Workflow aus Anwendersicht

Das folgende Diagramm zeigt den grundsätzlichen Workflow für das E-Rezept in charly in vereinfachter Form.

  1. Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter stellt im E-Rezept-Erstellformular ein E-Rezept aus und startet den Erstell-Prozess.

    → Das E-Rezept erhält vom E-Rezept-Fachdienst eine E-Rezept-ID und wird für die Signierung vorbereitet.

  2. Der Zahnarzt signiert das E-Rezept mit seinem Heilberufsausweis (HBA) - entweder direkt aus dem E-Rezept-Erstellformular heraus oder in einem separaten Schritt in der Signaturmappe.

    → Das signierte E-Rezept wird an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt und aktiviert. Das E-Rezept ist jetzt bereitgestellt.

  3. [Optional] Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter erstellt in der E-Rezept-Übersicht für den Patienten einen Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code).
  4. Der Patient kann das bereitgestellte E-Rezept in einer Apotheke einlösen.

E-Rezept-Fachdienst

Der E-Rezept-Fachdienst ist ein zentraler Server in der Telematikinfrastruktur zur Ausführung der Fachanwendung E-Rezept. Der E-Rezept-Fachdienst speichert nicht nur E-Rezepte des Versicherten. Er setzt den gesamten E-Rezept-Workflow um. So ermöglicht dieser Fachdienst den Nachrichtenaustausch zwischen Apothekern und Versicherten. Der E-Rezept-Fachdienst protokolliert zudem alle Zugriffe auf das E-Rezept für den Versicherten und verwaltet die Statusübergänge eines E-Rezepts.

Quelle: Glossar der gematik

Signatur

Ein E-Rezept muss mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des ausstellenden Behandlers unterschrieben werden. Dazu benötigt der Behandler seinen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Die Signatur mit dem Praxisausweis (SMC-B) ist laut Spezifikation nicht vorgesehen.

Einlösen

Der Patient kann das signierte und bereitgestellte E-Rezept auf folgende Arten einlösen:

eGK

Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept einfach mit ihrer Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen – eine PIN ist dafür nicht nötig. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält dadurch Zugriff auf den E-Rezept-Server, um das Rezept herunterzuladen.

E-Rezept-App der gematik

Gesetzlich Versicherte können ihre Rezepte in der E-Rezept-App der gematik elektronisch empfangen und einlösen. Die App heißt „Das E-Rezept“ und kann in den bekannten App Stores kostenfrei heruntergeladen werden. Die Nutzung der App ist für den Patienten freiwillig.

Damit der Versicherte die App nutzen kann, benötigt er …

  • ein NFC-fähiges Smartphone
  • eine NFC-fähige Gesundheitskarte (eGK) samt PIN von seiner Krankenkasse

Für den vollen Funktionsumfang muss sich der Patient mit seiner eGK in der E-Rezept-App anmelden. Das Prinzip funktioniert wie beim kontaktlosen Bezahlen: Der Patient hält seine eGK an sein Smartphone und gibt die PIN und die Kartennummer der eGK ein.

Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code)

Falls der Patient die E-Rezept-App der gematik nicht verwendet oder die App ohne Anmeldung mit seiner eGK nutzt, müssen Sie dem Patienten das E-Rezept als Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code) zur Verfügung stellen.

Tipp: Der Papierausdruck darf erst erzeugt werden, wenn das E-Rezept signiert und erfolgreich im E-Rezept-Fachdienst eingestellt wurde. In der Ansicht Übersicht hat das E-Rezept in diesem Fall den Status bereitgestellt und es steht die Drucken-Aktion zur Verfügung.

Der Papierausdruck enthält gemäß der Spezifikation …

  • die Patientendaten
  • die Behandler- und Praxisdaten
  • einen QR-Sammelcode für die Einlösung aller Medikamente
  • einzelne QR-Codes pro Medikament auf dem Rezept. Pro Papierausdruck sind maximal drei Medikamente enthalten. Wenn mehr als drei Medikamente verordnet wurden, werden automatisch weitere Papierausdrucke erzeugt.
  • eine Werbung für die E-Rezept-App der gematik
Beispiel: Beispielhafte Darstellung des Papierausdrucks mit Rezeptcode