Behandlungsblatt-Automatik Neu
In den Stammdaten > Sonstiges > Vorgaben Lstg. > BehBlatt Automatik Neu legen Sie Leistungen an, die im Behandlungsblatt automatisch auf ihre Abrechenbarkeit geprüft werden sollen.
Karteiblatt
Das Karteiblatt besteht aus den folgenden Bereichen:
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Automatische Prüfung Behandlungsblatt
Der Bereich Automatische Prüfung Behandlungsblatt zeigt Art, Nummer und Leistungsart der gewählten Leistung aus der Liste Prüfungen Behandlungsblatt.
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Prüfbedingungen
Im Bereich Prüfbedingungen legen Sie Prüfbedingungen für die Leistungseingabe im Behandlungsblatt an.
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Prüfungen Behandlungsblatt
Im Bereich Prüfungen Behandlungsblatt tragen Sie Leistungsnummern ein. Über diese Leistungsnummer können Sie eine Leistungseingabe im Behandlungsblatt prüfen.
Prüfbedingungen
Anhand der Bedingung prüft charly, ob eine erbrachte Leistung abrechenbar ist. Die Bedingungen legen Sie in dem Fenster Prüfbedingungen fest.
Je nachdem, welche Option Sie in der Dropdownliste Bedingung wählen, ändern sich darunter die weiteren Eingabemöglichkeiten.
Sie haben die folgenden Möglichkeiten:
Die Prüfbedingung Abstand mindestens definiert den Zeitraum, der mindestens vergangen sein muss, um die Leistung erneut abrechnen zu können.
Besonderheiten:
- Die Prüfbedingung Abstand mindestens kann nur ein Mal pro Leistung hinterlegt werden.
- innerhalb x Tag(e): Der Wert „0“ entspricht „gleicher Tag“. Wenn Sie einen größeren Wert als „0“ eingeben, muss dieser Zeitraum vergangen sein, ehe die beiden Leistungen nebeneinander abrechenbar sind.
Die Prüfbedingung Höchstens definiert, wie oft die Leistung in einem bestimmten Zeitraum maximal abgerechnet werden darf.
Besonderheiten:
- Die Prüfbedingung Höchstens kann mehrfach für die Leistung hinterlegt werden.
Die Prüfbedingung Alter zwischen definiert, in welchem Alter des Patienten die Leistung abgerechnet werden darf.
Besonderheiten:
- Die Prüfbedingung Alter zwischen kann nur ein Mal pro Leistung hinterlegt werden.
Die Prüfbedingung Nicht aufnehmen neben definiert eine Leistung, neben der die zu prüfende Leistung nicht abrechenbar ist.
Besonderheiten:
- Die Prüfbedingung Nicht aufnehmen neben kann mehrfach für die zu prüfende Leistung hinterlegt werden.
- innerhalb x Tag(e): Der Wert „0“ entspricht „gleicher Tag“. Wenn Sie einen größeren Wert als „0“ eingeben, muss dieser Zeitraum vergangen sein, ehe die beiden Leistungen nebeneinander abrechenbar sind.
Die Prüfbedingung Vorschlagen, wenn definiert, wann die zu prüfende Leistung von der Behandlungsblattautomatik vorgeschlagen werden soll, z.B. wenn eine andere Leistung in einem bestimmten zeitlichen Abstand ins Behandlungsblatt eingetragen wurde.
Besonderheiten:
- Die Prüfbedingung Vorschlagen, wenn kann mehrfach für die zu prüfende Leistung hinterlegt werden.
Die Prüfbedingung Einzige Leistung oder neben definiert, dass die zu prüfende Leistung entweder als einzige Leistung oder neben ganz bestimmten anderen Leistungen abgerechnet werden kann.
Besonderheiten:
- Die Prüfbedingung Einzige Leistung oder neben bezieht sich immer auf die selbe Sitzung.
- Die Prüfbedingung Einzige Leistung oder neben kann mehrfach für die zu prüfende Leistung hinterlegt werden.
- Wenn die Prüfbedingung Einzige Leistung oder neben bei der zu prüfenden Leistung mehrfach hinterlegt ist, dann werden diese Prüfbedingungen mit „Oder“ kombiniert.
Die Prüfbedingung Abrechenbar neben definiert Leistungen, die in derselben Sitzung erbracht werden müssen, damit die zu prüfende Leistung abgerechnet werden kann. Diese Prüfbedingung empfiehlt sich für die GOZ- und GOÄ-Zuschläge.
Besonderheiten:
- Die Prüfbedingung Abrechenbar neben bezieht sich immer auf die selbe Sitzung.
- Die Prüfbedingung Abrechenbar neben kann mehrfach für die zu prüfende Leistung hinterlegt werden.
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Wenn die Prüfbedingung Abrechenbar neben bei der zu prüfenden Leistung mehrfach hinterlegt ist, dann werden diese Prüfbedingungen mit „Oder“ kombiniert.
Beispiel: Für die Leistung GOZ 0500 sind die Bedingungen „Abrechenbar neben GOZ 3020“ und „Abrechenbar neben GOZ 3030“ festgelegt. In diesem Fall ist die Prüfbedingung für die Leistung GOZ 0500 erfüllt, wenn in derselben Sitzung die Leistung GOZ 3030 oder die Leistung GOZ 3020 (oder beide) gefunden werden.
How-to-Zusammenfassung
Erstellen
Für die Prüfung einer Leistungseingabe im Behandlungsblatt geben Sie die Leistungsnummer ein.
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Klicken Sie am unteren Ende der Liste Prüfungen Behandlungsblatt auf den Plus-Button, um eine neue Leistung hinzuzufügen.
- Ein Fenster öffnet sich.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste Nummernart, ob Sie die Gebührennummer oder die Nummer der Leistung eingeben.
- Geben Sie in das Feld Nummer die Gebührennummer bzw. die Nummer der Leistung ein – je nachdem, welche Option Sie in der Dropdownliste Nummernart gewählt haben.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste Leistungsart die Art der Leistung.
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Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit OK.
- Die Leistung wird in der Liste Prüfungen Behandlungsblatt angezeigt.
Damit charly eine Leistung auf ihre Abrechenbarkeit prüfen kann, müssen Sie für jede Leistung in der Liste Prüfungen Behandlungsblatt die Prüfbedingungen definieren.
- Wählen Sie in der Liste Prüfungen Behandlungsblatt die gewünschte Leistung.
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Klicken Sie am unteren Ende des Bereichs Prüfbedingungen auf den Plus-Button, um eine neue Bedingung hinzuzufügen.
- Ein Fenster öffnet sich.
- Geben Sie in dem Fenster die Prüfbedingungen ein. Je nachdem, welche Option Sie in der Dropdownliste Bedingung wählen, ändern sich darunter die weiteren Eingabemöglichkeiten. Siehe Prüfbedingungen.
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Wenn Sie die Prüfbedingung festgelegt haben, schließen Sie das Fenster mit OK.
- Die Prüfbedingung wird im Bereich Prüfbedingungen hinterlegt.
- Um zusätzliche Prüfbedingungen für die Leistung zu hinterlegen, wiederholen Sie die Schritte 2 bis 4.
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Wenn charly „Vorschlagen, wenn“-Prüfbedingungen berücksichtigen soll, aktivieren Sie die Checkbox „Vorschlagen, wenn...“ Bedingung berücksichtigen.
Diese Einstellung gilt für die Prüfbedingungen, die im Bereich Prüfbedingungen hinterlegt sind.
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Wenn charly die GOZ-Leistungen nur prüfen, aber nicht vorschlagen soll, aktivieren Sie die Checkbox GOZ-Leistungen nur prüfen, nicht vorschlagen.
Diese Einstellung gilt für sämtliche Leistungen, die in der Liste Prüfungen Behandlungsblatt hinterlegt sind.
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Wenn charly bei Kassenpatienten GOZ-Leistungen vorschlagen soll, aktivieren Sie die Checkbox GOZ-Leistungen bei Kassenpatienten vorschlagen.
Diese Einstellung gilt für sämtliche Leistungen, die in der Liste Prüfungen Behandlungsblatt hinterlegt sind.
- Speichern Sie die Eingabe mit OK.
Im Behandlungsblatt werden bei der Leistungseingabe die o.g. Vorgaben überprüft. Sie werden gegebenenfalls auf die Nicht-Abrechenbarkeit einer neu gewählten Leistung aufmerksam gemacht.
Falls Sie eine Leistung in das Behandlungsblatt übernehmen, obwohl die Plausibilitätsprüfung auf die Nicht-Abrechenbarkeit aufmerksam gemacht hat, wird der Hinweis beim Speichern des Behandlungsblatts dokumentiert. Dazu wird unterhalb der jeweiligen Leistungsposition eine weitere Zeile eingefügt, in der in roter Farbe der Hinweis mit vollständigem Text steht.
Nach Rechnungsstellung bleibt der Hinweis aus der Plausibilitätsprüfung zur Dokumentation weiterhin unterhalb der Leistung stehen.
Wenn Sie die Prüfbedingungen einer Leistung ändern, bleibt der Hinweis der „alten“ Prüfung im Behandlungsblatt stehen.
Ändern
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Neue Prüfbedingung über den Plus-Button hinzufügen.
- Vorhandene Prüfbedingung über den Minus-Button entfernen.
- Vorhandene Prüfbedingung ändern.
Vorgehensweise
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Wählen Sie in der Liste Prüfungen Behandlungsblatt die gewünschte Leistung.
- In der Liste Prüfbedingungen werden die Prüfbedingungen der gewählten Leistung angezeigt.
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Klicken Sie mit einem Doppelklick auf die Prüfbedingung, die Sie ändern möchten.
- Das Fenster Prüfbedingungen öffnet sich.
- Ändern Sie die Bedingungen wie gewünscht.
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Schließen Sie das Fenster mit OK.
- Die geänderte Prüfbedingung wird in der Liste Prüfbedingungen angezeigt.
Suchen
- Leeren Sie die Eingabefelder durch Klick auf den Button Leeren
.
- Geben Sie die Suchkriterien ein.
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Klicken Sie auf den Button Suchen
.
- In der Liste - rechts im Karteiblatt - werden alle Datensätze gelistet, die den Suchkriterien entsprechen.
Um wieder alle Datensätze in der Liste anzuzeigen:
- Leeren Sie die Eingabefelder durch Klick auf den Button Leeren
.
-
Klicken Sie auf den Button Suchen
ohne weitere Suchbedingungen in die Eingabefelder einzutragen.
- In der Liste – rechts im Karteiblatt – werden alle vorhandenen Datensätze aufgelistet.
- Geben Sie in das weiße Suchfeld oberhalb der Liste – rechts im Karteiblatt – den oder die ersten Buchstaben des gesuchten Datensatzes ein.
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Drücken Sie auf Ihrer Tastatur die Enter-Taste.
- In der Liste – rechts im Karteiblatt – wird der erste Datensatz markiert, dessen Name mit dem oder den gesuchten Buchstaben beginnt.
Um wieder alle Datensätze in der Liste anzuzeigen:
- Leeren Sie die Eingabefelder durch Klick auf den Button Leeren
.
-
Klicken Sie auf den Button Suchen
ohne weitere Suchbedingungen in die Eingabefelder einzutragen.
- In der Liste – rechts im Karteiblatt – werden alle vorhandenen Datensätze aufgelistet.
Beispiel
Vorgehensweise
- Klicken Sie am unteren Ende der Liste Prüfungen Behandlungsblatt auf den Plus-Button.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste Nummernart die Option Geb. Nummer.
- Tragen Sie in dem Feld Nummer die 4050 ein.
- Wählen Sie in der Dropdownliste Leistungsart die Option GOZ.
- Klicken Sie auf OK.
- Klicken Sie im Bereich Prüfbedingungen auf den Plus-Button, um die Prüfbedingungen zu hinterlegen.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste Bedingung die Option Abstand mindestens.
- Tragen Sie in das nächste Feld 30 Tage ein.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste die Option pro Zahn.
- Klicken Sie auf OK.
- Klicken Sie im Bereich Prüfbedingungen erneut auf den Plus-Button, um eine weitere Bedingung zu hinterlegen.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste Bedingung die Option Nicht aufnehmen neben.
- Wählen Sie in der Dropdownliste die Option Geb.Nummer.
- Tragen Sie die Gebührennummer 1040 ein.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste rechts daneben die Option GOZ.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste darunter pro Sitzung.
- Wählen Sie aus untersten Dropdownliste die Option pro Zahn.
- Klicken Sie auf OK.
- Wiederholen Sie Schritt 5 für die GOZ-Leistungen 4060, 4080 und 4090.
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Um noch die BEMA-Leistung 107 aufzunehmen, gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie im Bereich Prüfbedingungen erneut auf den Plus-Button, um eine weitere Bedingung zu hinterlegen
- Wählen Sie aus der Dropdownliste Bedingung die Option Nicht aufnehmen neben.
- Geben Sie die Gebührennummer 107 ein.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste daneben die Option BEMA.
- Wählen Sie aus der Dropdownliste darunter pro Sitzung.
- Klicken Sie auf OK.
- Die Leistung 4050 ist für die Prüfung im Behandlungsblatt eingerichtet.