BEMA

In den Stammdaten > Sonstiges > Vorgaben Allg. > BEMA hinterlegen Sie Vorgaben für die BEMA-Abrechnungen im Hauptbereich Patient > Rechnungen > BEMA.

 

Karteiblatt

Das Karteiblatt besteht aus den folgenden Bereichen:

 

Speicherort für BEMA-Abrechnungsdateien

Am Ende einer Quartalsabrechnung oder einer monatlichen Abrechnung werden die Abrechnungsdaten in eine Abrechnungsdatei gespeichert. Diese Datei übermitteln Sie anschließend an Ihre KZV.

Für die Abrechnungsdateien können Sie einen gemeinsamen Speicherort festlegen. In diesem Fall werden Sie nicht bei jeder Abrechnung erneut nach dem Speicherort gefragt. Stattdessen speichert charly die Abrechnungsdateien automatisch an dem Ort, den Sie festgelegt haben.

Hinweis: Die Definition eines gemeinsamen Speicherorts für die Abrechnungsdateien empfiehlt sich nur, wenn Sie die Abrechnungsdateien immer an derselben Stelle ablegen und keine weiteren (Unter-)Verzeichnisse benötigen (z.B. Verzeichnisse pro abrechnendem Behandler).

Sie haben die folgenden Möglichkeiten:

Hinweis: Wenn Sie in beiden Feldern einen Speicherort hinterlegt haben, versucht charly die Abrechnungsdateien an dem lokalen Speicherort zu speichern.

 

Abrechnungs- und Statistikdaten einsehen

Das Sendemodul der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bietet für alle BEMA-Abrechnungsarten eine Transparenzfunktion und im Falle der ZE-Abrechnung zusätzlich eine Statistikfunktion.

Die Abrechnungsdaten können Sie grundsätzlich einsehen. Dagegen können Sie die Statistikdaten nur einsehen, wenn Sie an der ZE-Statistikübermittlung teilnehmen.

Um an der freiwilligen Erhebung von ZE-Statistikdaten teilzunehmen, aktivieren Sie in den Stammdaten > Praxis > Zahnarzt die Checkbox Teilnahme an der ZE-Statistikübermittlung.

Über die Dropdownliste Einsichtnahme in Abrechnungs- und Statistikdateien steuern Sie die Einsichtnahme in die Abrechnungs- und ggf. Statistikdaten vor deren Verschlüsselung.

Sie haben die folgenden Möglichkeiten:

 

Übermittlung der ZANR

Zum 01.01.2023 wurde die personenbezogene Zahnarztnummer (ZANR) verpflichtend eingeführt. Die ZANR wird im kassenzahnärztlichen Bereich u.a. für die Abrechnungen verwendet. Dort müssen je Behandlungsfall die Zahnarztnummern der beteiligten Zahnärzte an die Abrechnungsmodule übergeben werden. Bis zur Einführung der ZANR wurde die Ersatznummer „999999991“ verwendet.

Für Behandlungspläne der Bereiche KB, KGL, PAR und ZE, in denen sowohl Leistungen vor dem 01.01.2023 als auch Leistungen nach dem 01.01.2023 erbracht wurden, verlangen die KZVen unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Übermittlung der ZANR.

Über die Checkbox Bei Fällen mit mindestens einer im Jahr 2023 erbrachten Leistung ausschließlich die ZANR des Behandlers übermitteln steuern Sie die gewünschte Übermittlung: