HKP Kasse KBR
In den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > Grundeinstellungen > HKP Kasse KBR konfigurieren Sie Ihre Einstellungen für den Kasse Kieferbruch.
HKP-Kieferbruch
Aktivieren Sie die Checkbox, wenn zusammen mit dem „Behandlungsplan für Kieferbruch“ auch das „Abrechnungsformular für Kiefergelenkserkrankung und Kieferbruch“ ausgedruckt werden soll.
Aktivieren Sie die Checkbox, wenn zusammen mit dem „Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankung“ auch das „Abrechnungsformular für Kiefergelenkserkrankung und Kieferbruch“ ausgedruckt werden soll.
Aktivieren Sie die Checkbox, wenn die Versichertendaten auf das „Abrechnungsformular für Kiefergelenkserkrankung und Kieferbruch“ ausgedruckt werden soll.
Aktivieren Sie die Checkbox, wenn der Zahnarztstempel auf das „Abrechnungsformular für Kiefergelenkserkrankung und Kieferbruch“ ausgedruckt werden soll.
Aktivieren Sie die Checkbox, wenn Sie für die Abrechnung an die Leistung „BEMA 2“ erinnert werden wollen.
Die Erinnerung erscheint in den folgenden Fällen spätestens bei der Abrechnung in Form einer Hinweismeldung:
- Bei der alleinigen Abrechnung einer K1, K2, K3 oder K4
- Bei der Abrechnung einer K1, K2 oder K3 in Kombination mit einer 7b, K6, K7, K8 oder K9
Sobald Sie in dem Hinweis auf den Button Ja klicken, öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem Sie das Erbringungsdatum für die BEMA 2 eingeben können. Standardmäßig ist dort das aktuelle Datum hinterlegt.
Bei der Abrechnung eines HKPs wird der Punktwert ermittelt. Über die Dropdownliste legen Sie fest, welcher KZV-Bereich bei der Punktwertermittlung ausschlaggebend ist. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Option | Beschreibung |
---|---|
Patienten (Eintrag BKV) | verwendet den Punktwert des KZV-Bereichs, in dem sich die Kasse des Patienten befindet |
Sitz des Zahnarztes | verwendet den Punktwert des KVZ-Bereichs, in dem sich die Zahnarztpraxis befindet |
Wenn Sie die Checkbox aktivieren, verwendet charly in der Abrechnung die Fremdlaborpreise, die Sie in den Stammdaten > Labor > BEL hinterlegt haben.
„Preise für zahntechnische Leistungen nach Absatz 1 ohne die zahntechnischen Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, die von einem Zahnarzt erbracht werden, haben die Preise nach Absatz 2 Satz 1 und 2 um mindestens 5 vom Hundert zu unterschreiten. Hierzu können Verträge nach § 83 abgeschlossen werden.“
Einige KZVen erwarten für den Pauschbetrag des Abformmaterials einen Beleg.
Aktivieren Sie die Checkbox, wenn für den Pauschbetrag des Abformmaterials zusätzlich ein Materialbeleg gedruckt werden soll.
Aktivieren Sie die Checkbox, wenn Sie die Möglichkeit haben möchten, von der KZV bemängelte