ÜBAG: Exportieren und Zusammenführen von Abrechnungen

Eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) ist eine Praxisform, bei der sich Partner unterschiedlicher Vertragszahnarztsitze (in charly „Standorte“ genannt) zusammenschließen.

Für die Abrechnung mit der KZV müssen die Fälle aller Standorte in eine Abrechnungsdatei zusammengeführt werden.

 

Voraussetzungen

 

ÜBAG-Abrechnung in charly

In charly funktioniert die Abrechnung wie folgt: Die Standorte bilden eine sogenannte „ÜBAG-Kette“, d.h. es gibt eine festgelegte Reihenfolge, in der die Abrechnung durchgeführt wird. Dabei unterscheidet charly zwischen einer oder mehreren Nebenpraxen sowie der Hauptpraxis.

Die Abrechnung startet in einer Nebenpraxis. Die Nebenpraxis exportiert eine Abrechnungsdatei. Falls die ÜBAG aus mehr als einer Nebenpraxis besteht, importiert die nächste Nebenpraxis diese Abrechnungsdatei und führt die Abrechnungsdaten mit den eigenen Abrechnungsdaten zusammen. Anschließend exportiert die Nebenpraxis eine neue Abrechnungsdatei. Am Ende der ÜBAG-Kette steht die Hauptpraxis. Die Hauptpraxis importiert die zuletzt zusammengeführte Abrechnungsdatei und führt sie mit den eigenen Abrechnungsdaten zusammen. Danach erstellt sie die eigentliche Abrechnungsdatei für die KZV.

 

Konfiguration

Damit charly die Abrechnungsdaten zusammenführen und die Abrechnungsdatei für die KZV erstellen kann, müssen an jedem der ÜBAG-Standorte Einstellungen in charly vorgenommen werden. Diese legen Sie im Unterkarteireiter ÜBAG fest.

 

Abrechnungsdaten exportieren und zusammenführen

Wählen Sie im Bereich ÜBAG-Einstellungen aus der Dropdownliste den für Ihren ÜBAG-Standort passenden Eintrag. Sie haben folgende Möglichkeiten:

 

Beispiel: Eine ÜBAG hat Praxen an drei Standorten und besteht demzufolge aus zwei Nebenpraxen und einer Hauptpraxis
  Einstellung in Dropdownliste
Standort 1
(= Nebenpraxis, in der die Abrechnung startet)
Abrechnung für Zusammenführung exportieren
Standort 2
(= Nebenpraxis)
Abrechnung in Nebenpraxis zusammenführen und exportieren
Standort 3
(= Hauptpraxis)
Abrechnung in Hauptpraxis zusammenführen

 

Beispiel: Eine ÜBAG hat Praxen an zwei Standorten und besteht demzufolge aus einer Nebenpraxis und einer Hauptpraxis
  Einstellung in Dropdownliste
Standort 1
(= Nebenpraxis, in der die Abrechnung startet)
Abrechnung für Zusammenführung exportieren
Standort 2
(= Hauptpraxis)
Abrechnung in Hauptpraxis zusammenführen

Wird eine Abrechnung in charly für eine weitere Abrechnung exportiert, wird eine Datei erstellt mit der Endung (Beispiel: „.kchexport” wenn es sich um die KCH-Abrechnung handelt). In dieser Datei sind die Dateien mit der Endung „.dta” und „.idx” bereits inkludiert.

Hinweis: Für die Abrechnung mit einer Fremdsoftware ist es notwendig, dass charly und die Fremdsoftware den selben Modulstand haben.

 

Abrechnungsbereiche

Über die Checkboxen KCH, KFO, ZE, KBR und PAR definieren Sie, in welchen Bereichen Sie Abrechnungen zusammenführen möchten.

 

Praxisnummer innerhalb der ÜBAG-Kette

Geben Sie in das Feld Praxisnummer innerhalb der ÜBAG-Kette ein, an welcher Stelle Ihr ÜBAG-Standort in der Abrechnungskette steht. Die Hauptpraxis ist immer das letzte Glied in der ÜBAG-Kette!

Beispiel: Eine ÜBAG hat Praxen an drei Standorten und besteht demzufolge aus zwei Nebenpraxen und einer Hauptpraxis
  Wert im Feld Praxisnummer innerhalb der ÜBAG-Kette
Standort 1
(= Nebenpraxis, in der die Abrechnung startet)
1
Standort 2
(= Nebenpraxis)
2
Standort 3
(= Hauptpraxis)
3

charly schreibt die Information aus dem Feld Praxisnummer innerhalb der ÜBAG-Kette in die Exportdatei, die für die Zusammenführung von Abrechnungsdaten generiert wird.

Mit dieser Information kann charly Fälle einem Standort eindeutig zuordnen. Außerdem gibt charly eine Fehlermeldung aus, wenn an einem Standort versehentlich die eigene Exportdatei wieder importiert wurde.

 

KZV-Nummer

Für die Abrechnung der Leistungen muss in die Zahnarzt-/Praxisidentifikationsdatei die KZV-Nummer der Haupt- und ggf. Nebenpraxis eingetragen werden. Die Konfiguration ist abhängig davon, ob sich die Standorte der ÜBAG alle im selben KZV-Bereich befinden oder in unterschiedlichen KZV-Bereichen.