9.25.0 - 9.25.6

1 Verbesserungen in der Version 9.25.6

1.1 KIM4charly

In KIM4charly konnte es vorkommen, dass E-Mails weder empfangen noch versendet werden konnten. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

1.2 Sonstiges

2 Verbesserungen in der Version 9.25.5

2.1 EBZ allgemein

EBZ-Antragsnummer in HKP-Übersicht

Um Ihnen die Suche nach einem bestimmten EBZ-Behandlungsplan zu erleichtern, wurde in der HKP-Übersicht die Spalte „EBZ-Antragsnummer“ implementiert. Bei EBZ-Behandlungsplänen wird hier die EBZ-Antragsnummer angezeigt, sobald für den EBZ-Behandlungsplan über den Senden-Button ein EBZ-Antrag versendet wurde.

Hinweis: Die neue Spalte „EBZ-Antragsnummer“ ist nach der Installation der charly-Version initial ausgeblendet. Sie können die Spalte einblenden, indem Sie in der HKP-Übersicht auf den Einstellungen-Button klicken und in dem sich öffnenden Fenster die Checkbox EBZ-Antragsnummer aktivieren.

Tipp: Sobald die Spalte „EBZ-Antragsnummer“ eingeblendet ist, können Sie gezielt nach einer EBZ-Antragsnummer suchen. Um das Suchfeld einzublenden, klicken Sie im Listenkopf der HKP-Übersicht auf den Suchen-Button . Anschließend geben Sie in das Suchfeld z.B. die gesuchte EBZ-Antragsnummer ein.

HPK-M

Im HKP-M des EBZ-KB, EBZ-KGL sowie EBZ-ZE wurde das manuell eingetragene Datum im Feld Genehmigung nicht gesichert. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

Datensicherung

Die Datensicherung der Datenbank „njcs-ehkp“ des EHKP-Services über das charly-Tool „DBBackup“ wurde optimiert. Bislang musste bei einer Datensicherung über das Kommandozeilentool (Terminal) die Konfiguration der DBBackup.flg um folgendes ergänzt werden:

-CORESSLPORT 10443 -PPGBACKUP

Jetzt wird die Datenbank „ncjs-ehkp“ auch ohne diese Parameter über das Terminal gesichert. Die Datensicherung funktioniert sowohl mit der Angabe dieser Parameter als auch ohne.

2.2 EBZ-ZE

KCH-Leistungen

Wenn ein EBZ-ZE eine oder mehrere BEMA-KCH-Leistungen enthielt, konnte für diesen EBZ-ZE kein EBZ-Antrag gesendet werden. Dieses Verhalten wurde korrigiert. Im EBZ-ZE-Antrag werden nur noch BEMA-Leistungen mit der Abrechnungsart „ZE“ berücksichtigt.

Ergänzende Therapiekürzel

In der Befundreihe der Therapiekürzel können in einer zweiten Reihe ergänzende Therapiekürzel eingetragen werden. Bei den Therapiekürzeln SE, E sowie STM führte das ergänzende Kürzel „O“ dazu, dass die Therapiekürzel SE, E sowie STM nicht übernommen wurden. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

Hinweis: Das „O“ ist das offizielle Befundkürzel für Verbindungs-vorrichtungen, dazu gehört auch ein Steg. Eine Stegkennzeichnung über das bisher gewohnte „-“ bzw. „=“ kann nicht mehr verwendet werden.

Härtefall

Hinweis: In den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > Grundeinstellungen > HKP Kasse ZE (FZ 1) gibt es die Checkbox Härtefall Regelversorgung mit NEM ohne Versichertenanteil. Diese Einstellung gilt nicht für den EBZ-ZE.

Tipp: Sie können für den Patienten eine Vorausberechnung für den doppelten Festzuschuss vornehmen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Geben Sie in das Feld Festzuschuss 100% ein.

    • Eine Hinweismeldung erscheint.
  2. Bestätigen Sie die Hinweismeldung mit OK.
  3. Aktivieren Sie die Checkbox Härtefall.
  4. Klicken Sie – ohne zuvor zu speichern – auf den Button Gesamtplanung.

    • Die Berechnung mit 100% Festzuschuss wird aufgeführt. Diese Information über den Patientenanteil bei einem möglichen Härtefall können Sie drucken und dem Patienten aushändigen.

Die Berechnung über den doppelten Festzuschuss hinaus ist auch bei aktivierter NEM-Checkbox nicht möglich.

Wenn Sie im Status „Genehmigt“ die Checkbox Härtefall aktivieren, wird im Feld Festzuschuss wieder automatisch die Angabe „100 %“ gesetzt. Beide Angaben sind für die Abrechnungen eines Härtefalles bei einem GKV-Patienten notwendig. Ohne das Härtefallkennzeichen können in das Feld Festzuschuss die Zuschusshöhen 60 %, 70 % bzw. 75 % eingegeben werden.

2.3 ZE-Abrechnung bei POL im HKP Kasse ZE

Bei der ZE-Abrechnung eines reinen Regelfalles für einen Polizisten (POL) war es nicht möglich eine ZE-Rechnung ohne Eigenanteil zu erstellen, obwohl der Polizist Anrecht auf die Erstattung der Gesamtkosten hätte. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

Die Angabe Festzuschuss 100% ist bei der Abrechnung verpflichtend.

Sofern eine Erstattung über den doppelten Festzuschuss hinausgeht, fordert das ZE-Modul in einigen KZV-Bereichen das Härtefallkennzeichen an. Mit diesem Härtefallkennzeichen kann der Fall abgerechnet werden.

Das Härtefallkennzeichen selbst spielt in der charly-Berechnung keine Rolle und wird ausschließlich für die Modulabrechnung benötigt. Sobald charly in der ZE-Berechnung Edelmetall vorfindet, ändert sich die Berechnung. Aus einem Regelfall mit Erstattung der Gesamtkosten wird ein Regelfall mit Erstattung des doppelten Festzuschusses und einem Eigenanteil.

2.4 ZANR

charly-Start

Beim Start von charly konnte es vorkommen, dass eine Hinweismeldung bezüglich einer fehlenden Zahnarztnummer (ZANR) erschien, obwohl bei allen Hauptbehandlern die ZANR erfasst war. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

GOZ-Leistung

Wenn ein HKP-ZE bzw. EBZ-ZE ausschließlich GOZ-Leistungen enthielt, wurde für die Abrechnung anstatt der vorhandenen ZANR des Behandlers/Hauptbehandlers die ZANR-Ersatznummer an das ZE-Modul übergeben. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

2.5 Diverse E-Themen

HBA-Signatur mit Remote-PIN-Eingabe

Bei eAU und E-Rezepten war eine HBA-Signatur im folgenden Szenario nicht möglich:

  1. In einer Praxis gibt es zwei Kartenterminals („KT“).

    • KT_Rezeption steht an der Rezeption.
    • KT_Büro steht in einem Büro, das als zugangssicherer Ort dienen soll.
  2. Dem Arbeitsplatz an der Rezeption ist im Konnektor folgendes zugeordnet:

    • KT_Rezeption als lokales Kartenterminal
    • KT_Büro als entferntes Kartenterminal („Remote“)
  3. Der HBA steckt im KT_Büro. Über das KT_Rezeption soll die PIN-Eingabe für den HBA vorgenommen werden.

In diesem Szenario wurde die PIN-Abfrage für den HBA auf dem entfernten KT_Büro angezeigt und nicht – wie gewünscht – auf dem lokalen KT_Rezeption. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

eAU / E-Rezept

Für die eAU- und E-Rezept-Erstellung wurden kleinere Fehlerbehebungen vorgenommen.

E-Rezept / Signatur-Anwendung

Im E-Rezept und in der Signatur-Anwendung wurden aussagekräftigere Fehler- und Hinweismeldungen implementiert.

2.6 Sonstiges

3 Verbesserungen in der Version 9.25.4

3.1 EBZ-ZE

Kassenstempel

Im Kassenstempel des EBZ-Antrags konnte es vorkommen, dass nur der Nachname und nicht der vollständige Name des antragstellenden Behandlers angezeigt wurde. In diesen Fällen war jeweils der Name zu lang, der in charly im Kassenstempel hinterlegt war. Daher wurde automatisch der Nachname des Hauptbehandlers ausgegeben.

Gemäß der Spezifikation darf der Name im Kassenstempel aus maximal 45 Zeichen bestehen und enthält folgende Information „Name der Praxis (Nachname des Zahnarztes oder Praxisname) oder Einrichtung“.

Für den Kassenstempel im EBZ-Antrag wurde jetzt folgende Änderung vorgenommen, um den Namen möglichst vollständig anzuzeigen:

Beim Start des Versand-Prozesses eines EBZ-Antrags konnte es vorkommen, dass folgende Hinweismeldung erschien:

„Zum Ausstellungszeitpunkt des HKPs lag kein Versicherungsverhältnis vor.”

Diese Hinweismeldung erschien u.a. in den folgenden Fällen:

Versicherungsverhältnis

Beim Start des Versand-Prozesses eines EBZ-Antrags konnte es vorkommen, dass folgende Hinweismeldung erschien:

„Zum Ausstellungszeitpunkt des HKPs lag kein Versicherungsverhältnis vor.”

Diese Hinweismeldung erschien u.a. in den folgenden Fällen:

4 Verbesserungen in der Version 9.25.3

4.1 EBZ-ZE

4.2 KIM4charly

5 Verbesserungen in der Version 9.25.2

Beim Start von charly ab dem 01.01.2023 erschien ein SQL-Fehler bezüglich der personenbezogenen Zahnarztnummer (ZANR). Dieses Verhalten wurde korrigiert.

6 Verbesserungen in der Version 9.25.1

6.1 EBZ-ZE

Anzahl Leistungen

Wenn bei einem EBZ-ZE neunzehn Leistungen oder mehr geplant waren, konnte der EBZ-Antrag nicht versendet werden. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

Mit dem EBZ-Antrag für einen EBZ-ZE kann jetzt folgende Anzahl übermittelt werden …

Betrag muss größer 0,00 sein

Das Honorar für BEMA und GOZ sowie die Material- und Laborkosten dürfen in der XML-Datei des EBZ-Antrags gemäß der Spezifikation mit den Beträgen „0,01“ bis „99999,99“ übermittelt werden.

In der Version 9.25.0 wurde auch der Betrag „0,00“ in der XML-Datei ausgegeben. Von der Krankenkasse wurde ein solcher EBZ-Antrag mit der Information „Betrag muss größer 0,00 sein“ als „Fehlerhaft“ zurückgesendet. Mit der Version 9.25.1 ist dieses Verhalten korrigiert. Das Honorar sowie die Material- und Laborkosten gelangen nur in den EBZ-Antrag, wenn der jeweilige Betrag mindestens 0.01 € beträgt.

6.2 KIM-Nachrichten für EBZ

Bislang wurden die eingehende KIM-Nachricht zu einem EBZ-Antrag einmal pro Stunde verarbeitet, um sie anschließend bei dem entsprechenden EBZ-Behandlungsplan im Karteireiter HKP unter HKP-M > EBZ-Nachrichten anzuzeigen. Damit Sie die Antwort der Krankenkasse zu einem EBZ-Antrag schneller lesen können, wird die eingehende KIM-Nachricht jetzt sofort verarbeitet.

7 Update-News für Version 9.25.0

7.1 Ihr Feedback zu charly

In dieser Version haben wir die folgenden Anregungen aus Ihrem Feedback zu charly umgesetzt:

7.2 Modernisierung der Benutzeroberfläche Verbessert

7.2.1 [Nur Windows] Anpassung der Farbsättigung

Für eine kontrastreichere Darstellung der charly-Oberfläche wurde die Farbsättigung angepasst und damit zugleich die Lesbarkeit erhöht. Die Anpassung bezieht sich ausschließlich auf Windows-Betriebssysteme und wurde gemeinsam mit unseren Beta-Kunden getestet.

7.2.2 Karteireiter

Gemeinsam mit unseren Beta-Kunden haben wir folgende Darstellung für die Karteireiter erarbeitet:

7.3 Festzuschüsse und Punktwerte

Festzuschüsse

Die Festzuschüsse für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen und für die Bundespolizei (BPOL) ändern sich zum 01.01.2023.

Die Festzuschüsse sind bundeseinheitlich und werden automatisch mit dem Update ausgeliefert. Die neuen Festzuschüsse finden Sie wie gewohnt in den Stammdaten > Sonstiges > Vorgaben Lstg > ZE-Festzuschuss.

Die neuen Festzuschüsse stehen ab dem 01.01.2023 ebenfalls auf unserer Homepage im Downloadsbereich zur Verfügung. Sie sind jeweils Bestandteil der beiden folgenden Dateien:

Den aktuellen Stand der Punktwerte, BEL und Festzuschüsse entnehmen Sie bitte dem PDF „Gültigkeit PW + BEL + FZ + sonstige Leistungen (KZV- Bereiche)“, das Sie auf unserer Homepage im Downloadsbereich finden.

NEM-Festzuschuss

Der NEM-Festzuschuss ändert sich zum 01.01.2023. Hierbei handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Bruttobetrag. Er ist bei allen Patienten anzusetzen, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Härtefallpatienten handelt oder nicht.

Für die Abrechnung des NEM-Festzuschusses ist das Ausstellungsdatum des Planes ausschlaggebend. Nach diesem Datum richtet sich der zu verwendende NEM-Festzuschuss, der bei der Abrechnung des Heil- und Kostenplans angesetzt werden muss.

Der NEM-Festzuschuss wird automatisch mit dem Update ausgeliefert. Den bisherigen sowie den neuen NEM-Festzuschuss finden Sie wie gewohnt in den Stammdaten > Sonstiges > Einstellungen > Grundeinstellungen > HKP Kasse ZE (FZ1).

ZE-Punktwert

Der bundeseinheitliche ZE-Punktwert für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen ändert sich zum 01.01.2023.

Der ZE-Punktwert wird automatisch mit dem Update ausgeliefert und bei den Kassenarten AOK, BKK, BKN, IKK, LKK, VdEK sowie SOZ eingetragen.

Hinweis: In den Stammdaten > Kassen > selbst. def. Kassenarten können Sie eigene Kassenarten anlegen. Bei diesen selbst definierten Kassenarten, wie z.B. der TK, wird der Punktwert nicht durch das Update angepasst.

Punktwerte für BPOL und BW

Die Punktwerte für die Bundespolizei (BPOL) und die Bundeswehr (BW) lagen uns zum Auslieferungszeitpunkt der charly-Version 9.25.0 noch nicht vor.

Sobald uns die Punktwerte vorliegen, werden wir diese auf unserer Homepage im Downloadsbereich in den folgenden Dateien zur Verfügung stellen:

Den aktuellen Stand der Punktwerte, BEL und Festzuschüsse entnehmen Sie bitte dem PDF „Gültigkeit PW + BEL + FZ + sonstige Leistungen (KZV- Bereiche)“, das Sie auf unserer Homepage im Downloadsbereich finden.

7.3.1 Sonderfall: Selbst definierter ZE-Festzuschuss

Die bundeseinheitlichen ZE-Festzuschüsse beinhalten vertraglich vereinbarte Beträge, die nicht geändert werden dürfen. In Sonderfällen kann es allerdings notwendig sein, temporär einen eigenen ZE-Festzuschuss anzulegen, damit die Rechnung für einen HKP-ZE erstellt werden kann.

Für das Anlegen eines temporären Festzuschusses benötigen Sie ein Passwort der solutio GmbH & Co. KG, das Sie bei unserem Support unter der Telefonnummer 07031 4618-800 erhalten.

Unser Support unterstützt Sie gerne sowohl beim Freischalten der Funktionalität in den Stammdaten > Sonstiges > Vorgaben Lstg. > ZE-Festzuschüsse über den Schloss-Button als auch beim Anlegen des temporären Festzuschusses.

7.4 Neue BEMA-Leistung ePA 1

Ab dem 01.01.2023 steht für die Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte die neue BEMA-Leistung ePA1 zur Verfügung.

Automatischer Import

charly importiert die neue Leistung automatisch während des Updates in die Stammdaten > Leistungen > BEMA. Die neue Leistung wird mit dem „gültig ab“-Datum 01.01.2023 und allen anderen notwendigen Einstellungen (BEMA-Daten, Abrechnung) angelegt. Sie steht Ihnen ab dem 01.01.2023 zur Verfügung.

Wichtig: Die Leistungszuordnungen sind in charly in den Stammdaten > Sonstiges > Vorgaben Allg. > Leistung Zuordnung frei definierbar. Auf Grund dieser individuellen Benennungen kann es sein, dass die neuen BEMA-Leistungen nach dem Import keine oder eine falsche Leistungszuordnung erhalten. Damit die BEMA-Leistung in der Leistungsauswahl des Behandlungsblatts in der richtigen Kategorie erscheint, passen Sie die Leistungszuordnung bei der neuen BEMA-Leistung bitte manuell an.

Ordnungsnummer 646

Die neue ePA1 ersetzt die Ordnungsnummer 646, die bisher dafür verwendet werden konnte. Sofern Sie in Ihrem charly die 646 angelegt haben, können Sie diese mit dem „gültig bis“-Datum 31.12.2022 auf veraltet setzen.

7.5 Zahnarztnummer (ZANR) Neu

Über die ZANR

Ab dem 01.01.2023 wird die neue personenbezogene Zahnarztnummer (ZANR) verpflichtend eingeführt. Die zuständige KZV vergibt dazu eine Zahnarztnummer an Zahnärzte, die in das Zahnarztregister eingetragen sind, insbesondere an:

Stammdaten- Einstellung

In charly hinterlegen Sie die personenbezogene ZANR bei den entsprechenden Behandlern in den Stammdaten > Praxis > Beschäftigte. Dazu wurde das neue Feld Zahnarztnr. implementiert.

Die personenbezogene Zahnarztnummer muss im kassenzahnärztlichen Bereich künftig für folgendes verwendet werden:

Verwendung

Hinweis: Beim Aufruf des Fensters E-Rezept, beim Erstellen einer eAU sowie beim Versenden eines EBZ-Antrags wird ab der charly-Version 9.25.0 geprüft, ob die ZANR hinterlegt ist. Wenn diese fehlt, können weder ein E-Rezept noch eine eAU erstellt oder ein EBZ-Antrag versendet werden.

Nach der Installation der charly-Version 9.25.0 sollte daher idealerweise ein charly-Anwender mit Berechtigungen für die charly-Stammdaten die ZANR der entsprechenden Behandler direkt in dem neuen Feld hinterlegen.

7.6 EBZ Neu

Über das EBZ

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) werden zu genehmigende Behandlungspläne der Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankung (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR) und Zahnersatz (ZE) für die Beantragung elektronisch an die Krankenkasse versendet. Die Krankenkasse sendet ihre Antwort ebenfalls elektronisch an die Zahnarztpraxis zurück.

Für die Übermittlung von der Zahnarztpraxis zur Krankenkasse und zurück wird der Telematikdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) eingesetzt. In charly wird dafür die Komponente KIM4charly verwendet.

Voraussetzungen

Einzelrecht „EBZ“

Für die Funktionalitäten des EBZs wurde in den Stammdaten > Praxis > Gruppen > Rechte das neue Einzelrecht EBZ implementiert.

Hinweis: Standardmäßig ist das Recht für alle Rechtegruppen aktiviert.

Um einen Antragsdatensatz für einen EBZ-HKP zu versenden, benötigt Ihr charly-Benutzer mindestens folgende Zugriffsberechtigungen: Lesen, Neu Für die Erstellung und Abrechnung des EBZ-Behandlungsplans greifen die üblichen Rechte im Bereich HKP.

MIS

Im MIS > Abfragen können in den folgenden Reitern Abfragen für die neuen HKP-Arten durchgeführt werden:

7.6.1 Workflow

Das folgende Diagramm zeigt den grundsätzlichen Workflow für EBZ in charly in vereinfachter Form.

  1. Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter erstellt im Karteireiter HKP einen EBZ-Behandlungsplan und füllt ihn aus.

  2. Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter startet für die Beantragung bei der Krankenkasse den mehrstufigen Versand-Prozess.

    • Der EBZ-Antragsdatensatz wird erstellt und für die Signierung vorbereitet.
  3. Der Zahnarzt öffnet das Fenster Signaturaufträge und startet dort den Signier-Prozess für den EBZ-Antrag mit seinem Heilberufsausweis (HBA).

    • In KIM4charly wird eine neue KIM-Nachricht für die Krankenkasse mit dem signierten EBZ-Antrag als Anhang erstellt.
  4. Der EBZ-Antrag wird über den KIM-Dienst an die Krankenkasse versendet. Je nach gewähltem KIM-Konto wird die KIM-Nachricht automatisch (Praxiskonto) oder manuell (Behandlerkonto) versendet.

  5. Die Krankenkasse sendet ihren EBZ-Antwortdatensatz über den KIM-Dienst an die Praxis. Dort erhält der EBZ-Antrag des EBZ-Behandlungsplans automatisch anhand der Antwort einen der drei folgenden EBZ-Status:

    • Genehmigt
    • Abgelehnt
    • Fehlerhaft

Nach der Genehmigung des EBZ-Antrags, sind alle weiteren Schritte wie bisher:

  1. Den HKP-Status des EBZ-Behandlungsplans auf „Genehmigt“ setzen
  2. Genehmigungsdatum eintragen
  3. [EBZ-ZE] Festzuschuss und ggf. Härtefall übernehmen
  4. [EBZ-ZE] Festzuschüsse prüfen
  5. Leistungen erbringen und ins Behandlungsblatt übernehmen
  6. Leistungen abrechnen
  7. Fälle im Rahmen der monatlichen Abrechnung bzw. Quartalsabrechnung abrechnen

Nicht genehmigungspflichtige Behandlungspläne

Nicht genehmigungspflichtige Behandlungspläne, z.B. für Schienen-behandlungen oder Wiederherstellungsmaßnahmen, können Sie auf folgende Weise eingeben und abrechnen:

7.6.2 Hinweise zum EBZ-ZE

Härtefallkennzeichen und Festzuschuss

Im EBZ-ZE muss gemäß der Anlage 14d des BMV-Z der Krankenkasse bereits bei der Antragstellung über die Checkbox Härtefall angezeigt werden, wenn nach Einschätzung des Zahnarztes ein Härtefall vorliegt.

Zusätzlich darf im Feld Festzuschuss nicht mehr die Angabe 100 %, sondern es muss die voraussichtliche Zuschusshöhe 60 %, 70 % bzw. 75 % angegeben werden.

Direktabrechnung

Im alten HKP Kasse ZE prüfte charly bei einer andersartigen Versorgung bisher den Abrechnungsweg (Direktabrechnung oder KZV-Abrechnung), sobald erstmals der Druckvorgang ausgelöst wurde.

Im EBZ-ZE (und auch im Kasse ZE 2022) entfällt diese Prüfung. Dort muss bereits mit der Antragstellung definiert sein, ob der HKP über die Direktabrechnung oder über die KZV abgerechnet werden soll. Dazu steht im HKP-Status Eingabe die Checkbox Direktabrechnung zur Verfügung.

Hinweis: Die Angabe hat auf den tatsächlichen Weg der Abrechnung keinen Einfluss. Sie können bei der Abrechnung wie gewohnt das „D“ als Kennzeichen für die Direktabrechnung an- und abwählen.

Anschreiben (Hauptseite)

Beim Druck der Hauptseite (Anschreiben) für den Patienten, verwenden der HKP Kasse ZE und der neue EBZ-ZE die selben Textvorlagen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Formulierung sowohl für das Papierverfahren des HKP Kasse ZE als auch für das digitale Verfahren im neuen EBZ-ZE passend ist.

Die Textvorlagen finden Sie in den Stammdaten > Sonstiges > Textvorlagen in der Dokumentengruppe Kostenvoranschlag. Die Namen lauten „HKPZE“ und „HKPZE_Seite2“.

7.6.3 Aus „Kasse ZE 2022“ wird „EBZ-ZE“

Mit der charly-Version 9.24.0 wurde im Rahmen der Vorbereitungen für das EBZ die HKP-Art „Kasse ZE 2022“ implementiert. Nach Aktivierung der Lizenz für das „EBZ-Modul ZE“ werden HKP, die mit der HKP-Art „Kasse ZE 2022“ erstellt wurden, in einen HKP „EBZ-ZE“ umgewandelt.

7.6.4 Hinweis zu Gebührennummern

Bitte beachten Sie, dass bei veränderten Original-Gebührennummern der EBZ-Versand fehlschlägt.

Erlaubt sind ausschließlich Original-Gebührennummern bzw. analoge Positionen, deren Gebührennummer um ein „a“ ergänzt sind.

Beispiel: Sie möchten für die GOZ-Gebührennummer 2200 eine Leistung für die Verwendung des Materials Zirkon anlegen. Im oberen Bereich dürfen Sie die Bezeichnungen in den Feldern Nummer bzw. Kürzel anpassen z.B. in „2200izi“. Im Feld Geb.Nr. muss die Gebührennummer „2200“ bleiben.

7.6.5 Datensicherung

Die EBZ-Anträge und -Antworten werden in der Datenbank „njcs-ehkp“ des EHKP-Services gespeichert. Diese Datenbank wird über das charly-Tool „DBBackup“ mit folgender Einschränkung gesichert:

7.6.6 Weiterführende Informationen

7.7 E-Rezept Neu

In charly 9.25.0 ist die neue E-Rezept-Anwendung enthalten. Das elektronische Rezept („E-Rezept“) dient der Übermittlung (zahn-) ärztlicher Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form. Das E-Rezept löst bei gesetzlich Versicherten das bisherige Verfahren mit dem Papierrezept (Muster 16) ab.

Voraussetzungen

Hinweis: Für die Nutzung des E-Rezeptes muss Ihr Konnektor als DNS-Resolver konfiguriert sein, so dass der E-Rezept Fachdienst in der TI korrekt ermittelt werden kann.

Rechte

Für das E-Rezept wurden keine neuen Rechte in charly integriert. Stattdessen wird das bereits vorhandene Recht Behandlungsblatt Rezept verwendet. Um ein E-Rezept zu erstellen, benötigt der charly-Benutzer mindestens die Zugriffsberechtigung Neu.

7.7.1 Workflow

Das folgende Diagramm zeigt den grundsätzlichen Workflow für das E-Rezept in charly in vereinfachter Form.

  1. Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter stellt im Fenster E-Rezept ein E-Rezept aus und startet den Erstell-Prozess.

    • Das E-Rezept erhält vom E-Rezept-Fachdienst einen Token (Rezeptcode) und wird für die Signierung vorbereitet.
  2. Der Zahnarzt öffnet das Fenster Signaturaufträge und startet dort den Signierprozess für das E-Rezept mit seinem Heilberufsausweis (HBA). Eine Signatur mit dem Praxisausweis (SMC-B) ist gemäß Spezifikation nicht vorgesehen.

    • Das signierte E-Rezept wird an den E-Rezept-Fachdienst übermittelt. Das E-Rezept ist jetzt bereitgestellt.
  3. [Optional] Der Zahnarzt oder Praxismitarbeiter erstellt für den Patienten einen Papierausdruck mit Rezeptcode (QR-Code).

  4. Der Patient kann das E-Rezept in einer Apotheke einlösen – entweder mit Hilfe der E-Rezept-App der gematik auf seinem Smartphone oder mittels des Papierausdrucks mit Rezeptcode.

7.7.2 Bereitstellung

Das signierte E-Rezept können Sie auf zwei Arten für den Patienten bereitstellen. Die Art der Bereitstellung hängt davon ab, ob und wie der Patient die E-Rezept-App der gematik nutzt.

Das E-Rezept enthält gemäß der Spezifikation mehrere QR-Codes:

7.7.3 Datensicherung

Die E-Rezepte werden in den Datenbanken des E-Health-Services gespeichert. Für die Datensicherung dieser Datenbanken steht im Downloadsbereich unserer Homepage die Anleitung „Für Systembetreuer: Anleitung Backup Datenbanken mit pgAdmin“ zur Verfügung. Sie beschreibt die Datensicherung sowie Wiederherstellung der Datenbanken mit Hilfe des Tools „pgAdmin“. Für weitere Informationen siehe Kapitel 7.14.

7.7.4 Test-E-Rezept mit TK-Testpatient ausstellen

Um die Funktionen und Abläufe des E-Rezeptes kennenzulernen, stellen die gematik und die Techniker Krankenkasse (TK) eine Testumgebung bereit, in der (Zahn-)Arztpraxen mit einem fiktiven Versicherten das E-Rezept testen können.

In der Anleitung „Test-E-Rezept mit TK-Testpatient ausstellen“ finden Sie eine Kurzanleitung für das Erstellen des Test-E-Rezepts mit dem TK-Testpatient. Die Anleitung steht im Downloadsbereich unserer Homepage zur Verfügung.

7.7.5 Weiterführende Informationen

7.8 PAR Verbessert

7.8.1 Chirurgische Therapie (CPT)

Befundanzeige

Der Befund im Punkt CPT (optional) zeigt nur noch die AITs, die tatsächlich abgerechnet wurden.

Abrechnung

Die CPTa/b werden nur dann im Punkt Abrechnung bei den geplanten Leistungen aufgeführt, wenn die CPT-Mitteilung gedruckt wurde. Wird die CPT-Mitteilung im Karteireiter Ablage gelöscht, werden auch bei den geplanten Leistungen die Angaben zur CPTa/b gelöscht.

Ausdruck

Auf dem Ausdruck der CPT-Mitteilung an die Krankenkasse (Vordruck 5c) ist die Schriftgröße für die Zahnangabe jetzt so angepasst, dass alle behandlungsbedürftigen Zähne auf den Ausdruck passen.

7.8.2 Validierung

Datum der Röntgendokumentation

Im Kasse PAR-Status und in der Kasse PAR-Anzeige wird jetzt die Datumseingabe im Feld auswertbare Röntgendokumentation geprüft. Falls dort ein Datum in der Zukunft eingegeben wurde, erscheint eine Hinweismeldung. Um speichern zu können, muss das Datum zuvor korrigiert werden.

Unvollständige/nicht valide Angaben zwischenspeichern

Bei einem Kasse PAR-Status können die Angaben in PAR-Status Blatt 1 und PAR-Status Blatt 2 jetzt auch dann gespeichert werden, wenn sie unvollständig oder nicht valide sind. Die eigentliche Überprüfung der Eingaben erfolgt jetzt erst vor dem Druck des Kasse PAR-Status. Für den Druck müssen mögliche Validierungsfehler zuerst behoben werden.

7.8.3 Abrechnung

BEMA 4 bei abgelehntem Gutachten abrechnen

Wenn das Gutachten eines Kasse PAR-Status abgelehnt wurde, kann die BEMA 4 jetzt über den Button Vorz. Abschluss („Vorzeitiger Abschluss“) abgerechnet werden. Ein Genehmigungsdatum ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Kasse PAR-Status ohne BEMA 4 abrechnen

Die AIT-Phase eines Kasse PAR-Status kann jetzt auch ohne die BEMA 4 abgerechnet werden. Dazu wurde die Befund-Übermittlung im Kasse PAR-Status von der BEMA 4 losgelöst. Dadurch ist die Abrechnung jetzt für folgende Anwendungsfälle möglich:

  1. Die BEMA 4 wurde bereits abgerechnet. Der Patient entscheidet sich neu und lässt sich weiterbehandeln.
  2. Die BEMA 4, ATG und/oder MHU wurden abgerechnet, weil Termine für die AIT erst Monate später möglich sind.
  3. Der Patient zieht um und lässt alle oder einen Teil der Leistungen nach der BEMA 4 in einer anderen Praxis durchführen.
  4. Nach der AIT zieht der Patient um, die UPT erfolgen in einer anderen Praxis.

Um den Kasse PAR-Status in den Anwendungsfällen 3 und 4 ohne die BEMA 4 abzurechnen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kasse PAR-Status ganz normal mit der BEMA 4 erstellen. Das Erstelldatum des Behandlungsplanes muss dabei das Erstelldatum des bereits genehmigten PAR-Status sein.
  2. Die BEMA 4 im Behandlungsblatt wieder löschen.

  3. Im Kasse PAR-Status im Feld Behandlungsbeginn den Behandlungsbeginn (das ursprüngliche Datum der BEMA 4) manuell eintragen.

7.8.4 Sonstiges

7.9 AU / eAU Verbessert

ZANR

Zu den Pflichtangaben bei einer eAU gehört jetzt auch die personenbezogene Zahnarztnummer (ZANR) des ausstellenden Behandlers. Ohne die ZANR des Behandlers lässt sich eine eAU nicht erstellen. Bitte hinterlegen Sie diese jeweils in dem neuen Feld in den Stammdaten. Für weitere Informationen siehe Kapitel 7.5.

Vorbelegung

Beim Aufruf des Fensters für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind im Reiter Neuanlage AU jetzt folgende Angaben vorbelegt:

Druck

Für GKV-Patienten wird eine AU / eAU mit dem „Vordruck e01“ erstellt. Dieser enthält einen Barcode für die Krankenkassen, über den eine AU per Scan digitalisiert werden kann. Bislang öffnete sich für die Ausdrucke einer AU bzw. eAU ein Browserfenster. Mit der neuen charly-Version wird der Vordruck e01 direkt über das gewohnte charly-Druckfenster gedruckt.

7.10 KIM4charly (Verbessert)

KIM-Nachricht löschen

KIM-Nachrichten können über den Löschen-Button in das neue Postfach Papierkorb verschoben werden. Die KIM-Nachricht kann nach dem Verschieben nur noch im Postfach Papierkorb angesehen werden. Sie ist damit nicht endgültig gelöscht, sondern weiterhin sowohl in der charly-Datenbank als auch auf dem KIM-Server vorhanden. Die Aktion lässt sich nicht widerrufen.

Die Löschen-Aktion steht in den folgenden Postfächern zur Verfügung:

KIM-Nachricht archivieren und wiederherstellen

KIM-Nachrichten konnten bislang ausschließlich im Postfach Posteingang über den Archivieren-Button ins Postfach Archiv verschoben werden. Dies ist jetzt auch im Postfach Gesendet möglich.

Im Postfach Archiv lässt sich eine KIM-Nachricht über den Button wiederherstellen. Die KIM-Nachricht wird dabei in das Postfach zurück verschoben, aus dem sie ursprünglich kam (Postfach Posteingang oder Gesendet).

Postfach-Aktualisierung

Wenn sich der Status einer KIM-Nachricht ändert, aktualisiert sich das Postfach, in dem sich die KIM-Nachricht befindet, jetzt automatisch und zeigt die KIM-Nachricht mit ihrem neuen Status an.

Verzeichnisdienst (VZD)

Der Verzeichnisdienst (VZD) ist das zentral bereitgestellte und gepflegte Adressbuch der Telematikinfrastruktur. Die Pflege der Dateneinträge der Vertragszahnarztpraxen obliegt den Kartenherausgebern. Die Kassen sind ihrerseits für die Pflege ihrer Dateneinträge – auch der Haupt-IK – zuständig.

Für den Versand eines EBZ-Antrags sowie einer eAU über KIM4charly wird die KIM-Adresse der zuständigen Kasse anhand der Haupt-IK, die von der Kartenlesung des Patienten stammt, im VZD ermittelt. Sofern die Kasse nicht auffindbar ist – z.B. weil sich ihre Haupt-IK geändert hat und der Eintrag im VZD noch nicht aktualisiert ist – kann der EBZ-Antrag bzw. die eAU nicht versendet werden. Verwenden Sie in diesem Fall bei einem EBZ-Antrag das EBZ-Ersatzverfahren und bei einer eAU das klassische Muster 1.

7.11 Schnittstellen

Deeplink-Funktionalität ZA AG

In charly wurde die erweiterte Rechenzentrum-Schnittstelle „ZA AG“ implementiert. Die Schnittstelle enthält die sogenannte „Deeplink“-Funktionalität, über die Sie aus dem Kundenportal der ZA Abrechnungsgesellschaft Düsseldorf AG (ZA AG) in charly eine Patienten-Rechnung oder eine Rechenzentrumsdatei aufrufen können.

Dafür steht Ihnen im Kundenportal der ZA AG an verschiedenen Stellen der Button „Charly“ zur Verfügung. Für die Konfiguration der Deeplink API in dem Kundenportal, lesen Sie bitte die Dokumentation der ZA AG.

Für die neue Schnittstelle benötigen Sie eine kostenpflichtige Lizenz der solutio GmbH & Co. KG. Diese hinterlegen Sie in der Menüleiste unter Hilfe > Zusätzliche Lizenzen in dem Feld neben der neuen Checkbox ZA AG. Aktivieren Sie die Checkbox und starten Sie charly anschließend neu.

Hinweis: Sie können weiterhin die Rechenzentrum-Schnittstelle VDDS-RZ / AdR-RZ für die ZA AG verwenden. Diese Schnittstelle enthält jedoch nicht die neue Deeplink-Funktionalität.

ÜBAG

ZE-Abrechnungsdateien können wieder zusammengeführt werden, auch wenn eine Direktabrechnung enthalten ist.

ParoStatus

ParoStatus ließ sich in bestimmten Konstellationen in charly nicht mehr über die Menüleiste unter Start > ParoStatus aufrufen. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

EOS Health / Health Coevo AG

In charly wurde die Schnittstelle „EOS Health“ an den folgenden Stellen in „Health Coevo AG“ umbenannt:

Des Weiteren konnte es vorkommen, dass charly abstürzte, sobald für einen Patienten in der Menüleiste unter Start die Bonitätsabfrage für „EOS Health“ aufgerufen wurde. Dieses Verhalten wurde korrigiert.

MELAG Vacuclave 550 und Careclave

Beim MELAG Vacuclave 550 sowie dem MELAG Careclave wurde das Datumsformat im Protokoll seitens des Herstellers auf das Format ISO 8601 (YYYY-MM-DD) umgestellt. In charly können im Karteireiter Sterilisation sowohl Protokolle mit dem bisherigen Datumsformat als auch Protokolle mit dem neuen Datumsformat importiert werden.

7.12 macOS 12 „Monterey“

Das Betriebssystem macOS 12 („Monterey“) ist für charly-Clients auf Macs mit Intel-Prozessoren freigegeben.

Die Freigabe von macOS Monterey für den charly-Server auf Macs mit Intel-Prozessoren ist aktuell in Arbeit. Ebenso die Freigabe von charly mit macOS Monterey auf Macs mit M1- und M2-Prozessoren .

Wir werden Sie informieren, sobald wir eine Freigabe erteilen können.

7.13 Sonstiges

7.14 Hinweis zur Datensicherung von NCJS-Datenbanken

Der charly-Java-Server (ncjs) bezeichnet die Summe aller Microservices und die für deren Betrieb erforderliche Infrastruktur, welche auf dem Server der Zahnarztpraxis betrieben wird. Einige dieser Microservices befüllen eigene PostgreSQL-Datenbanken. Hier muss wiederum zwischen zwei Arten unterschieden werden:

Für die Datensicherung dieser Datenbanken steht im Downloadsbereich unserer Homepage die Anleitung „Für Systembetreuer: Anleitung Backup Datenbanken mit pgAdmin“ zur Verfügung. Sie beschreibt die Datensicherung sowie Wiederherstellung der Datenbanken mit Hilfe des Tools „pgAdmin“.