Glossar (E-Health)

E

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Siehe Heilberufsausweis (HBA) / elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Elektronischer Institutionsausweis (SMC-B)

Siehe Praxisausweis / Institutionsausweis (SMC-B)

Elektronischer Praxisausweis (SMC-B)

Siehe Praxisausweis / Institutionsausweis (SMC-B)

Elektronischer Zahnarztausweis (eZAA)

Siehe Zahnarztausweis (ZAA) / elektronischer Zahnarztausweis (eZAA)

G

Gerätespezifische Security Module Card des Kartenterminals (gSMC-KT)

Die gSMC-KT (gerätespezifische Security Module Cardl) ist eine Sicherheitskarte, die in ein stationäres Kartenterminal eingesetzt wird. Sie enthält Schlüsselmaterial und Zertifikate, mit denen sich das Kartenterminal eindeutig und sicher in der Telematikinfrastruktur (TI) authentifizieren kann. Ohne eine gültige gSMC-KT kann ein Kartenterminal nicht an der TI teilnehmen und somit keine Versichertenstammdaten auslesen oder elektronische Anwendungen wie E-Rezept, eAU oder ePA nutzen. Die gSMC-KT wird in der Regel vom Hersteller des Kartenterminals oder über spezialisierte Anbieter bezogen und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

H

Heilberufsausweis (HBA) / elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA oder auch HBA) ist personengebunden und weist seinen Inhaber gegenüber der Telematikinfrastruktur als Angehörigen der Heilberufe aus. Auf dem Heilberufsausweis befindet sich Schlüsselmaterial für das Card Holder-Zertifikat (CH), welches beispielsweise für KIM verwendet werden kann. Des Weiteren für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die erforderlich ist, wenn der Zahnarzt Dokumente – wie z.B. den EBZ-Antrag oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) qualifiziert signieren will.

Im Zahnarztbereich wird der Heilberufsausweis „elektronischer Zahnarztausweis“ (eZAA) genannt und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Programmhilfe verwendet das Kürzel „HBA“.

I

ICCSN

Die ICCSN (Integrated Circuit Card Serial Number) ist eine 20-stellige weltweit eindeutige Kennnummer für Smartcards wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis (SMC-B), gerätespezifische Security Module Card (gSMC-KT) oder den Heilberufsausweis (eHBA). Die ICCSN wird auf die Smartcard gedruckt und enthält u.a. die Länderkennung und die Kodierung des Kartenherausgebers und des Vertrauensdiensteanbieters.

K

KIM-Anbieter / KIM-Provider

KIM-Anbieter (auch „KIM-Provider“) stellen die KIM-Dienste zur Verfügung. Die Programmhilfe verwendet die Bezeichnung „KIM-Provider“.

Es dürfen nur von der gematik zugelassene KIM-Provider verwendet werden.

Übersicht aller zugelassener KIM-Dienste (Produkttyp: Anbieter sVUmD-KOM-LE)

KIM-Clientmodul

Das KIM-Clientmodul fungiert als SMTP- und POP3-Proxy. Das KIM-Clientmodul stellt dem KIM-Teilnehmer die Funktionalität für den automatischen Schutz von KIM-Nachrichten zur Verfügung. Beim Versenden der Nachrichten führt das KIM-Clientmodul die Verschlüsselung und das Signieren der E-Mails durch. Beim Abholen der Nachrichten führt das KIM-Clientmodul die Entschlüsselung und Signaturprüfung der E-Mails durch.

Es dürfen nur von der gematik zugelassene KIM-Provider verwendet werden.

Quelle: gemSysL_KOMLE_V1.3.0.pdf

Konnektor

Der Konnektor (auch „E-Health-Konnektor“) sorgt für eine sichere und systemübergreifende Verbindung des Praxisverwaltungssystems mit der TI über netzwerkfähigen Kartenterminals. Er ist mit den stationären Kartenterminals und dem Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhausinformationssystem verbunden und schafft den Zugang zur TI-Plattform. Er dient zugleich als Firewall, die das lokale IT-System und die zentrale Plattform gleichermaßen schützt. Dabei stellt der Konnektor u. a. Verschlüsselungsfunktionen zur Verfügung.

Es dürfen nur von der gematik zugelassene Konnektoren verwendet werden.

L

LDAP

Das Lightweight Directory Access Protocol (LDAP) ist ein Netzwerkprotokoll zur Abfrage und Änderung von Informationen verteilter Verzeichnisdienste.

LDAP basiert auf dem Client-Server-Modell und kommt bei sogenannten Verzeichnisdiensten zum Einsatz. Es beschreibt die Kommunikation zwischen dem LDAP-Client und dem Verzeichnis-(Directory-)Server. Aus einem solchen Verzeichnis können objektbezogene Daten, wie zum Beispiel Personendaten oder Rechnerkonfigurationen, ausgelesen werden. Die Kommunikation erfolgt auf Basis von Abfragen.

Das Verzeichnis kann beispielsweise ein Adressbuch enthalten: In seinem E-Mail-Client stößt ein Nutzer die Aktion Suche die Mailadresse von Joe User an. Der E-Mail-Client formuliert eine LDAP-Abfrage an das Verzeichnis, das die Adressinformationen bereitstellt. Das Verzeichnis formuliert die Antwort und übermittelt sie an den Client: joe.user@example.org.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lightweight_Directory_Access_Protocol

Im Fall von KIM wird über LDAP der Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur für die Empfängerauswahl einer KIM-Nachricht durchsucht.

P

POP3

Das Post Office Protocol Version 3 (POP3) ist ein Protokoll für den E-Mail-Empfang. Dabei werden E-Mails vom Server in das E-Mail-Programm übertragen.

Praxisausweis / Institutionsausweis (SMC-B)

Der elektronische Praxisausweis SMC-B, auch Institutionsausweis genannt, authentifiziert eine Institution, z.B. eine Zahnarztpraxis oder eine Krankenhausambulanz, gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI). Die SMC-B-Karte enthält Zertifikate und Schlüssel für die Authentifikation der Institution in der TI, für die Signatur von Nachrichten, die von dieser Institution versendet werden sowie zur Ver-/Entschlüsselung von Nachrichten an diese Institution.

Die SMC-B ermöglicht, dass Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement oder die Bearbeitung des elektronischen Medikationsplans auch von medizinischem Personal ohne eigenen elektronischen Heilberufsausweis durchgeführt und genutzt werden können.

Für die Inbetriebnahme der TI ist die SMC-B-Karte zwingend erforderlich, damit der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen kann. Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Die SMC-B-Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Proxy

Ein Proxy ist eine Kommunikationsschnittstelle in einem Netzwerk. Er arbeitet als Vermittler, der auf der einen Seite Anfragen entgegennimmt, um dann über seine eigene Adresse eine Verbindung zur anderen Seite herzustellen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Proxy_(Rechnernetz)

Q

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Für die Rechtssicherheit bei der Übersendung von elektronischen Dokumenten kann die „Qualifizierte Elektronische Signatur“ (QES) genutzt werden. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift auf Papier rechtlich gleichgestellt. Der Zahnarzt nutzt dafür seinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und außerdem die im Konnektor integrierten QES-Funktionen. Die digitale Unterschrift ist damit eindeutig einem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker zugeordnet. Mit dem Praxisausweis (SMC-B) ist keine qualifizierte elektronische Signatur möglich.

Quelle: KZBV „Leitfaden für die Anwendung „KIM“ in der Zahnarztpraxis“

S

Smartcard

Eine Smartcard ist eine Karte, die mit einem Chip ausgestattet ist. In der Telematikinfrastruktur sind die Karten (eGK, SMC-B, eHBA, gSMC-KT) mit einem Prozessorchip ausgestattet, auf dem jeweils geschützt wichtige Zertifikate und Schlüssel liegen.

SMC-B

Die Security Module Card (SMC) ist eine Chipeinheit in Scheckkartenformat (Smartcard), die die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht. Die Abkürzung „SMC-B“ bedeutet, dass es sich um eine SMC Typ B handelt. Sie hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Siehe Praxisausweis / Institutionsausweis (SMC-B)

SMTP

Das Simple Mail Transfer Protocol (SMTP) ist ein Protokoll für den E-Mail-Versand. Dabei werden die E-Mails aus dem E-Mail-Programm zum Server übertragen und von dort an den jeweiligen Empfänger weitergeleitet.

T

Telematikinfrastruktur (TI)

Der Begriff „Telematik“ ist eine Kombination der Wörter "Telekommunikation" und "Informatik". Als Telematik wird die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit bezeichnet, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.

Um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, wird in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen bekannten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind daher das Fundament der Telematikinfrastruktur.

Quelle: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur

V

Verzeichnisdienst (VZD)

Der Verzeichnisdienst (VZD) ist das zentral bereitgestellte und gepflegte Adressbuch der Telematikinfrastruktur. Neben den KIM-Adressen enthält der VZD auch die Verschlüsselungszertifikate der identitätsgeprüften KIM-Teilnehmer, mit denen Informationen für den jeweiligen KIM-Teilnehmer verschlüsselt werden können. Der Austausch über den KIM-Dienst ist ausschließlich mit KIM-Teilnehmern möglich, die im VZD registriert sind. Damit sind der Absender und der Empfänger einer KIM-Nachricht immer eindeutig nachvollziehbar

Im Zahnarztbereich obliegt den KZVen die Pflege der Dateneinträge von den Vertragszahnarztpraxen.

Die Empfänger von KIM-Nachrichten werden im VZD mit Hilfe des Netzwerkprotokolls LDAP ermittelt.

Z

Zahnarztausweis (ZAA) / elektronischer Zahnarztausweis (eZAA)

Der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) ist der Heilberufsausweis (eHBA oder auch HBA) im Zahnarztbereich.

Die Programmhilfe verwendet das Kürzel „HBA“.