Grundlagen
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab dem 15. Januar 2025 ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie dient als zentrale Plattform zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten wie Befunden, Diagnosen und Medikationsplänen. Ergänzt wird die ePA durch strukturierte Informationsobjekte wie die Medikationsliste oder das Zahnbonusheft. Zahnärzte und andere Gesundheitsberufe können diese Daten, mit Zustimmung der Patienten, einstellen und einsehen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
Eigentum, Kontrolle und Transparenz
Die ePA gehört vollständig den Patientinnen und Patienten. Sie haben die volle Kontrolle darüber, welche Informationen in die ePA aufgenommen werden, wer Zugriff darauf hat und wie lange dieser Zugriff gewährt wird.
- Zugriffsrechte verwalten: Patientinnen und Patienten können individuell festlegen, welche Praxen oder Personen Zugriff auf ihre ePA erhalten, und diese Zugriffsrechte jederzeit widerrufen.
- Behandlungskontext: Der Zugriff auf die ePA ist immer an einen aktuellen Behandlungskontext gebunden. Ohne Zustimmung ist kein Einsehen oder Bearbeiten der Daten möglich.
- Transparenz: Jeder Zugriff wird automatisch dokumentiert. Über die ePA-App können Patientinnen und Patienten nachvollziehen, welche Praxis wann auf ihre ePA zugegriffen hat.
Zugriff auf die ePA
Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erfolgt im Rahmen der Behandlung und ist an klare Voraussetzungen geknüpft:
- Erteilung der Zugriffsberechtigung: Der Zugriff wird durch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patientin oder des Patienten im E-Health-Kartenterminal freigeschaltet. Dieser Vorgang dient als Zustimmung für die Zahnarztpraxis, auf die ePA zuzugreifen.
- Gültigkeitsdauer: Die Berechtigung gilt standardmäßig für 90 Tage. Patientinnen und Patienten können die Dauer nach Bedarf verkürzen oder verlängern.
Nach Ablauf der Zugriffsberechtigung ist eine erneute Erlaubnis durch die Patientin oder den Patienten erforderlich.
Inhalte der ePA
Die ePA kann eine Vielzahl von Gesundheitsdaten enthalten, darunter:
- Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
- Medikationspläne und strukturierte Informationsobjekte wie das Zahnbonusheft
- Röntgenbilder und Laborbefunde
Die Patientinnen und Patienten können auch selbst Daten hinzufügen, beispielsweise Vitalwerte aus Gesundheits-Apps.
Nutzen der ePA
Die ePA bietet Vorteile für Patientinnen und Patienten sowie für (Zahn-)Arztpraxen:
- Zentrale Ablage: Alle relevanten Gesundheitsinformationen an einem Ort.
- Effizienz: Schneller Austausch von Informationen zwischen Praxen und anderen Gesundheitsdienstleistern.
- Patientenorientierung: Patientinnen und Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Nutzung der ePA erfolgt unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen Widersprüche und Einwilligungen nachprüfbar dokumentieren.
Technische Voraussetzungen
Zahnarztpraxen benötigen ein aktualisiertes Praxisverwaltungssystem (PVS) sowie die bekannten Komponenten der Telematikinfrastruktur (z. B. E-Health-Kartenterminal). Patientinnen und Patienten benötigen für den Zugang eine ePA-App ihrer Krankenkasse.
Für weitere Informationen siehe Voraussetzungen.