Automatische Abrechnungsprüfung
Leistungen können auf Abrechenbarkeit geprüft werden. In den Stammdaten > Sonstiges > Vorgaben Lstg. > Behandlungsblatt-Automatik Neu können Sie die zu überprüfenden Leistungen eintragen. Die BEMA-Leistungen 01, IP1, IP2, IP3 und IP4 sind bereits standardmäßig hinterlegt.
Klicken Sie auf den Button Lstg., um alle abrechenbaren Leistungen ermitteln zu lassen.
Sie können diese Abrechnungsprüfung auch automatisch erfolgen lassen. Wählen Sie dafür den gewünschten Modus in den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > Grundeinstellungen 2 > BehBlatt:
Die Checkbox abrechenbare Leistungen automatisch ermitteln schaltet die automatische Ermittlung ein.
Der Button Lstg? wird rot dargestellt, wenn noch weitere Leistungen abrechenbar sind. Gleichzeitig werden Leistungen, die nicht mehr ins Behandlungsblatt aufgenommen werden dürfen, bei der Leistungsübernahme angemahnt.
Die folgenden Checkboxen funktionieren nur, wenn Sie die erste Checkbox eingeschaltet haben.
- Die Checkbox Abrechenbare Leistungen beim Öffnen vom Beh.Blatt anzeigen zeigt beim Anwählen des Behandlungsblatts die abrechenbaren Leistungen in einem Fenster an.
- Die Checkbox Abrechenbare Leistungen beim Sichern vom Beh.Blatt anzeigen erinnert Sie beim Sichern des Behandlungsblatts daran, welche Leistungen Sie zusätzlich noch abrechnen können. Die abrechenbaren Leistungen werden in einem Fenster angezeigt.
Die Behandlungsblattautomatik schlägt GOZ-Gebühren nur bei Patienten vor, deren Abrechnung „Privat“ ist.