Workflow aus Anwendersicht
Das folgende Diagramm zeigt den grundsätzlichen Workflow für das E-Rezept in charly in vereinfachter Form.
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Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter stellt im E-Rezept-Erstellformular ein E-Rezept aus und startet den Erstell-Prozess.
→ Das E-Rezept erhält vom E-Rezept-Fachdienst eine E-Rezept-ID und wird für die Signierung vorbereitet.
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Der Zahnarzt signiert das E-Rezept mit seinem Heilberufsausweis (HBA) - entweder direkt aus dem E-Rezept-Erstellformular heraus oder in einem separaten Schritt in der Signaturmappe.
→ Das signierte E-Rezept wird an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt und aktiviert. Das E-Rezept ist jetzt bereitgestellt.
- [Optional] Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter erstellt in der E-Rezept-Übersicht für den Patienten einen Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code).
- Der Patient kann das bereitgestellte E-Rezept in einer Apotheke einlösen.
E-Rezept-Fachdienst
Der E-Rezept-Fachdienst ist ein zentraler Server in der Telematikinfrastruktur zur Ausführung der Fachanwendung E-Rezept. Der E-Rezept-Fachdienst speichert nicht nur E-Rezepte des Versicherten. Er setzt den gesamten E-Rezept-Workflow um. So ermöglicht dieser Fachdienst den Nachrichtenaustausch zwischen Apothekern und Versicherten. Der E-Rezept-Fachdienst protokolliert zudem alle Zugriffe auf das E-Rezept für den Versicherten und verwaltet die Statusübergänge eines E-Rezepts.
Quelle: Glossar der gematik
Signatur
Ein E-Rezept muss mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des ausstellenden Behandlers unterschrieben werden. Dazu benötigt der Behandler seinen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Die Signatur mit dem Praxisausweis (SMC-B) ist laut Spezifikation nicht vorgesehen.
Einlösen
Der Patient kann das signierte und bereitgestellte E-Rezept auf folgende Arten einlösen:
- Einlösen mit seiner eGK
- Einlösen mit der E-Rezept-App der gematik
- Einlösen mit dem Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code)
eGK
Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept einfach mit ihrer Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen – eine PIN ist dafür nicht nötig. Die Apotheke steckt die eGK in ein Lesegerät und erhält dadurch Zugriff auf den E-Rezept-Server, um das Rezept herunterzuladen.
E-Rezept-App der gematik
Gesetzlich Versicherte können ihre Rezepte in der E-Rezept-App der gematik elektronisch empfangen und einlösen. Die App heißt „Das E-Rezept“ und kann in den bekannten App Stores kostenfrei heruntergeladen werden. Die Nutzung der App ist für den Patienten freiwillig.
Damit der Versicherte die App nutzen kann, benötigt er …
- ein NFC-fähiges Smartphone
- eine NFC-fähige Gesundheitskarte (eGK) samt PIN von seiner Krankenkasse
Für den vollen Funktionsumfang muss sich der Patient mit seiner eGK in der E-Rezept-App anmelden. Das Prinzip funktioniert wie beim kontaktlosen Bezahlen: Der Patient hält seine eGK an sein Smartphone und gibt die PIN und die Kartennummer der eGK ein.
Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code)
Falls der Patient die E-Rezept-App der gematik nicht verwendet oder die App ohne Anmeldung mit seiner eGK nutzt, müssen Sie dem Patienten das E-Rezept als Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code) zur Verfügung stellen.
Der Papierausdruck enthält gemäß der Spezifikation …
- die Patientendaten
- die Behandler- und Praxisdaten
- einen QR-Sammelcode für die Einlösung aller Medikamente
- einzelne QR-Codes pro Medikament auf dem Rezept. Pro Papierausdruck sind maximal drei Medikamente enthalten. Wenn mehr als drei Medikamente verordnet wurden, werden automatisch weitere Papierausdrucke erzeugt.
- eine Werbung für die E-Rezept-App der gematik