Grundlagen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ab dem 15. Januar 2025 ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie dient als zentrale Plattform zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten wie Befunden, Diagnosen und Medikationsplänen. Ergänzt wird die ePA durch strukturierte Informationsobjekte wie die Medikationsliste oder das Zahnbonusheft. Zahnärzte und andere Gesundheitsberufe können diese Daten, mit Zustimmung der Patienten, einstellen und einsehen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.

Eigentum, Kontrolle und Transparenz

Die ePA gehört vollständig den Patientinnen und Patienten. Sie haben die volle Kontrolle darüber, welche Informationen in die ePA aufgenommen werden, wer Zugriff darauf hat und wie lange dieser Zugriff gewährt wird.

Zugriff auf die ePA

Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erfolgt im Rahmen der Behandlung und ist an klare Voraussetzungen geknüpft:

Nach Ablauf der Zugriffsberechtigung ist eine erneute Erlaubnis durch die Patientin oder den Patienten erforderlich.

Inhalte der ePA

Die ePA kann eine Vielzahl von Gesundheitsdaten enthalten, darunter:

Die Patientinnen und Patienten können auch selbst Daten hinzufügen, beispielsweise Vitalwerte aus Gesundheits-Apps.

Nutzen der ePA

Die ePA bietet Vorteile für Patientinnen und Patienten sowie für (Zahn-)Arztpraxen:

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Nutzung der ePA erfolgt unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen Widersprüche und Einwilligungen nachprüfbar dokumentieren.

Technische Voraussetzungen

Zahnarztpraxen benötigen ein aktualisiertes Praxisverwaltungssystem (PVS) sowie die bekannten Komponenten der Telematikinfrastruktur (z. B. E-Health-Kartenterminal). Patientinnen und Patienten benötigen für den Zugang eine ePA-App ihrer Krankenkasse.

Für weitere Informationen siehe Voraussetzungen.