Zahnbonusheft (ePA)

Das medizinischen Informationsobjekt (MIO) „Zahnärztliches Bonusheft“ ist ein Teil der elektronischen Patientenakte und dient als digitaler Ersatz des bisherigen Papier-Bonushefts.

Das digitale zahnärztliche Bonusheft setzt sich aus der Summe aller einzeln in die ePA hochgeladenen Einträge zusammen und wird dann als Gesamtdokument zur Ansicht gebracht.

 

 

Allgemeine Voraussetzungen

 

Rechte

Es werden folgende Berechtigungen benötigt, um Einstellungen verwalten zu können:

Aktion Recht Einzelrecht
    Lesen Ändern Löschen Neu
Zahnbonusheft öffnen ePA      
Zahnärztliche Untersuchung / Lückenlose Dokumentation eintragen ePA  

Die Zugriffsberechtigungen definieren Sie in den Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte.

 

Zahnärztliche Untersuchung / Invidiualprophylaxe

Diese Eintragsart wird verwendet, um eine durchgeführte Vorsorgemaßnahme im digitalen zahnärztlichen Bonusheft zu dokumentieren.

Die Auswahl erfolgt automatisch anhand des Alters der Patientin bzw. des Patienten.

Jeder Eintrag dokumentiert genau eine durchgeführte Maßnahme – also entweder eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung oder eine Individualprophylaxe.

Es können beliebig viele einzelne Einträge erstellt werden, z.B. wenn im selben Jahr mehrere Maßnahmen durchgeführt wurden. Jeder Eintrag wird separat in die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen und im digitalen Bonusheft angezeigt.

 

 

Lückenlose Dokumentation

Mit der Eintragsart Lückenlose Dokumentation können Einträge aus dem bisherigen Papier-Bonusheft in das digitale zahnärztliche Bonusheft übertragen werden.

Dabei werden die vorhandenen Untersuchungen nicht einzeln eingetragen. Stattdessen wird ein einziger Eintrag mit dem Datum des frühesten nachgewiesenen Jahres erstellt, ab dem eine lückenlose Folge jährlicher Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert ist.

Mit diesem Eintrag wird bestätigt, dass die Vorsorgeuntersuchungen gemäß des Bundesmantelvertrags-Zahnärzte (BMV-Z) lückenlos erfolgt sind.

Der Eintrag kann unabhängig von einer aktuellen Untersuchung vorgenommen werden. Das bedeutet: Auch wenn zum Zeitpunkt der Eintragung keine neue Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird, kann eine lückenlose Dokumentation aus der Vergangenheit erfasst werden.

Was bedeutet „lückenlos“?

Lückenlos bedeutet, dass für jedes Kalenderjahr innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums ein Nachweis über eine Vorsorgeuntersuchung vorliegt – bis einschließlich des letzten vollständig abgeschlossenen Jahres.

Das aktuelle Jahr (in dem der Eintrag vorgenommen wird) wird nicht mitgezählt, da es noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

Beispiel: Ein Zahnarzt erstellt im Jahr 2025 eine lückenlose Dokumentation für eine Patientin.

Im Papier-Bonusheft sind für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 Einträge vorhanden.

Da in jedem dieser Jahre eine Untersuchung dokumentiert ist, gilt der Zeitraum ab 2021 als lückenlos.

Das Jahr 2025 zählt nicht mit – es reicht also, dass die Jahre 2021 bis 2024 lückenlos sind.

Wenn der Patient im Jahr 2025 bereits eine zahnärztliche Untersuchung oder eine Individualprophylaxe (z.B. bei Kindern) erhalten hat, muss diese zusätzlich als eigener Eintrag mit der Eintragsart Zahnärztliche Untersuchung dokumentiert werden.

 

 

How-to Zusammenfassung