenlos.

Das Jahr 2025 zählt nicht mit – es reicht also, dass die Jahre 2021 bis 2024 lückenlos sind.

Wenn der Patient im Jahr 2025 bereits eine zahnärztliche Untersuchung oder eine Individualprophylaxe (z.B. bei Kindern) erhalten hat, muss diese zusätzlich als eigener Eintrag mit der Eintragsart Zahnärztliche Untersuchung dokumentiert werden.

 

 

How-to Zusammenfassung